Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 14.04.2005

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22000
VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05 (https://dejure.org/2005,22000)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2005 - 10 K 493/05 (https://dejure.org/2005,22000)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 (https://dejure.org/2005,22000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 S 1795/03

    Verstoß gegen Erwerbstätigkeitsverbot

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Zwar waren bisher für das Verbot der Erwerbstätigkeit die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die statthaften Rechtsschutzbegehren (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2000 - 10 K 2791/99 - u. Urt. v. 14.07.2003 - A 3 K 11224/03 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 - 11 S 1795/03 -, sämtlich juris).

    Insoweit war durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt, dass bei abgelehnten Asylbewerbern wie im vorliegenden Fall die zuständige Ausländerbehörde im Ermessensweg die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbieten konnte (s. dazu GK-AuslG, Rdnr. 10 zu § 56 u. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Sowohl eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung als auch eine rein tatsächliche Verwaltungsübung können aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die davon Betroffenen gegenüber der vorherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2000 - 2 B 21/00 -, juris; zur Änderung einer Praxis auch BVerwG, Urt. v. 23.04.2003, NVwZ 2003, S. 1384, u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1999 - 8 S 2880/98 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 18.10.2000 - 10 K 2791/99
    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Zwar waren bisher für das Verbot der Erwerbstätigkeit die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die statthaften Rechtsschutzbegehren (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2000 - 10 K 2791/99 - u. Urt. v. 14.07.2003 - A 3 K 11224/03 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 - 11 S 1795/03 -, sämtlich juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 10 S 2528/96

    Wirtschaftliche Förderung von nichtkommerziellen Rundfunkveranstaltern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Geht es um einen Anordnungsanspruch im Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zusätzlich glaubhaft zu machen, dass eine dem Antragsteller positive Entscheidung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., B.v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776; B.v. 11.04.1990 - 6 S 3275/98 - B.v. 02.08.1990, NVwZ-RR 1992, 57; B.v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 - B.v. 10.10.1996 - 10 S 2528/96 -, zugleich offenlassend, ob die Erfolgswahrscheinlichkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert sein muss, dass es um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, oder ob dieser Umstand nur eine zusätzliche Begründung für das Erfordernis einer gesteigerten Erfolgswahrscheinlichkeit darstellt; B. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; zu den gesteigerten Anforderungen wegen Vorwegnahme der Hauptsache vgl. auch Marx a.a.O. Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für einen Konzern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Sowohl eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung als auch eine rein tatsächliche Verwaltungsübung können aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die davon Betroffenen gegenüber der vorherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2000 - 2 B 21/00 -, juris; zur Änderung einer Praxis auch BVerwG, Urt. v. 23.04.2003, NVwZ 2003, S. 1384, u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1999 - 8 S 2880/98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - A 16 S 2002/93

    Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bei einer Ermessensleistung, hier:

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Geht es um einen Anordnungsanspruch im Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zusätzlich glaubhaft zu machen, dass eine dem Antragsteller positive Entscheidung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., B.v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776; B.v. 11.04.1990 - 6 S 3275/98 - B.v. 02.08.1990, NVwZ-RR 1992, 57; B.v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 - B.v. 10.10.1996 - 10 S 2528/96 -, zugleich offenlassend, ob die Erfolgswahrscheinlichkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert sein muss, dass es um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, oder ob dieser Umstand nur eine zusätzliche Begründung für das Erfordernis einer gesteigerten Erfolgswahrscheinlichkeit darstellt; B. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; zu den gesteigerten Anforderungen wegen Vorwegnahme der Hauptsache vgl. auch Marx a.a.O. Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 5 S 1659/90

    Erlaubnis betreffend eine Geländefahrtveranstaltung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Geht es um einen Anordnungsanspruch im Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zusätzlich glaubhaft zu machen, dass eine dem Antragsteller positive Entscheidung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., B.v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776; B.v. 11.04.1990 - 6 S 3275/98 - B.v. 02.08.1990, NVwZ-RR 1992, 57; B.v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 - B.v. 10.10.1996 - 10 S 2528/96 -, zugleich offenlassend, ob die Erfolgswahrscheinlichkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert sein muss, dass es um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, oder ob dieser Umstand nur eine zusätzliche Begründung für das Erfordernis einer gesteigerten Erfolgswahrscheinlichkeit darstellt; B. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; zu den gesteigerten Anforderungen wegen Vorwegnahme der Hauptsache vgl. auch Marx a.a.O. Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Geht es um einen Anordnungsanspruch im Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zusätzlich glaubhaft zu machen, dass eine dem Antragsteller positive Entscheidung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., B.v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776; B.v. 11.04.1990 - 6 S 3275/98 - B.v. 02.08.1990, NVwZ-RR 1992, 57; B.v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 - B.v. 10.10.1996 - 10 S 2528/96 -, zugleich offenlassend, ob die Erfolgswahrscheinlichkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert sein muss, dass es um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, oder ob dieser Umstand nur eine zusätzliche Begründung für das Erfordernis einer gesteigerten Erfolgswahrscheinlichkeit darstellt; B. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; zu den gesteigerten Anforderungen wegen Vorwegnahme der Hauptsache vgl. auch Marx a.a.O. Rn. 32).
  • VG Karlsruhe, 14.07.2003 - A 3 K 11224/03

