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   FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15 K   

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FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15 K (https://dejure.org/2019,29290)
FG Münster, Entscheidung vom 25.07.2019 - 10 K 902/15 K (https://dejure.org/2019,29290)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 10 K 902/15 K (https://dejure.org/2019,29290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Zur Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen, die sich aus einer Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen für die Produktion von Zulieferteilen ergeben

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Erfüllungsrückstand aus Nachbetreuungsverpflichtungen, Vervielfältiger, Bewertung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91

    Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Der Außenprüfer verweist insoweit auf die Entscheidungen des BFH vom 19.09.2012- IV R 45/09, BStBl II 2013, 123; vom 10.12.1992 - XI R 34/91, BStBl II 1994, 158).

    Die Regelungen in den Verträgen der Klägerin würden dem Sachverhalt in der Entscheidung des BFH vom 10.12.1992 - XI R 34/91, BStBl II 1994, 158 (Hörgeräteakustiker) entsprechen, in dem das Entstehen der Leistungspflicht auch vom Eintritt bestimmter tatsächlicher dem Kauf nachfolgender tatsächlicher Gegebenheiten abhängt.

    Entsprechend der Entscheidung des BFH vom 10.12.1992 - XI R 34/91 sei die Leistungspflicht im Streitfall nicht schon allein aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrages entstanden, sondern sei vom Eintritt bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten abhängig.

    Die Verpflichtung sei erst mit dem Eintritt der Notwendigkeit der Nachbetreuung nach den tatsächlichen Gegebenheiten entstanden (BFH-Urteil v. 10.12.1992 - XI R 34/91, BStBl II 1994, 158).

    Nach Auffassung des BFH sei - anders als in der Entscheidung v. 10.12.1992 - XI R 34/91 - diese Verpflichtung zur Nachbetreuung nicht erst mit dem Eintritt der Erforderlichkeit der jeweiligen Nachbesserungsleistungen entstanden.

    Anders als im Fall des Urteils vom 10.12.1992 - XI R 34/91 seien die Nachbetreuungsleistungen nicht davon abhängig, dass solche Maßnahmen notwendig wurden.

  • BFH, 09.11.2016 - I R 43/15

    Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Auch die Entscheidung des BFH vom 09.11.2016 - I R 43/15 zur monatlichen Zahlung in eine Wartungsrücklage bei einem Flugzeug ergebe sich kein anderes Ergebnis.

    Weitere Voraussetzung ist, dass die Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist, mithin bereits zum Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Belastung eingetreten ist und die Aufwendungen nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind (s. zu den obigen Grundsätzen BFH-Urteile v. 19.10.2005 - XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371; v. 25.04.2006 - VIII R 40/04, BStBl. II 2006, 749; v. 19.07.2011 - X R 26/10, BStBl II 2012, 856; v. 19.09.2012 - IV R 45/09, BStBl II 2013, 123; v. 06.02.2013 - I R 8/12; BStBl II 2013, 686; v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379).

    Mit der noch zu erbringenden zukünftigen Leistung muss nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten werden; fällig muss die Leistungspflicht noch nicht sein (BFH-Urteil vom 28.07.2004 - XI R 63/03, BStBl II 2006, 866; v. 09.12.2009 - X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379).

    Eine zivilrechtlich ungewisse Verbindlichkeit, die in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht ist und für die eine Rückstellung zu bilden ist, hat der BFH (Urteil v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379) für künftige Wartungsverpflichtungen an Flugzeugen mit der Erwägung angenommen, dass der Vergangenheitsbezug sich daraus ergebe, dass die Belastung durch die monatlich geleisteten Beiträge zu einer Wartungsrücklage für die abgelaufene Betriebszeit auch bei Beendigung des Leasingvertrages bestehen bleibt.

  • BFH, 05.06.2002 - I R 96/00

    Nachbetreuung erfordert Rückstellung

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Mit Urteil vom 02.06.2002 - I R 96/00, BStBl II 2005, 736 habe der BFH zu einem Hörgeräteakustiker entschieden, dass eine Rückstellung für eine Nachbetreuung bei einem Verkauf, der mit einer kostenlosen Nachbetreuung für einen bestimmten Zeitraum verbunden ist, zu bilden sei.

    Da die Verpflichtung dem Grunde nach vor dem Bilanzstichtag bestanden habe, sei es unerheblich, ob sie auch wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht worden sei (BFH-Urteil v. 05.06.2002 - I R 96/00, BStBl II 2005, 736).

    Die von der Klägerin für ihre Rechtsposition angeführte Entscheidung des BFH zum Hörgeräteakustiker (Urteil v. 05.06.2002 - I R 96/00. a. a. O.) stützt diese Wertung.

