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   FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06   

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https://dejure.org/2006,21657
FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06 (https://dejure.org/2006,21657)
FG München, Entscheidung vom 01.03.2006 - 10 K 473/06 (https://dejure.org/2006,21657)
FG München, Entscheidung vom 01. März 2006 - 10 K 473/06 (https://dejure.org/2006,21657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung an einer Betriebsgesellschaft anhand der vom Kaufmann getätigten Aufwendungen zum Erwerb der Beteiligung; Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung der Beteiligung an einer Betriebsgesellschaft; Verlustübernahme im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3
    Betriebsaufspaltung: Teilwertabschreibung auf Beteiligung an Betriebskapitalgesellschaft nach verdeckter Einlage (Verlustübernahme)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung: Teilwertabschreibung auf Beteiligung an Betriebskapitalgesellschaft nach verdeckter Einlage (Verlustübernahme)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH-Urteile in BStBl II 1989, 274 ; vom 7. November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342 ; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416; BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184 ).

    Der sich dabei ergebende Wert kann erheblich von dem Betrag abweichen, den derjenige zu zahlen bereit wäre, der lediglich die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft erwirbt (BFH-Urteil in BStBl II 2004, 416 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15) sind solche Zuschüsse als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung anzusehen, für die die allgemeine Vermutung gilt, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten entspricht (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2004, 416 m.w.N.).

  • BFH, 27.07.1988 - I R 104/84

    Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschafter zur Beseitigung von Verlusten und zur Erreichung der Rentabilität erhebliche neue Mittel zuführt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BStBl II 1989, 274 m.w.N.).

    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH-Urteile in BStBl II 1989, 274 ; vom 7. November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342 ; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416; BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184 ).

  • FG München, 27.02.1998 - 13 K 3290/97

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Teilwertabschreibung; Senkung des

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Die Jahresfehlbeträge der ersten Jahre der S-GmbH sind auch - entgegen der Auffassung der Kläger - als Anlaufverluste zu behandeln, obwohl die S-GmbH aus einer Betriebsaufspaltung aus einem alt eingeführten Einzelunternehmen entstanden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 17. August 1993, 1 K 2753/93, EFG 1994, 89; FG München, Urteil vom 27. Februar 1998, 13 K 3290/97, GmbHR 1998, 1094).
  • FG Münster, 17.08.1993 - 1 K 2753/93
    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Die Jahresfehlbeträge der ersten Jahre der S-GmbH sind auch - entgegen der Auffassung der Kläger - als Anlaufverluste zu behandeln, obwohl die S-GmbH aus einer Betriebsaufspaltung aus einem alt eingeführten Einzelunternehmen entstanden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 17. August 1993, 1 K 2753/93, EFG 1994, 89; FG München, Urteil vom 27. Februar 1998, 13 K 3290/97, GmbHR 1998, 1094).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86

    Ablehnung der Teilwertabschreibung und Aktivierungspflicht eines Barzuschusses

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15) sind solche Zuschüsse als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung anzusehen, für die die allgemeine Vermutung gilt, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten entspricht (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2004, 416 m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH-Urteile in BStBl II 1989, 274 ; vom 7. November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342 ; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416; BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184 ).
  • BFH, 09.03.2000 - X B 106/99

    Teilwertabschreibung; Beteiligung

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH-Urteile in BStBl II 1989, 274 ; vom 7. November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342 ; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416; BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184 ).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99

    Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung -

    Auszug aus FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Besitz- und Betriebsunternehmen jeweils eigenständige Subjekte der Einkunftserzielung, die ihre Gewinne getrennt voneinander ermitteln (BFH-Urteil vom 19. März 2002 VIII R 57/99, BStBl II 2002, 662 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - 9 K 414/06

    Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes Darlehen an

    Bezieht man im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Unternehmensverbundes neben der Ertragslage des Betriebsunternehmen, den Pachtzahlungen an das Besitzunternehmen und den Geschäftsführergehältern an den Besitzunternehmer, d.h. den Kl, auch noch die (positive) Ertragslage des Besitzunternehmens ein (Urteil des FG München vom 01. März 2006 10 K 473/06, - [...] -), wird dieser Befund noch deutlicher.
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