    Duldung: selbständig anfechtbare Auflage - Erwerbstätigkeitsverbot und räumliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Zwar waren bisher für das Verbot der Erwerbstätigkeit die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die statthaften Rechtsschutzbegehren (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2000 - 10 K 2791/99 - u. Urt. v. 14.07.2003 - A 3 K 11224/03 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 - 11 S 1795/03 -, sämtlich juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
    Geht es um einen Anordnungsanspruch im Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zusätzlich glaubhaft zu machen, dass eine dem Antragsteller positive Entscheidung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., B.v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776; B.v. 11.04.1990 - 6 S 3275/98 - B.v. 02.08.1990, NVwZ-RR 1992, 57; B.v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 - B.v. 10.10.1996 - 10 S 2528/96 -, zugleich offenlassend, ob die Erfolgswahrscheinlichkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert sein muss, dass es um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, oder ob dieser Umstand nur eine zusätzliche Begründung für das Erfordernis einer gesteigerten Erfolgswahrscheinlichkeit darstellt; B. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; zu den gesteigerten Anforderungen wegen Vorwegnahme der Hauptsache vgl. auch Marx a.a.O. Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    So etwa OVG NRW, Beschluss vom 22.4.2005 - 18 B 574/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.4.2005 - 6 K 2362/04 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194; Bartelheim, InfAuslR 2005, 458 (460); Leineweber, InfAuslR 2005, 302 (304); Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Loseblatt, § 4 Rn. 62; Marx, ZAR 2005, 48 (53 f.); Stiegeler, Asylmagazin 6/2005, 5 (7); Zühlcke, ZAR 2005, 317 (322).

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194, und Zühlcke, ZAR 2005, 317 (320), jeweils mit weiteren Nachweisen; Bartelheim, InfAuslR 2005, 458 (460).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Eine negative Ermessensentscheidung kann als Anreiz zur Passbeschaffung dienen, wenn die Voraussetzungen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen, obwohl der Ausländer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen Kausalität der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen fehlt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - juris Rn. 31; VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - a.a.O. Rn. 71; OVG RP, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07 - juris Rn. 14; siehe auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30. Mai 2017, S. 11, zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG a.F., die allerdings inzwischen durch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung <BGBl. I 2019, S. 1021> vom 20. Dezember 2019 ersetzt worden sind).

    Vielmehr wird die Verhinderung einer Verfestigung des Aufenthalts nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten gemäß § 32 Abs. 1 BeschV regelmäßig kein zulässiger Ermessensgesichtspunkt mehr sein (so schon VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5

    Denn gleichviel, ob die genannte Maßgabe - wie von dem Verwaltungsgericht angenommen - eine selbstständig anfechtbare Auflage darstellt (für die Zulässigkeit einer solchen Auflage nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG: Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 61, Rn. 5; 9. Senat des beschließenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2005 - 9 ME 82/05 - vgl. auch den von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des VG Braunschweig v. 6.4.2005 - 6 B 113/05 -, InfAuslR 2005, 64 ff) oder - entsprechend der Einschätzung der Antragsgegnerin - lediglich als Hinweis auf die ohnehin geltende Rechtslage (in diesem Sinne allgemein: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.4.2005 - 18 B 574/05 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194 ff) zu verstehen ist, ein beachtliches Interesse daran, dass der Senat den Ausspruch des Verwaltungsgerichts über den Suspensiveffekt der erhobenen Anfechtungsklage aufhebt, steht der Antragsgegnerin in keinem Fall zur Seite.

