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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2004 - 10 L 130/02   

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https://dejure.org/2004,23885
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2004 - 10 L 130/02 (https://dejure.org/2004,23885)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.05.2004 - 10 L 130/02 (https://dejure.org/2004,23885)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 10 L 130/02 (https://dejure.org/2004,23885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft als ausreichender Verdacht für eine vorläufige Dienstenthebung; Hinreichender Verdacht eines schweren Dienstvergehens als Voraussetzung für eine vorläufige Dienstenthebung eines Beamten; Schwerwiegendes ...

  • Judicialis

    LDO M-V § 5 Abs. 1; ; LDO M-V § 5 Abs. 2; ; LDO M-V § 6 Abs. 2 Satz 3; ; LDO M-V § 11; ; LBG M-V § 5 Abs. 3; ; StGB § 331 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2000 - 10 L 95/99

    Hinreichender Tatverdacht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2004 - 10 L 130/02
    Mit Blick auf die Beweislage muss der erforderliche Verdacht so stark sein, dass eine Wahrscheinlichkeit der Verurteilung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 25.04.2000 - 10 L 95/99 -, DVBl. 2000, 1143 mwN.).

    Die Kostenentscheidung bleibt nach § 107 Abs. 1 LDO M-V dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. Beschluss des Senats vom 25.04.2000, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund der Erhebung einer

    Es handelt sich bei in einer Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen demnach in der Regel nicht lediglich um bloße Vermutungen, sondern um greifbare Tatvorwürfe, die auf Grund eines rechtsstaatlich geregelten und an den Belangen der Allgemeinheit und des Beschuldigten gleichermaßen orientierten Verfahrens ermittelt wurden und die deshalb ein hohes Maß an Richtigkeitsgewähr haben (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. März 2007, - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, 279 m. w. N. aus der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Mai 2004, - 10 L 130/02 -, LKV 2004, 574 = juris Langtext Rdnr. 6 für den Fall der Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, die nach § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO der Erhebung der Anklage gleichsteht).
  • VG Wiesbaden, 23.03.2022 - 25 L 10/21

    Antrag auf Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts

    Eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Dienstvergehens ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 16a DS 18.928 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1, 02 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 14 MB 3/17 -, juris Rn. 4); entsprechendes gilt auch für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, mit dem gemäß § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO die öffentliche Klage erhoben wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 16b DS 18.2579 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 10 L 130/02 -, juris Rn. 6); erst recht gilt dies für einen rechtskräftigen Strafbefehl.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08

    Polizeibeamte vorläufig des Dienstes enthoben

    Es handelt sich bei in einer Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen demnach in der Regel nicht lediglich um bloße Vermutungen, sondern um greifbare Tatvorwürfe, die auf Grund eines rechtsstaatlich geregelten und an den Belangen der Allgemeinheit und des Beschuldigten gleichermaßen orientierten Verfahrens ermittelt wurden und die deshalb ein hohes Maß an Richtigkeitsgewähr haben (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschl.v. 15.3.2007 -16a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, 279 m.w.N. aus der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl.v. 3.5.2004 - 10 L 130/02 -, LKV 2004, 574 = juris Langtext Rdnr. 6 für den Fall der Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, die nach § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO der Erhebung der Anklage gleichsteht).
  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579

    Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen nach Begehung eines Dienstvergehens bei

    Eine solche Wahrscheinlichkeit ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 16a DS 18.928 - BA Rn. 5; vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2002 - 2 WDB 1, 02 - juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 29.1.2018 - 14 MB 3/17 - juris Rn. 4); entsprechendes gilt auch für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, mit dem gemäß § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO die öffentliche Klage erhoben wird (vgl. OVG MV, B.v. 3.5.2004 - 10 L 130/02 - juris Rn. 6).
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