Rechtsprechung
FG München, 25.04.2003 - 10 K 4717/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die Berücksichtigung von Gebäudeabschreibungen; Voraussetzungen der Absetzung für Abnutzung (AfA)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechsel der Abschreibungsmethoden innerhalb des § 7 Abs. 5 EStG; Einkommensteuer 1993 und 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wechsel der Abschreibungsmethoden innerhalb des § 7 Abs. 5 EStG - Einkommensteuer 1993 und 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Wechsel der Abschreibungsmethode: Verschiedene degressive AfA-Berechnungen
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Wechsel der Abschreibungsmethode: Verschiedene degressive AfA-Berechnungen
Verfahrensgang
- FG München, 25.04.2003 - 10 K 4717/01
- BFH, 15.02.2005 - IX R 32/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1078
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.04.2001 - IX R 16/98
Degressive Gebäude-AfA für Zweiterwerber
Auszug aus FG München, 25.04.2003 - 10 K 4717/01
Ein willkürlicher Wechsel der Abschreibungsmethode (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3.4.2001 IX R 16/98, BStBl II 2001, 599 ) liegt nur bei einem Wechsel innerhalb der Abschreibungsmethoden des § 7 Abs. 5 nicht vor, da ein solcher Wechsel durch die gesetzliche Systematik vorgegeben ist.Das Ergebnis entspricht auch dem vom Gesetzgeber gewünschten Ziel, die Herstellung von Gebäuden für bestimmte Zwecke zu fördern (vgl. BFH vom. 3.4.2001 IX R 16/98, a.a.O.).
- BFH, 15.02.2005 - IX R 32/03
Abschreibungsmethode bei zunächst zu Wohnzwecken und später zu fremdbetrieblichen …
Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen --nur auf eine degressive AfA von 5 v.H. gerichteten-- Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1078 veröffentlichten Urteil statt.Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des FG München vom 25. April 2003 10 K 4717/01 aufzuheben und die Klage abzuweisen.