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   VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02   

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https://dejure.org/2002,13594
VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02 (https://dejure.org/2002,13594)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16.09.2002 - 10 L 580/02 (https://dejure.org/2002,13594)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 (https://dejure.org/2002,13594)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Potsdam, 31.08.1999 - 10 L 630/99
    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02
    Dies werde durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.10.1996 -20 VG 5235/96 - und einen Beschluss der erkennenden Kammer vom 31.8.1999 - 10 L 630/99 - bestätigt.

    Käme es hingegen darauf an, wann der Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen oder die Straßenverkehrsbehörde davon unterrichtet wurde, könnten wie im vorliegenden Fall mehrere Maßnahmen aufeinanderfolgen, ohne dass der Betroffene in der Lage wäre, dies durch sein Verhalten zu beeinflussen, denn der Geschehensablauf resultierte nur aus der Dauer des Ordnungswidrigkeitsverfahrens und der weiteren Verzögerungen, die infolge der Eintragung in das Verkehrszentralregister und der Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde eintreten (vgl. zu allem schon den Beschluss der Kammer vom 27.8. 1999 - 10 L 630/99 -).

  • VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02
    Die gegenteilige Ansicht (vgl. VG Berlin, Beschluss v. 31.1. 2002 -11 A 286.02-, NZV 2002, 338 ) stützt sich zu Unrecht auf § 4 Abs. 6 StVG .
  • VG Ansbach, 26.05.2008 - AN 10 S 08.00691

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze; nicht nur

    Zur Begründung wurde unter anderem auf die Rechtsprechung des VG Potsdam (Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02) verwiesen, wonach Tilgungen im Verkehrszentralregister den Punktestand nach einer fiktiven Rückrechnung gemäß § 4 Abs. 5 StVG erst dann weiter absinken ließen, wenn die zu tilgenden Eintragungen den zuvor eingeräumten Punkterabatt überstiegen.

    Anders als der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02; Beschluss vom 25.7.2006 - 10 L 146/06) hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München (vgl. Beschluss vom 27.10.2006 - M 6a S 06.2974) und der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04; OVG Potsdam, Beschluss vom 20.7.2007 - 5 S 13.07 - vorgehend VG Potsdam - 10 L 146/06) an seiner erstmals mit Beschluss vom 13.2.2006 (AN 10 S 06.00157) geäußerten Auffassung fest, dass die Reduzierung des Punktestandes des Antragstellers auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-)Bescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 16 Punkten auszugehen war (ebenso auch VG Cottbus, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 L 344/07; VG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2008 - 12 G 3943/07; juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - 16 B 2710/04

    Bei Erreichen der Schwellenwerte von 14 bzw. 18 Punkten ohne Maßnahmen der

    So aber VG Potsdam, Beschluss vom 16.9.2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de/Urteile.
  • VG Ansbach, 31.07.2006 - AN 10 K 06.02165

    Punktereduzierung infolge freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Zur Begründung wurde unter anderem auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02) verwiesen, wonach Tilgungen im Verkehrszentralregister den Punktestand nach einer fiktiven Rückrechnung gemäß § 4 Abs. 5 StVG erst dann weiter absinken ließen, wenn die zu tilgenden Eintragungen den zuvor eingeräumten Punkterabatt überstiegen.

    Anders als die Beklagte und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02) sowie das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 22.2.2006 - M 6 b S 05.6088) ist das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04) der Auffassung dass die (dem Kläger am 7.6.2003 mitgeteilte) Reduzierung seines Punktestandes auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-) Bescheides sowie des Widerspruchsbescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 12 Punkten auszugehen war:.

  • VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04

    Bonussystem, Punktesystem

    Würde man auf die Rechtskraft der Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat abstellen, wäre der Fahrerlaubnisinhaber nicht im gesetzlichen Sinne vor dem entscheidenden, zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Verkehrsverstoß gewarnt worden und hätte sein Verhalten nicht danach ausrichten können (vgl.: VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 -10 L 580/02 -).

    Nur zur Vorbereitung der Maßnahmen nach Absatz 3 hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei Erreichen der betreffenden Punktestände den Fahrerlaubnisbehörden die vorhandenen Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister zu übermitteln (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 12. März 2003 -2 EO 688/02 -, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 -10 L 580/02 -).

  • OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04

    Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Erforderlich ist mithin, dass die einzelnen Schritte des Maßnahmenkatalogs vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolglos durchlaufen werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2002 - 1 L 18/02 -, NZV 2002, 431; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht in juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286/02 -, NZV 2002, 338 f.)".
  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der

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  • VG Potsdam, 25.07.2006 - 10 L 146/06

    Fiktive Ermäßigung des Punktestandes

    Tilgungen im Verkehrszentralregister können den Punktestand nach einer fiktiven Rückrechnung gemäß § 4 Abs. 5 StVG erst dann weiter absinken lassen, wenn die zu tilgenden Eintragungen den zuvor eingeräumten Punkterabatt übersteigen (ständ. Rechtsprechung der Kammer, vgl. bereits Beschluss vom 16.09.2002 - 10 L 580/02 -, BeckRS 2003 Nr. 21725; zustimmend Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl. 2004, § 4 Rdnr. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 12 G 3943/07

    Tilgung von Entscheidungen bei der Berechnung des Punktestandes nicht erst nach

    Es ist nicht zulässig, die Tilgung von Entscheidungen bei der Berechnung des Punktestandes erst dann zu berücksichtigen, wenn die Punkte, mit der die zu tilgende Entscheidung bewertet wurde, die Zahl der zuvor in Folge von unterlassenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde gem. § 4 Abs. 5 StVG reduzierten Punkte übersteigt (OVG Berlin Brandenburg, Beschluss v. 20.07.2007 - 5 S 13.07 - NZV 2007, 645; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.06.2005 - 16 B 2710/04 - VRS 109, 312; VG Ansbach, Urteil v. 31.07.2006 - AN 10 K 06.02165 -, Juris; VG München, Beschluss v. 27.10.2006 - M 6 a S 06.2974 - ZfSch 2007, 57; VG Gießen, Beschluss v. 26.02.2003 - 6 G 368/03 -, Juris; a. A. VG Potsdam, Beschluss v. 16.09.2002 - 10 L 580/02 - Juris, VG München, Beschluss v. 22.02.2006 - M 6 b S 05.6088, Juris).
  • VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07

    Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG

    So aber VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 - 10 L 580/02 -, veröffentlicht unter www.
  • VG München, 27.10.2006 - M 6a S 06.2974

    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen des Erreichens von 14

    Dem Gesetzeswortlaut, der Gesetzesbegründung und der systematischen Stellung des § 4 V StVG kann gerade nicht entnommen werden, dass einem Fahrerlaubnisinhaber, dem ein Punkterabatt nach § 4 V StVG gewährt worden ist, nachfolgende Tilgungen so lange nicht zugute kommen, bis der Punkteabzug durch die nachfolgenden Tilgungen gleichsam aufgezehrt worden ist (a.A. VG Augsburg v. 31. August 2005, Au S 05.00795; VG Potsdam v. 16.9.2002, 10 L 580/02).
  • VG Augsburg, 22.04.2008 - Au 3 S 08.378
  • VG Osnabrück, 17.04.2008 - 6 B 20/08
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