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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06   

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https://dejure.org/2006,22057
VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06 (https://dejure.org/2006,22057)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25.07.2006 - 10 L 146/06 (https://dejure.org/2006,22057)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 10 L 146/06 (https://dejure.org/2006,22057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 4 StVG
    Fiktive Ermäßigung des Punktestandes

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verhältnis von Punktereduzierung ohne vorherige Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde und sodann erfolgender Tilgung von Eintragungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - 16 B 2710/04

    Bei Erreichen der Schwellenwerte von 14 bzw. 18 Punkten ohne Maßnahmen der

    Auszug aus VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06
    VG Potsdam v. 25.07.2006: Ist bereits der Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers gemäß § 4 Abs. 5 StVG "fiktiv" ermäßigt worden, haben spätere Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister einen Punktabzug erst dann zur Folge, wenn die Summe der auf die getilgten Eintragungen entfallenden Punkte die Summe der zuvor bereits nach § 4 Abs. 5 StVG abzuziehenden Punkte übersteigt (entgegen OVG Münster vom 17.06.2005, BeckRS 2005 27490 = VRS 109 Nr. 94).

    Ist bereits der Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers gemäß § 4 Abs. 5 StVG "fiktiv" ermäßigt worden, haben spätere Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister einen Punktabzug erst dann zur Folge, wenn die Summe der auf die getilgten Eintragungen entfallenden Punkte die Summe der zuvor bereits nach § 4 Abs. 5 StVG abzuziehenden Punkte übersteigt (entgegen OVG Münster vom 17.06.2005, BeckRS 2005 27490 = VRS 109 Nr. 94).

    Die gegenteilige Rechtsauffassung des OVG Münster (vgl. Beschluss vom 17.06.2005 - 16 B 2710/04 -, VRS 109 Nr. 94) vermag nicht zu überzeugen.

  • VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02

    Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem

    Auszug aus VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06
    Tilgungen im Verkehrszentralregister können den Punktestand nach einer fiktiven Rückrechnung gemäß § 4 Abs. 5 StVG erst dann weiter absinken lassen, wenn die zu tilgenden Eintragungen den zuvor eingeräumten Punkterabatt übersteigen (ständ. Rechtsprechung der Kammer, vgl. bereits Beschluss vom 16.09.2002 - 10 L 580/02 -, BeckRS 2003 Nr. 21725; zustimmend Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl. 2004, § 4 Rdnr. 26).
  • VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07

    Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG

    Die Gegenansicht (VG Potsdam, Beschluss vom 25. Juli 2006 -10 L 146/06-) überzeugt nicht.

    20 Der gegenteiligen Ansicht (VG Potsdam, Beschluss vom 25. Juli 2006 -10 L 146/06-, zitiert nach Juris), wonach spätere Tilgungen einen Punkteabzug erst dann zur Folge haben, wenn die Summe der auf die getilgten Eintragungen entfallenden Punkte die Summe der zuvor bereits nach § 4 Abs. 5 StVG abzuziehenden Punkte übersteigt, vermag die Kammer nicht zu folgen.

  • VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze; nicht nur

    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).
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Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28919
VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06 (https://dejure.org/2007,28919)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20.03.2007 - 10 L 146/06 (https://dejure.org/2007,28919)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20. März 2007 - 10 L 146/06 (https://dejure.org/2007,28919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Fernhaltens schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule aufgrund des Glaubens der Eltern i.S.e. Kindererziehung nach den wortgetreuen Vorgaben und Maßstäben der Bibel; Befreiung schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule i.R.e. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 968/05
    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    In den daraufhin angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Antragsteller 10 L 964/05 und 10 L 968/05 lehnte das erkennende Gericht durch Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 10 L 964/05, 10 L 968/05 und 10 K 955/06, 10 K 3222/06, 10 K 956/06 sowie der vorliegenden Verfahrensakte und der von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen verwiesen.

    Hierzu hat das Gericht bereits in seinen Beschlüssen vom 20. Dezember 2005 (10 L 968/05 und 10 L 964/05) ausgeführt:.

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    Er führt zur Begründung ergänzend aus: Das Bundesverfassungsgericht habe am 29. April 2003 (1 BvR 436/03) in einem vergleichbaren Fall eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und festgestellt, dass eine Verletzung von Art. 4 und 6 des Grundgesetzes (GG) im Falle der Durchsetzung der Schulpflicht nicht vorliege.

    Soweit sich der Antragsteller und seine Frau als evangelische bibelgläubige Christen allgemein auf christlich-ideologische Grundlagen zur generellen Verweigerung des Besuchs einer öffentlichen Schule durch ihre Kinder berufen und sie sich durch die Verweigerung der beantragten Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule in ihren Grundrechten aus Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 sowie aus Art. 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 GG verletzt sehen, wird (nochmals) auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 29. April 2003 (1 BvR 436/03 - in: Schulrecht 2004, S. 10/11) Bezug genommen.

  • OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04

    Keine Befreiung von der Schulpflicht

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    2005, 32; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 - in: NorDÖR 2004, 110; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 1 Bf 25/04 -, JURIS MWRE 118430400.
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    2001, 202; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/02 -, NVwZ-RR 02, 561 ff; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 6 A 568/02 - in: SchulR.
  • OVG Bremen, 28.01.2004 - 1 S 21/04

    Durchsetzung der Schulpflicht - Ersatzzwangshaft; Handlungsfähigkeit;

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    2005, 32; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 S 21/04 - in: NorDÖR 2004, 110; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 1 Bf 25/04 -, JURIS MWRE 118430400.
  • VG Schleswig, 28.07.1999 - 9 A 332/97

    Anspruch auf Genehmigung von Heimschulunterricht für Kinder; Begründung einer

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    In diesem Sinne auch: VG Schleswig, Urteil vom 28. Juli 1999 - 9 A 332/97 - in: SchulR.
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Einbehaltung von Dienstbezügen

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    Folgt man der o. g. Auffassung des Gerichts nämlich nicht und geht man bei der Auslegung des § 41 Abs. 3 und 4 SchulG davon aus, dass die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung herkömmlicherweise nicht gebieten, dass die Verwaltung auch für die Art und Weise ihres Vorgehens, insbesondere für das Handeln durch Verwaltungsakt, stets einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf, vgl.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1967 - 2 C 37.67 - in: BVerwGE 28, S. 1 (9), oder ist man der Auffassung, dass die Befugnis der Verwaltung, Rechtsbeziehungen ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung dazu einseitig und verbindlich zu regeln, auch auf einem allgemeinen Rechtsgrundsatz beruhen könne, vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1965 - VIII C 10.65 - in: BVerwGE 21, S. 270 (272 f), oder vertritt man die Meinung, dass der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes allgemein nur für den Inhalt des Verwaltungshandels gelte, nicht aber für die Handlungsform und die grundsätzliche Möglichkeit der Verwaltung, kraft hoheitlicher Gewalt tätig zu werden, die Befugnis zum Handeln durch Verwaltungsakt beinhalte, vgl.: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflg.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens -

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
    Folgt man der o. g. Auffassung des Gerichts nämlich nicht und geht man bei der Auslegung des § 41 Abs. 3 und 4 SchulG davon aus, dass die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung herkömmlicherweise nicht gebieten, dass die Verwaltung auch für die Art und Weise ihres Vorgehens, insbesondere für das Handeln durch Verwaltungsakt, stets einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf, vgl.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1967 - 2 C 37.67 - in: BVerwGE 28, S. 1 (9), oder ist man der Auffassung, dass die Befugnis der Verwaltung, Rechtsbeziehungen ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung dazu einseitig und verbindlich zu regeln, auch auf einem allgemeinen Rechtsgrundsatz beruhen könne, vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1965 - VIII C 10.65 - in: BVerwGE 21, S. 270 (272 f), oder vertritt man die Meinung, dass der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes allgemein nur für den Inhalt des Verwaltungshandels gelte, nicht aber für die Handlungsform und die grundsätzliche Möglichkeit der Verwaltung, kraft hoheitlicher Gewalt tätig zu werden, die Befugnis zum Handeln durch Verwaltungsakt beinhalte, vgl.: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2023 - 19 B 191/23

    Erfolgsloser Eilrechtsschutz gegen Anmelde- oder Schulbesuchsaufforderung für ein

    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. März 2008 - 4 K 1674/06 -, KirchE 51 (2008), 129, juris, Rn. 15, 25; VG Arnsberg, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 10 L 146/06 -, KirchE 49 (2007), 251, juris, Rn. 24, 29, und vom 20. Dezember 2005, a. a. O., Rn. 9 ff., 28, 32, und vom 20. Dezember 2005 - 10 L 968/05 -, juris, Rn. 9 ff.

    VG Köln, Beschluss vom 23. August 2021 - 10 L 1170/21 -, juris, Rn. 8; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. März 2008 - 4 K 1674/06 -, KirchE 51 (2008), 129, juris, Rn. 25; VG Arnsberg, Beschluss vom 20. März 2007 - 10 L 146/06 -, KirchE 49 (2007), 251, juris, Rn. 24, 29.

  • VG Münster, 17.06.2016 - 1 L 180/16

    Schulpflicht; Eltern; Ordnungsverfügung; Zwangsmittel; Zwangsgeld;

    vgl. ausdrücklich VG Arnsberg, Beschluss vom 20. März 2007 - 10 L 146/06 -, KirchE 49, 251 = juris, Rn. 27; siehe auch ebd., Rn. 52.
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