Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6200
FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97 Kg (https://dejure.org/1999,6200)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.1999 - 10 K 5596/97 Kg (https://dejure.org/1999,6200)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 10 K 5596/97 Kg (https://dejure.org/1999,6200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 3; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 63 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung; Jugoslawischer Staatsbürger; Sozialabkommen; Ausländer - Kindergeldberechtigung für Ausländer mit bloßer Aufenthaltsbefugnis, hier: Angehörige der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldberechtigung für Ausländer mit bloßer Aufenthaltsbefugnis, hier: Angehörige der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Den von ihr geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausschlußnorm des § 62 Abs. 2 S. 1 EStG werde unter Hinweis auf den Beschluß des BFH vom 14.08.1997 VI B 43/97 NV nicht gefolgt.

    Der Ausschluß gilt weiter nicht für nach der Genfer Konvention vom 1. September 1953 (BGBl II 1953, 560 ff.) anerkannte Flüchtlinge und sonstige politisch Verfolgte im Sinne des § 3 Asylverfahrensgesetz (siehe dazu BFH Urteil vom 14.08.1997 VI B 43/97, DStZ 1998, 171 f).

    Der Beschluß des BFH vom 14.08.1997 (VI B 43/97 DStZ 1998, 171), wonach gegen § 62 Abs. 2 EStG keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel bestehen, betrifft eine iranische Staatsangehörige.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Die sonst bestehende grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, im Falle fehlender Gegenseitigkeitsverbürgung die Ausländereigenschaft als sachliches Kriterium der Ungleichbehandlung einzusetzen ohne daß es einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 23. März 1971 2 BvR 59/71, BVerfGE 30, 409, 413 f; vom 5. Oktober 1982 2 BvR 459/82, NVwZ 1983, 89) ist insoweit eingeschränkt.
  • BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 459/82

    Verfassungsmäßigkeit der Gegenseitigkeitsverbürgung im Staatshaftungsrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Die sonst bestehende grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, im Falle fehlender Gegenseitigkeitsverbürgung die Ausländereigenschaft als sachliches Kriterium der Ungleichbehandlung einzusetzen ohne daß es einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 23. März 1971 2 BvR 59/71, BVerfGE 30, 409, 413 f; vom 5. Oktober 1982 2 BvR 459/82, NVwZ 1983, 89) ist insoweit eingeschränkt.
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Während sich völkerrechtliche Verträge an die Staaten wenden und Verpflichtungen für diese nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" begründen, führt das Zustimmungsgesetz dazu, daß dem Inhalt des jeweiligen völkerrechtlichen Vertrages und den einzelnen Vertragsbestimmungen mit gleichsam rechtssetzender Wirkung innerstaatliche Geltung verschafft wird (siehe BVerfG Urteil vom 30. Juli 1952 1 OiY 1/52 [richtig: 1 BvF 1/52 - d. Red.] , BVerfGE 1, 396, 411; Beschluß vom 9. Dezember 1970 1 BvL 7/66, BVerfGE 29, 348, 358 f).
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 25/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Auch in den weiteren Entscheidungen des BSG (Urteile vom 31.Oktober 1995 10 RKg 22/94, 10 RKg 25/94 und vom 13. August 1996 10 RKg 2/96) klagten Libanesen.
  • FG Münster, 28.04.1998 - 6 K 4223/97
    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Der Senat folgt aus diesen Gründen nicht der von den Finanzgerichten Rheinland-Pfalz (Urteil vom 8. September 1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598 ) und Münster (Urteil vom 28. April 1998 6 K 4223/97 Kg, EFG 1998, 1208) vertretenen Auffassung.
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 2/96

    Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Auch in den weiteren Entscheidungen des BSG (Urteile vom 31.Oktober 1995 10 RKg 22/94, 10 RKg 25/94 und vom 13. August 1996 10 RKg 2/96) klagten Libanesen.
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 24/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Zwei weitere Urteile des BSG (vom 31. Oktober 1995 10 RKg 24/94 und 10 RKg 26/94) betreffen Türken, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten.
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 26/94

    Anspruch auf Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt in Deutschland

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Zwei weitere Urteile des BSG (vom 31. Oktober 1995 10 RKg 24/94 und 10 RKg 26/94) betreffen Türken, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten.
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
    Das BSG Urteil vom 31. Oktober 1995 10 RKg 23/94 (Sozialrecht - SozR 3 - 5870 § 1 Nr. 6) betraf einen Libanesen, der Sozialhilfe bezog.
  • FG Hessen, 11.08.1998 - 2 K 1399/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Vorliegen einer

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 22/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

  • FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95

    Gewährung eines Rabattfreibetrags für geldwerten Vorteil eines zinslosen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
  • BFH, 08.10.2001 - VI B 138/01

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Abkommen über

    Eine Entscheidung des BFH zu dieser Frage sei in dem Revisionsverfahren VI R 40/99 betreffend das Urteil des FG Düsseldorf vom 21. Januar 1999 10 K 5596/97 Kg zu erwarten.

    Das vom Kläger in Bezug genommene Revisionsverfahren VI R 40/99 betreffend das Urteil des FG Düsseldorf vom 21. Januar 1999 10 K 5596/97 Kg hat dagegen eine anders gelagerte Streitfrage zum Gegenstand.

  • FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04

    Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf

    Das Gericht folgt der im Urteil des BSG vom 12. April 2000 dargelegten Auffassung, dass das deutsch-jugoslawische Sozialabkommen im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten Jugoslawiens - bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen - fort gilt (B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1, 14-16, mit umfangreichen weiteren Nachweisen, vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 1999, 10 K 5596/97 Kg, EFG 1999, 567, Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. November 2002, 1 K 3/02, EFG 2003, 786).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 1 K 3/02

    Anspruch auf Kindergeld i.S.d. deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens bei

    Der Senat folgt der auch vom FG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 1999 10 K 5596/97 Kg, EFG 1999, 567 vertretenen Auffassung, wonach es der Würdigung des deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens als völkerrechtliche Vereinbarung im Sinne des § 2 AO nicht entgegensteht, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens Kindergeld als Sozialleistung und nicht als Steuervergütung gewährt wurde.
  • FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 93/99

    Kindergeldanspruch Staatenloser

    Der grundsätzliche Ausschluß des Kindergeldanspruchs für aufenthaltsrechtlich nur geduldete Ausländer durch § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG wird nämlich eingeschränkt durch über- oder zwischenstaatliches Recht (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.01.1999, 10 K 5596/97 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 567 m.w.Nw.).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 805/05

    Beurteilung der Anspruchsberechtigung von Ausländern bezüglich des Kindergeldes;

    Zwar gilt dieses Abkommen für das noch bestehende Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro, wozu auch der Kosovo gehört) weiter (Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, DII, Kommentierung Abkommen, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit, Artikel 28 Rz. 2; ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.1999 10 K 5596/97 Kg, EFG 1999, 567; Revision beim BFH III R 59/03 noch anhängig).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.02.2004 - 5 K 1145/02

    Kindergeldberechtigung nach deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen bei

    Das Gericht folgt der auch vom FG Düsseldorf (Urteil vom 21. Januar 1999 10 K 5596/97 Kg , EFG 1999, 567) vertretenen Auffassung, wonach es der Würdigung des deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens als völkerrechtliche Vereinbarung im Sinne des § 2 AO nicht entgegensteht, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens Kindergeld als Sozialleistung und nicht als Steuervergütung gewährt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht