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   FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04   

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FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04 (https://dejure.org/2006,21969)
FG München, Entscheidung vom 10.05.2006 - 10 K 4913/04 (https://dejure.org/2006,21969)
FG München, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 10 K 4913/04 (https://dejure.org/2006,21969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Wohnung der Eltern beim Grenzbetrag der Einkünfte des Kindes; Kriterien für die Feststellung des Lebensmittelpunktes des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte-/Bezügegrenze beim Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte-/Bezügegrenze beim Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Sozialversicherungsbeiträge sind nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 ( 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 ) nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag einzubeziehen und mindern daher die anzusetzenden Einkünfte des Kindes.

    Der Senat kann daher auch dahingestellt sein lassen, ob aufgrund des Beschlusses des BVerfG (in BVerfGE 112, 164 ) eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BFH geboten erscheint (BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 16/04, in Juris, m.w.N. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag mindern die nichtselbstständigen Einkünfte nicht; BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 66/99, BFH/NV 2005, 24 : Der Sonderausgabenpauschbetrag des § 10c Abs. 1 EStG mindert die Einkünfte nicht).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00

    Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Diese wird neben ausbildungsbedingten Aufwendungen gewährt (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558).
  • BFH, 06.11.2002 - X B 30/02

    Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, Zufluss

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Der insoweit verwendete Begriff "kurze Zeit" umfasst jedoch nur einen Zeitraum von höchstens zehn Tagen (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 06. November 2002 - X B 30/02, BFH/NV 2003, 169 ).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Vielmehr sprechen die Gesamtumstände für einen Lebensmittelpunkt am Studienort W. Zum einen wertet der Senat die -nach eigenem Vortrag des Kl- nur geringe Zahl der Besuche in U als Indiz gegen einen dort verbliebenen Lebensmittelpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949 ; R 42 Abs. 1 S. 8 LStR 2001, wo bei Ledigen mindestens zweimal pro Monat erfolgende Besuche gefordert werden; Schmidt/Drenseck, EStG , 24. Aufl. 2005, § 9 Rz. 115, der ein noch häufigeres Aufsuchen verlangt).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Die Ausgestaltung des Grenzbetrags im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Freigrenze und nicht als Freibetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316 , BStBl II 2000, 566 m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 66/99

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Der Senat kann daher auch dahingestellt sein lassen, ob aufgrund des Beschlusses des BVerfG (in BVerfGE 112, 164 ) eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BFH geboten erscheint (BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 16/04, in Juris, m.w.N. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag mindern die nichtselbstständigen Einkünfte nicht; BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 66/99, BFH/NV 2005, 24 : Der Sonderausgabenpauschbetrag des § 10c Abs. 1 EStG mindert die Einkünfte nicht).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Da sich die ausbildungsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde und der Höhe nach an den Beträgen orientieren, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten zu berücksichtigen wären, können insoweit sowohl Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstätte abgezogen werden, als auch solche für Fahrten von und zu einer weiter entfernt liegenden Wohnung zum Ausbildungsort, wenn diese Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Kindes bildet (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159 , BStBl II 2002, 12 ).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 16/04

    Ermittlung der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
    Der Senat kann daher auch dahingestellt sein lassen, ob aufgrund des Beschlusses des BVerfG (in BVerfGE 112, 164 ) eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BFH geboten erscheint (BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 16/04, in Juris, m.w.N. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag mindern die nichtselbstständigen Einkünfte nicht; BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 66/99, BFH/NV 2005, 24 : Der Sonderausgabenpauschbetrag des § 10c Abs. 1 EStG mindert die Einkünfte nicht).
  • FG München, 25.09.2007 - 5 K 2929/07

    Abzugsfähige Kosten bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen des

    Zu Recht hat der Kläger entgegen der Auffassung der Familienkasse die Semestergebühren inklusive Studentenwerksbeiträge in Höhe von 125 EUR als Studiengebühren und damit als besondere Ausbildungskosten abgezogen (BFH-Urteil vom 14.11.2000 VI R 62/97, BStBl II 2000, 489, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18.05.2006 III R 5/05, BFH/NV 2006, 1745, Urteile des Finanzgerichts München vom 10.05.2006 10 K 4913/04, haufe und des Finanzgerichts Rhenland-Pfalz vom 20.02.2006 5 K 2443/04, EFG 2006, 1044).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2021 - 3 K 126/20

    Kindergeld für volljähriges behindertes Kind - Einzusetzende finanzielle Mittel

    Weiterhin ist der Tochter des Klägers das an ihren Ehemann ausgezahlte Wohngeld (vgl. FG München-Urteil vom 10. Mai 2006 10 K 4913/04, Juris) anteilig zu ¼ zuzurechnen, da sie bei der Berechnung insoweit berücksichtigt worden ist.
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