    Für den derart eingegrenzten streitigen Sachverhalt ist zwar im Hinblick auf die von § 11 BeschVerfV vorausgesetzten Mitwirkungspflichten der betroffenen Ausländer unbestritten, dass diese alle für die Beseitigung einer Passlosigkeit erforderlichen und zumutbaren Handlungen vorzunehmen haben (vgl. nur: VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.4.2005, a.a.O.; Stiegeler, Asylmagazin 6/2005, S. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der

    Derartige Umstände können nämlich auch im Rahmen der gemäß § 10 BeschVerfV zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. März 2007 - 7 B 10213/07.OVG -, OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O. S. 226 und VG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - AuAS 2005, 194 [196 f.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2021 - 2 M 132/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Eine negative Ermessensentscheidung kann als Anreiz zur Passbeschaffung dienen, wenn die Voraussetzungen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen, obwohl der Ausländer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen Kausalität der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen fehlt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - juris Rn. 31; VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - a.a.O. Rn. 71; OVG RP, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07 - juris Rn. 14; siehe auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30. Mai 2017, S. 11, zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG a.F., die allerdings inzwischen durch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung <BGBl. I 2019, S. 1021> vom 20. Dezember 2019 ersetzt worden sind).

    Vielmehr wird die Verhinderung einer Verfestigung des Aufenthalts nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten gemäß § 32 Abs. 1 BeschV regelmäßig kein zulässiger Ermessensgesichtspunkt mehr sein (so schon VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 E 11594/06

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Angaben; aufenthaltsbeendende Maßnahme;

    Derartige Umstände können nämlich auch im Rahmen der gemäß § 10 BeschVerfV zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. den Beschluss des Senats vom 15. März 2007 - 7 B 10213/07.OVG -, OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O. S. 226 und VG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - AuAS 2005, 194 [196 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05

    Ausländerrechtliche Auflage in Duldung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet".

    Dabei kann der Senat es dahingestellt sein lassen, ob es sich bei der Auflage auch unter der Geltung des Aufenthaltsgesetzes - gestützt auf § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG - um eine selbständig anfechtbare Auflage (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.05.2005 - 11 ME 101/05 -) oder lediglich um einen deklaratorischen Hinweis auf das gesetzliche Beschäftigungsverbot für Ausländer (vgl. § 4 Abs. 2 AufenthG), die im Besitz einer Duldung sind, mit der Folge handelt, dass der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Vorliegen eines Verwaltungsakts und des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses bereits nicht statthaft wäre (OVG Münster, Beschluss vom 22. April 2005 - 18 B 574/05 - zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2005 - 10 K 493/05 - m. w. N. zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2007 - 7 B 10213/07
    Allerdings hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass die Verletzung der den Antragstellern obliegenden Pflichten, sich um Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere sowie um die Aufnahme in einen anderen Staat zu bemühen, auch im Rahmen der vom Antragsgegner gemäß § 10 BeschVerfV zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt werden kann (ebenso OVG NW, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O. S. 226 sowie VG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2004 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194 [196 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 10 K 493/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12208
VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 10 K 493/05 (https://dejure.org/2005,12208)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2005 - 10 K 493/05 (https://dejure.org/2005,12208)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2005 - 10 K 493/05 (https://dejure.org/2005,12208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnis zur Ausübung einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung; Beiladungspflicht der Bundesagentur für Arbeit im Verfahren eines Ausländers wegen Erlaubnis zur Ausübung einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung; Bestehen eines vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 2; AufenthG § 4 Abs. 3 S. 1; BeschVerfV § 10; § 123 VwGO
    Duldung, Erwerbstätigkeit, Wartezeit, Ermessen, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Irak, Bundesagentur für Arbeit, Notwendige Beiladung, Einstweilige Anordnung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 S 1795/03

    Verstoß gegen Erwerbstätigkeitsverbot

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 10 K 493/05
    Zwar waren bisher für das Verbot der Erwerbstätigkeit die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die statthaften Rechtsschutzbegehren (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2000 - 10 K 2791/99 - u. Urt. v. 14.07.2003 - A 3 K 11224/03 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 - 11 S 1795/03 -, sämtlich juris).

    Insoweit war durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt, dass bei abgelehnten Asylbewerbern wie im vorliegenden Fall die zuständige Ausländerbehörde im Ermessensweg die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbieten konnte (s. dazu GK-AuslG, Rdnr. 10 zu § 56 u. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2000 - 10 K 2791/99
    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 10 K 493/05
    Zwar waren bisher für das Verbot der Erwerbstätigkeit die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die statthaften Rechtsschutzbegehren (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2000 - 10 K 2791/99 - u. Urt. v. 14.07.2003 - A 3 K 11224/03 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 - 11 S 1795/03 -, sämtlich juris).
  • VG Karlsruhe, 14.07.2003 - A 3 K 11224/03

