Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 27.01.2005

Rechtsprechung
   FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3811
FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01 (https://dejure.org/2008,3811)
FG Köln, Entscheidung vom 14.02.2008 - 10 K 7404/01 (https://dejure.org/2008,3811)
FG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 10 K 7404/01 (https://dejure.org/2008,3811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuermindernde Berücksichtigung von für den Schulbesuch von Kindern geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Einkommensteuergesetz (EStG); Abgeltung von Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule durch die Kinderfreibeträge und das ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; ; EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33a Abs. 2; ; EStG § 33a Abs. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen/Sonderausgaben: - Aufwendungen für Kur- und Internatunterbringung von Kindern als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig

  • IWW (Kurzinformation)

    Schulgeldzahlungen an Schulen im EU-Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulgeldzahlungen fü;r Privatschulen im EU-Ausland

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schulgeldzahlungen im EU-Ausland sind unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben abziehbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 677
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    Der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) hat mit Urteil vom 11.09.2007, Rs. C - 76/05 (Deutsches Steuerrecht - DStR 2007, 1670) entschieden:.

    b) Die Beschränkung auf inländische Schulen verstößt aber gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht, wie der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) auf Vorlage des erkennenden Senats mit Urteil vom 11.09.2007, Rs. C - 76/05 (Schwarz) entschieden hat.

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    aa) Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 09.03.1978, Rs. 106/77 (Simmenthal), Sammlung 1978, 629, Rdnr. 16 und vom 13.07.2006, Rs. C - 295/04 bis C - 298/04 (Manfredi u.a.), Sammlung 2006, I - 6619 Rdnr. 89; vgl. auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BFH/NV 2005, 817).
  • BFH, 26.06.1992 - III R 83/91

    Unterbringung von asthmakrankem Kind als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    Soweit die geltend gemachten Kosten dem Zweck dienen, einer Krankheit der Kinder vorzubeugen, können sie nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, da nur die unmittelbaren Krankheitskosten unter den Begriff der Heilbehandlung fallen, vorbeugende Kosten oder Folgekosten aber nicht (FG Münster a.a.O., Seite 1085 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 1992 III R 83/91, BFHE 169, 43, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 212).
  • BFH, 10.02.2005 - V R 76/03

    Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    aa) Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 09.03.1978, Rs. 106/77 (Simmenthal), Sammlung 1978, 629, Rdnr. 16 und vom 13.07.2006, Rs. C - 295/04 bis C - 298/04 (Manfredi u.a.), Sammlung 2006, I - 6619 Rdnr. 89; vgl. auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BFH/NV 2005, 817).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    aa) Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 09.03.1978, Rs. 106/77 (Simmenthal), Sammlung 1978, 629, Rdnr. 16 und vom 13.07.2006, Rs. C - 295/04 bis C - 298/04 (Manfredi u.a.), Sammlung 2006, I - 6619 Rdnr. 89; vgl. auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BFH/NV 2005, 817).
  • BVerfG, 31.05.2007 - 1 BvR 1316/04

    Anwendung von § 4 Nr 16 Buchst b UStG 1980 anstatt § 4 Nr 14 S 1 UStG 1980

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht scheidet des Weiteren deshalb aus, da dieses nicht zuständig ist für die Beantwortung der Frage der Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Norm des einfachen Rechts mit den Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.05.2007 I BvR 1316/04, DStRE 2007, 1335 unter IV. 2. a)).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    Die Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.7.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943) entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
  • FG Münster, 26.02.2003 - 1 K 1545/01

    Schulgeld für ausländisches Internat

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    Dies gilt auch für die aufgrund eines Besuchs einer ausländischen Schule angefallenen Mehraufwendungen (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. Februar 2003 1 K 1545/01 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1084).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06

    Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie

    Auszug aus FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01
    Hierzu hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 13.12.2007 in der Rechtssache C - 309/06 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Folgendes ausgeführt (Rd.-Nr. 73 u. 74): "73. Zwar hat ein Mitgliedstaat die Wahl, wie er einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung für die Zukunft beseitigen will.
  • BFH, 21.10.2008 - X R 15/08

    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines schottischen Internats als Sonderausgabe

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 677; veröffentlicht.
  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2854/08

    Ausbildungsfreibetrag auch für hochbegabte Kinder erst ab Volljährigkeit

    Eine Hochbegabung, wie sie bei der Tochter der Kläger vorliege, stelle keinen Ausnahmefall dar, der neben dieser Pauschalregelung eine besondere steuerliche Berücksichtigung in Form einer außergewöhnlichen Belastung rechtfertige (Hinweis auf Urteil des FG Köln vom 14.02.2008, 10 K 7404/01, EFG 2008, 677).

    Es fehlt insoweit schon an klaren Abgrenzungskriterien dafür, weshalb gerade im Fall der Hochbegabung eine solche Außergewöhnlichkeit vorliegen soll (vgl. FG Köln, Urteil vom 14.02.2008 10 K 7404/01, EFG 2008, 677; FG Münster, Urteil vom 26.02.2003 1 K 1545/01 E, EFG 2003, 1084).

  • FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

    Der Gleichheitssatz kann nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigung, die die Mitglieder einer begünstigten Gruppe erhalten, auch auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt wird (ebenso FG Köln vom 14. Februar 2008 10 K 7404/01, DStR 2008, 663).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 1 K 1285/08

    Keine Änderung bestandskräftiger und festsetzungsverjährter

    Der Gleichheitssatz kann nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigung, die die Mitglieder einer begünstigten Gruppe erhalten, auch auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt wird (vgl. FG Köln, Urteil vom 14. Februar 2008, 10 K 7404/01, DStR 2008, 663; FG München, Urteil vom 23. September 2008, 12 K 718/08, EFG 2009, 1456).
  • FG München, 23.09.2008 - 12 K 718/08

    Schulgeldzahlungen für eine nach Landesrecht angezeigte Ergänzungsschule keine

    Der Gleichheitssatz kann nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigung, die die Mitglieder einer begünstigten Gruppe erhalten, auch auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt wird (vgl. FG Köln vom 14. Februar 2008 10 K 7404/01, DStR 2008, 663 und FG München vom 29. Mai 2008 15 K 3058/05, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 7404/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5796
FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 7404/01 (https://dejure.org/2005,5796)
FG Köln, Entscheidung vom 27.01.2005 - 10 K 7404/01 (https://dejure.org/2005,5796)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 10 K 7404/01 (https://dejure.org/2005,5796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schulgeldzahlungen: als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarechtskonformität der Begrenzung berücksichtigungsfähiger Schuldgeldzahlungen auf deutsche Schulen

  • rechtsportal.de

    Europarechtskonformität der Begrenzung berücksichtigungsfähiger Schuldgeldzahlungen auf deutsche Schulen

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgaben: - Europarechtskonformität der Begrenzung berücksichtigungsfähiger Schuldgeldzahlungen auf deutsche Schulen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen für Kurunterbringungen und Internatunterbringung von drei Kindern als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben; Einschränkung des Abzugs von Kosten für den Besuch einer Schule als außergewöhnliche Belastung; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 26.02.2003 - 1 K 1545/01

    Schulgeld für ausländisches Internat

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 7404/01
    Dies gilt auch für die aufgrund eines Besuchs einer ausländischen Schule angefallenen Mehraufwendungen (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. Februar 2003 1 K 1545/01 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1084).

    a) Nach bisher einhelliger Rechtsprechung verstößt die Begrenzung nicht gegen EG-Recht (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Juni 1997 X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617; Finanzgericht Köln, Urteil vom 28. Juni 2001 7 K 8690/99, EFG 2004, 1044; Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. Februar 2003 1 K 1545/01 E, EFG 2003, 1084).

  • FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 8690/99

    Schulgeldzahlung

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 7404/01
    a) Nach bisher einhelliger Rechtsprechung verstößt die Begrenzung nicht gegen EG-Recht (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Juni 1997 X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617; Finanzgericht Köln, Urteil vom 28. Juni 2001 7 K 8690/99, EFG 2004, 1044; Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. Februar 2003 1 K 1545/01 E, EFG 2003, 1084).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 7404/01
    a) Nach bisher einhelliger Rechtsprechung verstößt die Begrenzung nicht gegen EG-Recht (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Juni 1997 X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617; Finanzgericht Köln, Urteil vom 28. Juni 2001 7 K 8690/99, EFG 2004, 1044; Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. Februar 2003 1 K 1545/01 E, EFG 2003, 1084).
  • BFH, 26.06.1992 - III R 83/91

    Unterbringung von asthmakrankem Kind als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 7404/01
    Soweit die geltend gemachten Kosten dem Zweck dienen, einer Krankheit der Kinder vorzubeugen, können sie nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, da nur die unmittelbaren Krankheitskosten unter den Begriff der Heilbehandlung fallen, vorbeugende Kosten oder Folgekosten aber nicht (FG Münster a.a.O., Seite 1085 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 1992 III R 83/91, BFHE 169, 43, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 212).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

    Selbst in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Januar 2005  10 K 7404/01 (EFG 2005, 709, unter II.3.c) hat das FG Köln noch darauf hingewiesen, dass § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. nicht klar und eindeutig gegen Unionsrecht verstoße.
  • BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04

    Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld

    Hiergegen bestehen keine europarechtlichen Bedenken (a.A. Finanzgericht Köln, Beschluss vom 27. Januar 2005 10 K 7404/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 709).

    c) Bei dieser Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Unterricht an der Europäischen Schule in Brüssel eine Dienstleistung i.S. des Art. 49 EGV ist und ob das Gemeinschaftsrecht eine (steuerliche) Diskriminierung dieser Schulen verbietet (dazu vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 473, m.w.N.; Beschluss des FG Köln vom 27. Januar 2005 10 K 7404/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 709).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1

    Das Finanzgericht Köln habe mit Beschluss vom 27. Januar 2005 unter dem Az. 10 K 7404/01 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es der Niederlassungsfreiheit, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw. der Dienstleistungsfreiheit widerspreche, dass Schuldgeldzahlungen an bestimmte deutsche Schulen, nicht aber Schuldgeldzahlungen an Schulen im übrigen Gemeinschaftsgebiet nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berücksichtigt werden können.

    Das Finanzgericht Köln habe mit Beschluss vom 27. Januar 2005 (10 K 7404/01, EStG 2005, 709) dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaft die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Begrenzung berücksichtigungsfähiger Schulgeldzahlungen in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in der für die Jahre 1998 und 1999 geltenden Fassung auf inländische Schulen mit den europäischen Grundfreiheiten der allgemeinen Freizügigkeit, der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.

    Das Finanzgericht Köln hat mit Beschluss vom 27. Januar 2005 (10 K 7404/01, EFG 2005, 709; Az. des EuGH: C-76/05) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Begrenzung berücksichtigungsfähiger Schulgeldzahlungen in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in der für die Jahre 1998 und 1999 geltenden Fassung auf inländische Schulen mit den europäischen Grundfreiheiten der allgemeinen Freizügigkeit (Art. 18/8a EGV ), der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39/48 EGV ) und der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49/49) vereinbar ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht