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   FG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 K 468/89   

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FG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 K 468/89 (https://dejure.org/1994,24502)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.1994 - 10 K 468/89 (https://dejure.org/1994,24502)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 10 K 468/89 (https://dejure.org/1994,24502)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06

    Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines

    Verzichte sie auf die gebotene Vorprüfung, dann handele sie --auch nach der vom FG Düsseldorf (Urteil vom 24. Februar 1994 10 K 468/89) vertretenen Auffassung-- ermessens- und rechtswidrig.

    Auch in einem solchen Fall tritt eine Anlaufhemmung i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ein (a.A. Krieger, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 750; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 235 AO Rz 50; vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 24. Februar 1994 10 K 468/89, juris).

    bb) Das FA war entgegen einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. Rüping in HHSp, § 371 AO Rz 114; Hübner in HHSp, § 397 AO Rz 22; Klein/Gast-de Haan, a.a.O., § 371 Rz 9 und 16; Krieger, DStR 2002, 750; vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 24. Februar 1994 10 K 468/89, juris) nicht gehalten, die Wirksamkeit der Selbstanzeige außerhalb des regulären Ermittlungsverfahrens einer Art Vorprüfung zu unterziehen und zunächst die Einleitung des Strafverfahrens zurückzustellen.

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03

    Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

    Die förmliche Verfügung über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Strabu vom 13. Oktober 1998 war ebenso eine das Strafverfahren einleitende Maßnahme wie die mit Ermittlungsauftrag vom 30. September 1998 begonnen Prüfungshandlungen der Steufa, auch wenn das eingeleitete Strafverfahren auf die Prüfung der Wirksamkeit der Selbstanzeige beschränkt blieb (a.A. wohl FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 1994 10 K 468/89, juris; Krieger, Verjährung von Hinterziehungszinsen, DStR 2002, 750; offen gelassen im BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 42/94, BStBl II 2001, 782).
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