    Duldung: selbständig anfechtbare Auflage - Erwerbstätigkeitsverbot und räumliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 10 K 493/05
    Zwar waren bisher für das Verbot der Erwerbstätigkeit die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die statthaften Rechtsschutzbegehren (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2000 - 10 K 2791/99 - u. Urt. v. 14.07.2003 - A 3 K 11224/03 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2003 - 11 S 1795/03 -, sämtlich juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    So etwa OVG NRW, Beschluss vom 22.4.2005 - 18 B 574/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.4.2005 - 6 K 2362/04 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194; Bartelheim, InfAuslR 2005, 458 (460); Leineweber, InfAuslR 2005, 302 (304); Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Loseblatt, § 4 Rn. 62; Marx, ZAR 2005, 48 (53 f.); Stiegeler, Asylmagazin 6/2005, 5 (7); Zühlcke, ZAR 2005, 317 (322).

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194, und Zühlcke, ZAR 2005, 317 (320), jeweils mit weiteren Nachweisen; Bartelheim, InfAuslR 2005, 458 (460).

    So auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2005 - 10 K 493/05 -, a.a.O.; Zühlcke, ZAR 2005, 317 (321); anders Stiegeler, Asylmagazin 6/2005, 5 (7) für Handlungen oder Unterlassungen, die grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 11 BeschVerfV gehören, aber den tatbestandlichen Anforderungen nicht genügen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. April 2005 - 10 K 493/05 - wird zurückgewiesen.
  • VG Minden, 25.02.2009 - 7 K 1648/08

    Notwendigkeit der Einholung von Personenstandsregisterauszügen für die

    vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194 und Zühlcke, ZAR 2005, 317 (320), jeweils mit weiteren Nachweisen; Bartelheim, InfAuslR 2005, 458 (460).

    So auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194; Zühlcke, ZAR 2005, 317 (321); anders Stiegeler, Asylmagazin 6/2005, 5 (7) für Handlungen und Unterlassungen, die grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 11 BeschVerfV gehören, aber den tatbestandlichen Anforderungen nicht genügen.

  • VG Karlsruhe, 02.08.2005 - 6 K 1458/05

    Zur Beschäftigungserlaubnis für Ausländer

    In Angelegenheiten der Gestattung der Ausübung einer Beschäftigung ist die Verpflichtungsklage lediglich dann statthaft, wenn der Ausländer eine erstmalige oder erneute Entscheidung begehrt (sa VG Karlsruhe, Beschl v 14.04.2005 - 10 K 493/05 - VG Braunschweig, Beschl v 06.04.2005 - 6 B 113/05 -).

    In Angelegenheiten der Gestattung der Ausübung einer Beschäftigung ist die Verpflichtungsklage lediglich dann statthaft, wenn der Ausländer eine erstmalige oder erneute Entscheidung begehrt (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.04.2005 - 10 K 493/05 - VG Braunschweig, Beschl. v. 06.04.2005 - 6 B 113/05).

  • VG Freiburg, 18.09.2008 - 4 K 1317/07

    Rechtsschutz gegen Versagung der Beschäftigungserlaubnis wegen fehlender

    15 Die Klage ist auch ohne Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ( gem. §§ 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO, 6a Satz 1 AGVwGO ) als Verpflichtungsklage ( vgl. hierzu OVG NW, Beschluss vom 18.01.2006, InfAuslR 2006, 222; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 05.04.2007, - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, NVwZ-RR 2007, 494; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2005 - 10 K 493/05 - ) zulässig und in dem aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang begründet.
  • VG Sigmaringen, 25.08.2005 - 8 K 1287/05

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis;

    Aus den §§ 4 Abs. 2, 3 und 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG i. V. m. den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV) vom 22.11.2004 (BGBl. I S. 2934) ergibt sich, dass anders als nach bisherigem Recht das Verbot einer Erwerbstätigkeit nicht mehr als Nebenbestimmung zu einer Duldung geregelt wird, sondern dass seit 01.01.2005 für geduldete Ausländer - jedenfalls bezogen auf unselbständige Erwerbstätigkeit - ein präventives Beschäftigungsverbot mit ausländerrechtlichem Erlaubnisvorbehalt besteht (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 20.04.2005 - 6 K 2362/04 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.04.2005 - 10 K 493/05 - , jeweils mit ausführlicher Begründung).
  • VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 468/05

    Duldung, Erwerbstätigkeit, Antrag, Notwendige Beiladung, Bundesagentur für

    Die Beiladung ist nach § 65 Abs. 2 VwGO nur dann notwendig, wenn eine Verpflichtung zu der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis begehrt wird, die nach § 10 BeschVerfV nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgen kann (wie Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2005 - 10 K 493/05 - VENSA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht