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   FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04   

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https://dejure.org/2005,5683
FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04 (https://dejure.org/2005,5683)
FG Köln, Entscheidung vom 22.09.2005 - 10 K 5182/04 (https://dejure.org/2005,5683)
FG Köln, Entscheidung vom 22. September 2005 - 10 K 5182/04 (https://dejure.org/2005,5683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
    Kindergeld: Nachweis eines fehlenden Ausbildungsplatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ernsthaftes Bemühen um den Erwerb eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildung; Anspruch auf Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 66
  • EFG 2006, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 11.11.2004 - 10 K 5425/03

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04
    Der Kindergeldberechtigte trägt die Feststellungslast für die Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz, da es um eine für ihn günstige Anspruchsvoraussetzung geht (FG Köln, Urteil vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455).

    Die Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz müssen zwar Monat für Monat kontinuierlich erfolgen, um ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz bejahen zu können, der Auszubildende muss jedoch die Möglichkeit haben, das Ergebnis seiner Bewerbung abzuwarten, ohne sich parallel auch für andere Ausbildungsplätze bewerben zu müssen (FG Köln, Urteil vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04
    Auf die subjektive Kenntnis des Kindes, dass es die Voraussetzungen für den angestrebten Ausbildungsplatz nicht erfüllt, kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473 für eine Bewerbung um einen Studienplatz, der den - fehlenden - Nachweis voraussetzte, für das vorausgegangene Studium unmittelbar an einer ausländischen Universität zugelassen gewesen zu sein).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 22. September 2005 10 K 5182/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 66).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 2443/07

    Kindergeldberechtigung bei einem einen Ausbildungsplatz suchenden Kind

    Bei der Meldung als Ausbildungssuchender ist zu beachten, dass eine Berücksichtigung mit dem Status "Bewerber" und nicht nur "ratsuchend" nachgewiesen werden muss, wobei die Behörde allerdings verpflichtet ist, die schriftlichen oder persönlichen Nachfragen zu dokumentieren (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).

    d) Über die Meldung bei der Ausbildungsvermittlung hinaus kann das Bemühen um einen Ausbildungsplatz auch durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen glaubhaft gemacht werden (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4

    Der Senat hat die Berücksichtigung von Kindern als ausbildungsplatzsuchend gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zuletzt wiederholt vom Nachweis eigener Bemühungen um einen Ausbildungsplatz abhängig gemacht, wenn das Kind nicht bereits bei der Berufsberatung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.07.2007 - 10 K 10024/05

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz: Vorlage von

    Weder die Aufnahme in die Bewerberliste der Berufsberatung oder die Streichung aus dieser Liste stellen einen bekannt zu gebenden Verwaltungsakt dar (FG Köln, Urteil vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 66, Revision anhängig III R  66/05).  .
  • FG Köln, 23.09.2010 - 10 K 3480/08

    Nachweis der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz

    Über die Meldung bei der Ausbildungsvermittlung hinaus kann das Bemühen um einen Ausbildungsplatz auch durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen sowie konkrete und detaillierte Angaben zu Telefongesprächen glaubhaft gemacht werden (BFH vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005; FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68; 25. September 2008 10 K 2443/07, EFG 2009, 260).
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