Rechtsprechung
VG Münster, 29.08.2006 - 10 L 487/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirkungen einer unter falschem Namen erlangten Fahrerlaubnis eines Antragstellers wegen der Identifizierungsfunktion des Namens
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 16 B 1940/05
Auszug aus VG Münster, 29.08.2006 - 10 L 487/06
vgl. hierzu den - vorstehend teilweise wörtlich übernommenen Beschluss des VG Arnsberg vom 25. Oktober 2005 - 6 L 822/05 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 -, mit folgenden Worten: ...folgt der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die vom Antragsteller unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis wegen der Identifizierungsfunktion des Namens (vgl. § 2 Abs. 6 StVG und § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 FeV) ins Leere gegangen ist und nicht etwa - ohne eine sichere Identifizierung - der natürlichen Person zugeordnet werden kann.". - VG Arnsberg, 25.10.2005 - 6 L 822/05
Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Münster, 29.08.2006 - 10 L 487/06
vgl. hierzu den - vorstehend teilweise wörtlich übernommenen Beschluss des VG Arnsberg vom 25. Oktober 2005 - 6 L 822/05 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 16 B 1940/05 -, mit folgenden Worten: ...folgt der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die vom Antragsteller unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis wegen der Identifizierungsfunktion des Namens (vgl. § 2 Abs. 6 StVG und § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 FeV) ins Leere gegangen ist und nicht etwa - ohne eine sichere Identifizierung - der natürlichen Person zugeordnet werden kann.".
- VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11
Führerschein - Angaben falscher Personalien - Umschreibung - Nichtigkeit
Ein aufgrund der Angabe falscher Personalien ausgestellter Führerschein ist nicht nichtig (entgegen VG Arnsberg, Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 833/05 -, bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05; VG Münster, Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -).Es wurde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -) verwiesen.
27 Die Einzelrichterin teilt nicht die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschl. v. 25.10.2005 - 6 L 822/05 -, juris; bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.12.2005 - 16 B 1940/05 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 29.08.2006 - 10 L 487/06 -, juris), die in vergleichbaren Fällen eine Nichtigkeit des Führerscheins angenommen haben.
- VG Gelsenkirchen, 27.08.2007 - 7 L 777/07
Rücknahme der Fahrerlaubnis, Führerschein und Identitätsnachweis, falsche …
, so aber für einen ähnlich gelagerten Fall VG Arnsberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 6 L 822/05 -, nrwe.de; VG Münster, Beschluss vom 29. August 2006 - 10 L 487/06. - VG Gelsenkirchen, 23.08.2007 - 7 L 656/07
Unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis
So aber für einen ähnlich gelagerten Fall VG Arnsberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 6 L 822/05 -, nrwe.de; VG Münster, Beschluss vom 29. August 2006 - 10 L 487/06. - VG Gelsenkirchen, 31.08.2007 - 7 L 799/07
Rücknahme einer Fahrerlaubnis
Insbesondere kann ihm das Rechtsschutzinteresse nicht mit der Begründung abgesprochen werden, die Rücknahme der dem Antragsteller unter dem Namen N. B. - A. am 3. August 1993 erteilten Fahrerlaubnis entfalte ihm gegenüber ohnehin keine Rechtswirkung, weil die Fahrerlaubnis nicht ihm erteilt worden sei, sondern nur dem (nicht existierenden) Herrn B. -A. , so aber für einen ähnlich gelagerten Fall VG Arnsberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 6 L 822/05 -, nrwe.de; VG Münster, Beschluss vom 29. August 2006 - 10 L 487/06.