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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 10 KR 39/10   

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https://dejure.org/2011,17352
LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 10 KR 39/10 (https://dejure.org/2011,17352)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2011 - L 10 KR 39/10 (https://dejure.org/2011,17352)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - L 10 KR 39/10 (https://dejure.org/2011,17352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amerikanischer Staatsangehöriger und Angehöriger des US-Militärpersonals unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 SGB V; Erfüllung der Voraussetzungen einer Vorversicherung für eine Auffangversicherung nach § 5 Abs. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erfüllung der Voraussetzungen einer Vorversicherung für eine Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer Versicherung in der TRICARE-Gesundheitsfürsorge für US-Militärpersonal und deren ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 863 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 10 KR 39/10
    Denn die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht unabhängig von einem Beitritt kraft Gesetzes (BSG 12. Januar 2011 - B 12 KR 11/09 R, Juris Rn. 10).

    Eine Absicherung, die weder der GKV noch der PKV zuzuordnen ist (z.B. Beihilfe, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten), ist - anders als in der Pflegeversicherung gemäß § 23 Abs. 3 und 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - für die Zuordnung unerheblich; es kommt darauf an, ob zuletzt davor ein Schutz in der GKV oder der PKV bestanden hat (BSG 12. Januar 2011 - B 12 KR 11/09 R, Juris, Rn. 18).

    Die Zuordnung nach Buchst. b) greift gemäß ihrem klaren Wortlaut erst dann ein, wenn zu keiner Zeit in der GKV oder der PKV eine Versicherung bestanden hat (BSG 12. Januar 2011 - B 12 KR 11/09 R, Juris, Rn. 24; KassKomm/Peters, § 5 SGB V Rn. 166).

    Solche anderweitigen Absicherungen sind für die Zuordnung der Auffangversicherung zur GKV oder zur PKV, wie oben bereits ausgeführt wurde, nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht maßgeblich und bei der Prüfung des Merkmals "zuletzt gesetzlich krankenversichert" auszublenden (BSG 12. Januar 2011 - B 12 KR 11/09 R, Juris, Rn. 19 f., zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 10 KR 39/10
    "Krankheitsvollversicherungen" treten in der PKV mit unterschiedlichem Leistungsspektrum in Erscheinung (vgl. etwa BVerfG 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08, BVerfGE 123, 186, Rn. 5).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 10 KR 39/10
    Bei der Zuordnung der Auffangversicherung folgt § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V grundsätzlich dem bereits bei Einführung der Pflegeversicherung maßgeblichen Prinzip, die Risiken dem System zuzuweisen, bei dem sie bisher bzw. zuletzt lagen (vgl. zur Pflegeversicherung insoweit BVerfG 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95, BVerfGE 103, 197, Rn. 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2020 - L 5 R 3741/18

    Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Anrechnung einer rumänischen

    I.d.S habe das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 19.05.2011 - L 10 KR 39/10 -, in juris) entschieden, dass eine Belastung mit Selbstbeteiligungen von 3.000,- EUR im Jahr nicht gegen eine anderweitige gleichwertige Absicherung im Krankheitsfall spreche.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2020 - L 5 KR 661/19

    Krankenversicherung - Ausschluss der Auffangpflichtversicherung - in Deutschland

    I.d.S habe das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 19.05.2011 - L 10 KR 39/10 -, in juris) entschieden, dass eine Belastung mit Selbstbeteiligungen von 3.000,- ? im Jahr nicht gegen eine anderweitige gleichwertige Absicherung im Krankheitsfall spreche.
  • SG Darmstadt, 11.02.2015 - S 10 KR 91/14
    Unter Anwendung dieser Grundsätze, die sich auch die erkennende Kammer zu eigen gemacht hatte (vgl. etwa Urteil vom 14.11.2012 - S 10 KR 39/10) und weiterhin macht, steht dem Kläger - ausnahmsweise - ein Anspruch auf die gewünschte minimalinvasiv adipositas-chirurgische Maßnahme in Form eines Magenbypasses zu; auch wenn er selbst noch nicht an einem über sechs bis zwölf Monate laufenden ärztlich geleiteten multimodalen Therapiekonzept - zumal erfolglos - teilgenommen hat.
  • SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 KR 385/17
    Unter Anwendung dieser Grundsätze, die sich auch die erkennende Kammer zu eigen gemacht hat (vgl. etwa Urteile vom 14.11.2012 - S 10 KR 39/10, vom 11.02.2015 S 10 KR 91/14 - noch nicht rechtskräftig, wegen eingelegter Berufung beim Hessischen Landessozialgericht = L 1 KR 116/15 - und vom 29.06.2016 ...(?)) und weiterhin macht, steht dem Kläger - ausnahmsweise - ein Anspruch auf die gewünschte minimalinvasive adipositas-chirurgische Maßnahme in Form eines Schlauchmagens, gefolgt von einer biliopankreatischen Diversion mit Duodenal Switch zu; auch wenn er selbst noch nicht an einem über sechs bis zwölf Monate laufenden ärztlich geleiteten multimodalen Therapiekonzept - zumal erfolglos - teilgenommen hat.
  • SG Darmstadt, 29.06.2016 - S 10 KR 155/15
    Unter Anwendung dieser Grundsätze, die sich auch die erkennende Kammer zu eigen gemacht hat (vgl. etwa Urteile vom 14.11.2012 - S 10 KR 39/10 und vom 11.02.2015 - S 10 KR 91/14, letzteres noch nicht rechtskräftig, siehe L 1 KR 116/15) und weiterhin macht, steht der Klägerin - ausnahmsweise - ein Anspruch auf die gewünschte minimalinvasive adipositas-chirurgische Maßnahme in Form eines Magenbypasses zu; auch wenn sie selbst noch nicht an einem über sechs bis zwölf Monate laufenden ärztlich geleiteten multimodalen Therapiekonzept - zumal erfolglos - teilgenommen hat.
  • SG Darmstadt, 10.05.2017 - S 10 KR 454/15
    Unter Anwendung dieser Grundsätze, die sich auch die erkennende Kammer zu eigen gemacht hat (vgl. etwa Urteile vom 14.11.2012 - S 10 KR 39/10, vom 11.02.2015 S 10 KR 91/14 - noch nicht rechtskräftig, wegen eingelegter Berufung beim Hessischen Landessozialgericht = L 1 KR 116/15 - und vom 29.06.2016) und weiterhin macht, steht dem Kläger - ausnahmsweise - ein Anspruch auf die gewünschte minimalinvasive adipositas-chirurgische Maßnahme in Form eines Schlauchmagens, gefolgt von einer biliopankreatischen Diversion mit Duodenal Switch zu; auch wenn er selbst noch nicht an einem über sechs bis zwölf Monate laufenden ärztlich geleiteten multimodalen Therapiekonzept - zumal erfolglos - teilgenommen hat.
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