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   FG Köln, 07.05.2015 - 10 K 73/13   

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https://dejure.org/2015,17516
FG Köln, 07.05.2015 - 10 K 73/13 (https://dejure.org/2015,17516)
FG Köln, Entscheidung vom 07.05.2015 - 10 K 73/13 (https://dejure.org/2015,17516)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 10 K 73/13 (https://dejure.org/2015,17516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuermessbetrag: Keine Kürzung der Gewerbesteuer für Einkaufsbüro in der Türkei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berwertung eines Einkaufsbüro in der Türkei als ausländische Betriebsstätte im Rahmen der Kürzung eines Gewerbeertrags

  • Betriebs-Berater

    Auslegung des Begriffs der Hilfsbetriebstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriffsbestimmung der "nicht im Inland belegenen Betriebsstätte" in § 9 Nr. 3 GewStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer - Begriffsbestimmung der "nicht im Inland belegenen Betriebsstätte" in § 9 Nr. 3 GewStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuermessbetrag: Keine Kürzung der Gewerbesteuer für Einkaufsbüro in der Türkei

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerlicher Begriff der "nicht im Inland belegenen Betriebsstätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2005
  • BB 2015, 2085
  • EFG 2015, 1558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1992 - I R 85/91

    Betriebsstätten-Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts (Art. 10 Abs. 7 S. 1

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2015 - 10 K 73/13
    Denn es geht gerade um die Zuordnung des Besteuerungsrechts aus einem Steuergegenstand an den einen oder den anderen Vertragsstaat, für den auch Drüen a.a.O. unter Hinweis auf BFH-Urteil 26.2.1992 - I R 85/91 (BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937, DB 1993, 135) davon ausgeht, dass der Betriebsstättenbegriff für diesen Fall von dem Betriebstättenbegriff des § 12 AO abweichen kann.
  • BFH, 20.07.2016 - I R 50/15

    Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Mai 2015  10 K 73/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 7. Dezember 2012 aufgehoben.

    Die gegen die streitgegenständlichen (Änderungs-)Bescheide gerichtete Klage blieb erfolglos; das Finanzgericht (FG) Köln wies sie mit Urteil vom 7. Mai 2015  10 K 73/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1558) als unbegründet ab.

  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

    Der gegenteiligen Auffassung des FG Köln im Urteil vom 07.05.2015 10 K 73/13 (EFG 2015, 1558, Rev. I R 50/15), wonach der Begriff der "nicht im Inland belegenen Betriebsstätte" in § 9 Nr. 3 GewStG nicht nach § 12 AO, sondern nach dem jeweiligen zwischenstaatlich vereinbarten DBA zu bestimmen sein soll, vermag der erkennende Senat deshalb nicht zu folgen (kritisch bzw. ablehnend zur Entscheidung des FG Köln auch Kollruss, IStR 2016, 419; Kahlenberg, ISR 2015 380; van der Ham/Retzer, DStR 2015, 2650; Hielscher, BB 2015, 2088; Lüdicke, IStR 2015, 770).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da die vorliegende Entscheidung von dem Urteil des FG Köln vom 07.05.2015 10 K 73/13 (EFG 2015, 1558, Rev. I R 50/15) abweicht.

  • BFH, 22.12.2015 - I R 40/15

    Vercharterung von Handelsschiffen - Gewerbesteuerliche Kürzung bei

    Zwar stellen fahrende Schiffe keine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage i.S. der Betriebsstättendefinition des § 12 Satz 1 der Abgabenordnung dar (Senatsurteil vom 13. Februar 1974 I R 218/71, BFHE 111, 416), die für die Tatbestandsmäßigkeit von § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG 2002 allein maßgebend ist (vgl. z.B. Blümich/Gosch, § 9 GewStG Rz 218; Ham/Rätzer, Deutsches Steuerrecht 2015, 2650; Kahlenberg, Internationale Steuer-Rundschau 2015, 380; Lüdicke, Internationales Steuerrecht 2015, 770; Becker/Loose, Die Unternehmensbesteuerung 2015, 520; anders FG Köln, Urteil vom 7. Mai 2015  10 K 73/13, EFG 2015, 1558).
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