  • BFH, 19.07.2011 - X R 26/10

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Aus den genannten Gründen sei die Rechtsprechung des BFH zur Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen (BFH-Urteile vom 19.07.2011 - X R 8/10, X R 9/10, X R 26/10 und X R 48/10) auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragbar.

    Weitere Voraussetzung ist, dass die Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist, mithin bereits zum Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Belastung eingetreten ist und die Aufwendungen nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind (s. zu den obigen Grundsätzen BFH-Urteile v. 19.10.2005 - XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371; v. 25.04.2006 - VIII R 40/04, BStBl. II 2006, 749; v. 19.07.2011 - X R 26/10, BStBl II 2012, 856; v. 19.09.2012 - IV R 45/09, BStBl II 2013, 123; v. 06.02.2013 - I R 8/12; BStBl II 2013, 686; v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379).

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Der Außenprüfer verweist insoweit auf die Entscheidungen des BFH vom 19.09.2012- IV R 45/09, BStBl II 2013, 123; vom 10.12.1992 - XI R 34/91, BStBl II 1994, 158).

    Weitere Voraussetzung ist, dass die Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist, mithin bereits zum Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Belastung eingetreten ist und die Aufwendungen nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind (s. zu den obigen Grundsätzen BFH-Urteile v. 19.10.2005 - XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371; v. 25.04.2006 - VIII R 40/04, BStBl. II 2006, 749; v. 19.07.2011 - X R 26/10, BStBl II 2012, 856; v. 19.09.2012 - IV R 45/09, BStBl II 2013, 123; v. 06.02.2013 - I R 8/12; BStBl II 2013, 686; v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 41/07

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter -

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH seien Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhält (BFH-Urteile vom 09.12.2009 - X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Mit der noch zu erbringenden zukünftigen Leistung muss nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten werden; fällig muss die Leistungspflicht noch nicht sein (BFH-Urteil vom 28.07.2004 - XI R 63/03, BStBl II 2006, 866; v. 09.12.2009 - X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Weitere Voraussetzung ist, dass die Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist, mithin bereits zum Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Belastung eingetreten ist und die Aufwendungen nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind (s. zu den obigen Grundsätzen BFH-Urteile v. 19.10.2005 - XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371; v. 25.04.2006 - VIII R 40/04, BStBl. II 2006, 749; v. 19.07.2011 - X R 26/10, BStBl II 2012, 856; v. 19.09.2012 - IV R 45/09, BStBl II 2013, 123; v. 06.02.2013 - I R 8/12; BStBl II 2013, 686; v. 09.11.2016 - I R 43/15, BStBl II 2017, 379).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 227/81

    Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Hängt das Entstehen der Verpflichtung davon ab, dass Instandhaltungsarbeiten notwendig werden -und dient die Instandhaltung damit der weiteren Nutzbarkeit in der Zukunft-, dann fehlt die Verursachung in der Vergangenheit (BFH-Urteil v. 23.10.1985 - I R 227/81, BFH/NV 1987, 123 zur Pflicht des Erwerbers und Betreibers eines Flusskraftwerks zur Reinigung und Instandhaltung von Be- und Entwässerungsanlagen auf fremdem Boden).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Im Streitfall würden ähnlich wie in der Entscheidung des hessischen Finanzgerichts vom 14.08.2012 - 10 K 2697/06 (nachfolgend BFH-Urteil vom 28.05.2015 - IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577) würden die Zahlungen der Klägerin für die Werkzeuge lediglich eine Gegenleistung für deren Herstellung darstellen.
  • BFH, 29.11.2000 - I R 87/99

    Werkzeugkostenbeiträge: Bilanzsteuerrechtliche Behandlung

    Auszug aus FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15
    Anders als in dem Sachverhalt des Urteils des BFH vom 29.11.2000 - I R 87/99, BStBl II 2002, 655 beeinflussten die Werkzeugkosten im Streitfall nicht den Preis der Serienteile bzw. waren diese Kosten nicht auf die Erlöse der späten Serienproduktion anzurechnen.
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

  • FG Hessen, 14.08.2012 - 10 K 2697/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum an kundenspezifischen mit Werkzeugkostenbeiträgen

  • BFH, 06.02.2013 - I R 8/12

    Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 6 K 303/06

    Rückstellung für eine spätere höhere Inanspruchnahme aus sog.

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 21/19

    Rückstellung bei Werkzeugfertigung/-nutzung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25.07.2019 - 10 K 902/15 K wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG Münster gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 1682 veröffentlichten Urteil vom 25.07.2019 - 10 K 902/15 K im Wesentlichen statt.

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