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FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5569/92 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer wesentlichen GmbH-Beteiligung trotz Einräumung von Unterbeteiligungen; Berücksichtigung von Anteilsveräusserungen bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinns; Wirtschaftliche Ausschliessbarkeit Dritter von der Nutzung einer Sache als ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer: Veräußerungsgewinn - Annahme einer wesentlichen GmbH-Beteiligung trotz Einräumung von Unterbeteiligungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Atypisch stille Unterbeteiligung an GmbH-Anteil
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5569/92 E
- BFH, 08.11.2005 - VIII R 21/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 827
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.08.1992 - VIII R 22/89
Werbungskosten durch Kredit-Schuldzinsen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Münster, 22.04.1999 - 2 K 3353/94
Nachholung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Berichtigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.11.2005 - VIII R 21/01
Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden; wirtschaftliches Eigentum an …
Der Besteuerungszugriff nach § 17 EStG verstoße weder gegen Treu und Glauben, da insbesondere der Unterbeteiligungsvertrag vom 26. September 1974 sowie die Vereinbarung vom 27. Dezember 1975 dem FA erst im Rahmen der zweiten Betriebsprüfung vorgelegt worden seien, noch stehe ihm entgegen, dass für die Unterbeteiligten Kapitalerträge festgestellt worden seien (vgl. Urteil vom 21. Februar 2001 10 K 5569/92 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG--, 2001, 827). - FG Münster, 13.12.2001 - 2 K 1251/90
Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden
Die vorliegende Entscheidung weicht ab von dem den Beteiligten bekannten Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.02.2001 10 K 5569/92 E, gegen das unter dem Aktenzeichen VIII R 21/01 Revision beim BFH anhängig ist.