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   FG Münster, 24.03.2004 - 10 K 704/02 E, G   

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https://dejure.org/2004,6614
FG Münster, 24.03.2004 - 10 K 704/02 E, G (https://dejure.org/2004,6614)
FG Münster, Entscheidung vom 24.03.2004 - 10 K 704/02 E, G (https://dejure.org/2004,6614)
FG Münster, Entscheidung vom 24. März 2004 - 10 K 704/02 E, G (https://dejure.org/2004,6614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche § 6b-Rücklage nach erstmaliger Erfassung eines Bodenveräußerungsgewinns

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche § 6b-Rücklage nach erstmaliger Erfassung eines Bodenveräußerungsgewinns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Nachträgliche § 6b-Rücklage nach erstmaliger Erfassung eines Bodenveräußerungsgewinns

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bilanzänderung im Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung einer nachträglich im Wege der Bilanzänderung gebildeten Rücklage ; Zulässigkeit einer Bilanzänderung mit Ansatz einer Rücklage ; Bilanzberichtigung mit Auswirkungen auf die Höhe des steuerlichen Gewinns; Nachträgliche Einstellung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1359
  • EFG 2005, 774
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Münster, 24.03.2004 - 10 K 704/02
    Betriebliche Forderungen aus Lieferungen und anderen Leistungen - wie hier die Kaufpreisforderung aus dem Verkauf des betrieblichen Grundstücks, dessen Besitzübergabe im Streitjahr erfolgte - sind zu aktivieren, sobald im Wesentlichen geleistet, insbesondere wirtschaftlich erfüllt ist (BFH-Urteil vom 12.05.1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 54/05

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung - Bescheinigung

    bb) Entgegen der im BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 587 und der vom FG vertretenen Rechtsansicht besteht ein Zusammenhang der durch den Kläger begehrten Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht nur dann, wenn ein unrichtiger Ansatz einer Bilanzposition dem Grund oder der Höhe nach gegeben ist (gl.A. im Ergebnis auch Urteile des FG Münster vom 24. März 2004 10 K 704/02 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 774, nicht rechtskräftig; des FG des Landes Brandenburg vom 17. August 2005 2 K 113/04, EFG 2006, 873, nicht rechtskräftig, und des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. März 2006 1 K 30482/02, EFG 2006, 1040, nicht rechtskräftig; a.A. Urteil des FG Münster vom 27. Januar 2005 12 K 4155/03 E, G, EFG 2006, 1654, nicht rechtskräftig).
  • FG Münster, 14.09.2004 - 2 K 3424/02

    Bilanzänderung i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG durch Bildung einer § 6b-Rücklage

    Der Bekl. hat das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.03.2004, Az. 10 K 704/02 E,G eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beantragt.

    Eine Entscheidung des BFH über die Zulassung der Revision gegen das Urteil des FG Münster vom 24.03.2004 Az. 10 K 704/02 E, G liegt noch nicht vor.

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 K 30482/02

    Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf

    Dies beurteilt das Finanzgericht Münster (Urteil vom 24. März 2004, 10 K 704/02 EG, EFG 2005, 774; Revision eingelegt: BFH X R 4/05) anders.

    Nach dem bereits zuvor erwähnten Urteil scheint ein anderer Senat des Finanzgerichts Münster vom 24. März 2004 (a.a.O.) ebenfalls anzunehmen, dass eine Bilanzberichtigung die Änderung von Bilanzposten voraussetze; er musste aber eine klare Aussage zu dieser Frage nicht treffen, weil er eine Bilanzberichtigung bereits in der unterjährigen Änderung von Bilanzpositionen erblickte und auf diesem Wege dem Anliegen des Steuerpflichtigen im Ergebnis folgte.

  • FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04

    Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an

    Folglich ist eine Bilanzberichtigung insoweit zulässig (in diesem Sinne auch Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 18. Mai 2000 - IV C 2 - S 2141 - 15/00, BStBl. I 2000, 587; vergleiche auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 24. März 2004 - 10 K 704/02 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte, 2005, 774; Hartmann, Änderungen der Steuerbilanz nach einer Betriebsprüfung, Steuerliche Betriebsprüfung 2000, 362 [363]).
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