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   VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03   

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https://dejure.org/2006,36946
VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03 (https://dejure.org/2006,36946)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.03.2006 - 10 K 649/03 (https://dejure.org/2006,36946)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. März 2006 - 10 K 649/03 (https://dejure.org/2006,36946)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Braunschweig, 06.11.2002 - 6 A 22/02

    Amtshandlung; Halter; Halterwechsel; Kostenfestsetzung; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03
    Erst wenn der Veräußerer die Behörde von der Veräußerung unterrichtet hat, entfällt seine gebührenrechtliche Verantwortung dafür, dass die Behörde bei Fehlen des Versicherungsschutzes weiterhin ihn ordnungsrechtlich in Anspruch zu nehmen versucht (vgl. im Ergebnis ebenso VG Frankfurt/M., Urteil vom 30. Januar 1991 - III/1 E 301/89 -, NZV 1992 S. 255256; VG Braunschweig, Urteil vom 6. November 2002, NZV 2003 S. 208; VG Leipzig, Urteil vom 24. April 2003, NVwZ-RR 2004 S. 87).
  • VG Leipzig, 24.04.2003 - 1 K 648/01

    Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit einer Anordnung zur

    Auszug aus VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03
    Erst wenn der Veräußerer die Behörde von der Veräußerung unterrichtet hat, entfällt seine gebührenrechtliche Verantwortung dafür, dass die Behörde bei Fehlen des Versicherungsschutzes weiterhin ihn ordnungsrechtlich in Anspruch zu nehmen versucht (vgl. im Ergebnis ebenso VG Frankfurt/M., Urteil vom 30. Januar 1991 - III/1 E 301/89 -, NZV 1992 S. 255256; VG Braunschweig, Urteil vom 6. November 2002, NZV 2003 S. 208; VG Leipzig, Urteil vom 24. April 2003, NVwZ-RR 2004 S. 87).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03
    Gebührenrechtlicher Veranlasser ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch, in wessen Pflichtenkreis sie erfolgt (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, NZV 1993 S. 245).
  • VG Potsdam, 15.04.2003 - 10 L 151/03

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VG Potsdam, 30.03.2006 - 10 K 649/03
    Beruht dies auf einem Halterwechsel, ohne dass ihr der Veräußerer dies pflichtgemäß (vgl. § 27 Abs. 3 StVZO ) mitteilt, kann sie mangels Kenntnis von dem Halterwechsel Maßnahmen zunächst nur gegen diesen richten, auch wenn eine infolge Erlöschens des Versicherungsschutzes gemäß § 29d Abs. 2 StVZO gebotene Zwangsstilllegung des Fahrzeugs nicht mehr gegen ihn als den vormaligen Halter durchgesetzt werden kann, weil als Pflichtiger insoweit nur noch der neue Halter in Betracht kommt (vgl. Kammerbeschluss vom 15. April 2003 - 10 L 151/03 -, DAR 2004 S. 115 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 10 S 299/14

    Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde gegen früheren Fahrzeughalter wegen Verstoßes

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, darf die Behörde aber so lange von der Haltereigenschaft ausgehen, bis der Halter seiner Mitteilungspflicht nach § 13 Abs. 4 Satz 1 FZV nachgekommen ist (ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2007 - 8 K 2163/07 - NVwZ-RR 2008, 499; VG des Saarlandes, Urteil vom 18.06.2009 - 10 K 152/09 - juris, m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 30.03.2006 - 10 K 649/03 - juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 FZV Rn. 9; vgl. auch zur fortbestehenden Störereigenschaft: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.01.1996 - 5 S 2104/95 - VBlBW 1996, 302; a.A. aber Sächs.OVG, Urteil vom 20.05.1996 - 3 S 342/95 - juris).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2007 - 8 K 2163/07

    Verwaltungsgebührenerhebung für den Vollzug einer auf § 29d Abs. 2 StVZO

    Diese gebührenrechtliche Verantwortung erstreckt sich gerade darauf, dass es die Behörde in ihrer Unkenntnis weiterhin unternimmt, den vormaligen Halter in Anspruch zu nehmen (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 30.03.2006 - 10 K 649/03 - juris -, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2006 - 12 E 1079/06

    Kostentragung von Maßnahmen im Straßenverkehr bei Fahrzeugen mit

    Erst wenn der Veräußerer die Behörde von der Veräußerung unterrichtet hat, entfällt seine gebührenrechtliche Verantwortung dafür, dass die Behörde bei Fehlen des Versicherungsschutzes weiterhin ihn ordnungsrechtlich in Anspruch zu nehmen versucht (VG Frankfurt am Main, NZV 1992, 255, 256, VG Leipzig, NVwZ-RR. 2004, S. 87, VG Potsdam, Urt. v. 30.03.2006 - 10 K 649/03, veröffentlicht in Juris).
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