Rechtsprechung
   FG Köln, 27.04.2006 - 10 K 4600/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2
    Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2
    Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

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  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch - Ein Überblick über die verschärften Anforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleinere Fahrtenbuchmängel

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kleinere Mängel bei der Führung des Fahrtenbuches führen nicht zwingend zur 1%-Regelung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Besteuerung von Dienstwagen: Kleinere Mängel bei der Führung des Fahrtenbuches führen nicht zwingend zur 1%-Regelung

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Kleinere Fehler im Fahrtenbuch müssen verziehen werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geringfügige Aufzeichnungsmängel bei Fahrtenbuch

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Kleinere Mängel rechtfertigen nicht die Verwerfung des Fahrtenbuchs

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Besteuerung von Dienstwagen: Kleinere Mängel bei der Führung des Fahrtenbuches führen nicht zwingend zur 1%-Regelung

  • steuerrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Geringfügige Mängel eines Fahrtenbuchs sind unschädlich (Jörg Grune; steueranwaltsmagazin 5/2006, S. 179-180)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2006, 1664



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06  

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1664 veröffentlicht.
  • BFH, 14.03.2012 - VIII B 120/11  

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Dazu seien Aufzeichnungen nicht erforderlich (FG Köln, Urteil vom 27. April 2006 10 K 4600/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1664, und nachfolgend Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

    a) Das FG Köln (in EFG 2006, 1664) hat es nicht beanstandet, wenn bei einer Fahrt von ca. 800 km im Fahrtenbuch eine Abweichung von ca. 40 km gegenüber der kürzesten Entfernung laut Routenplaner eingetragen ist.

  • BFH, 13.02.2007 - XI B 33/06  

    NZB: Gehörsverletzung, Ablehnung einer Vertagung

    Das vom Kläger zitierte Urteil des FG Köln vom 27. April 2006 10 K 4600/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1664), gegen das Revision eingelegt wurde (Az. des BFH VI R 38/06), betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.
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  • FG Hessen, 30.06.2009 - 3 K 1810/05  

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - Fahrten zwischen Wohnung und

    Treten bei einer Vielzahl von Eintragungen in einer gewissen Regelmäßigkeit und Ähnlichkeit deutliche Fehler auf und ergeben sich auch sonst zu den übrigen Belegen offenkundige Widersprüche, so ist das für das betreffende Kalenderjahr geführte Fahrtenbuch insgesamt als nicht ordnungsgemäß zu verwerfen (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838; Finanzgericht München, Urteil vom 14.05.2009 15 K 2945/07, Juris; Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.04.2006 10 K 4600/04, EFG 2006, 1664).
  • FG Münster, 27.04.2012 - 4 K 3589/09  

    Jahresbezogene Betrachtungsweise für die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

    Das Finanzgericht Köln hat im Urteil vom 27.4.2006 (10 K 4600/04, EFG 2006, 1664) eine Überprüfung eines Fahrtenbuchs bezogen auf das Kalenderjahr oder bis zu einem Fahrzeugwechsel vorgenommen.
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