Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11089
OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96 (https://dejure.org/1998,11089)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.1998 - 10 L 5935/96 (https://dejure.org/1998,11089)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 10 L 5935/96 (https://dejure.org/1998,11089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 120 (Ls.)
  • ZUM 1999, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94

    Die Besten I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Es müssen deshalb besondere Umstände gegeben sein, die erkennen lassen, daß neben der Absicht, den Zuschauer über ein bestimmtes Geschehen zu unterrichten, auch die Absicht, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH, Urt. v. 26.5. 1994, a. a. O., S. 494; Urt. v. 30.4. 1997 - I ZR 196/94 -, NJW 1997, 2679, 2680).

    Im vorliegenden Falle ist die positive und unkritische Darstellung und Bewertung der Barbie-Puppe jedoch dermaßen ins Superlative gesteigert, daß sie durch sachlich notwendige Gründe nicht mehr erklärt werden kann [vgl. zum Kriterium der superlativen Bewertung BGH, Urt. v. 30.4.1997 - 1 ZR 196/94 -, NJW 1997, 2679, 2680] (wird ausgeführt).

  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Bei dem Wiederholungsverbot handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der nach der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltenden Rechtslage zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 11.3. 1998 - 6 C 12.97 -, UA S. 9).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 64/90

    Ereignis-Sponsorwerbung - Sponsorwerbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Aus den Regelungen insbesondere des § 6 Abs. 2 und 3 RfStV folgt aber, daß für das redaktionelle Programm aller Sendeanstalten grundsätzlich ein Verbot jeglicher Wirtschaftswerbung besteht, das auch für die "mediale", d. h. vom redaktionellen Fernsehprogramm ausgehende Werbung gilt (BGH, Urt. v. 19.3. 1992 - 1 ZR 64/90 -, JZ 1992, 874; Urt. v. 22.2. 1990 - 1 ZR 78/88 -, JZ 1991, 361, 364).
  • OLG Hamm, 26.04.1990 - 4 U 268/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Eine Wettbewerbsabsicht kann bei redaktionellen Beiträgen also nicht ohne weiteres vermutet werden, sondern ist im Einzelfall festzustellen (OLG Hamm, Urt. v. 26.4. 1990 - 4 U 268/89 -, AfP 1992, 256; BGH, Urt. v. 26.5. 1994 - 1 ZR 108/92 -, MDR 1995, 494).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen und zu einem rechtsfehlerhaften Gebrauch des Ermessens führen, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (BVerwG, Urt. v. 16.6. 1997 - 3 C 22.96 -, DÖV 1997, 1006, 1007), sind indessen weder vorgetragen worden noch ersichtlich.
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92

    Bio-Tabletten - Getarnte Werbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Eine Wettbewerbsabsicht kann bei redaktionellen Beiträgen also nicht ohne weiteres vermutet werden, sondern ist im Einzelfall festzustellen (OLG Hamm, Urt. v. 26.4. 1990 - 4 U 268/89 -, AfP 1992, 256; BGH, Urt. v. 26.5. 1994 - 1 ZR 108/92 -, MDR 1995, 494).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Denn hinreichender Grund für eine Produktdarstellung im Fernsehen kann auch dann, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, das besondere Anliegen des Fernsehens sein, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen (BGH, Urt. v. 20.3. 1986 - 1 ZR 13/84 -, NJW 1987, 1082, 1083).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96
    Aus den Regelungen insbesondere des § 6 Abs. 2 und 3 RfStV folgt aber, daß für das redaktionelle Programm aller Sendeanstalten grundsätzlich ein Verbot jeglicher Wirtschaftswerbung besteht, das auch für die "mediale", d. h. vom redaktionellen Fernsehprogramm ausgehende Werbung gilt (BGH, Urt. v. 19.3. 1992 - 1 ZR 64/90 -, JZ 1992, 874; Urt. v. 22.2. 1990 - 1 ZR 78/88 -, JZ 1991, 361, 364).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 11 N 2.07

    Beanstandung einer Fernsehsendung wegen Schleichwerbung

    Damit ist die Werbeabsicht gesetzliches Tatbestandsmerkmal und muss im Einzelfall positiv festgestellt werden, soll der hier angefochtene Eingriffsakt der Beanstandung auf eine gesetzliche Grundlage zurückgeführt werden (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 1998, - 10 L 5935/96 -, "Barbie", ZUM 1999, 347 sowie bei Juris, dort Rdnr. 10, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 15.02.2008 - 6 K 599/07

    Einblendung eines Osterhasen in TV-Show ist unzulässige Schleichwerbung

    Die Grenzen zwischen dem, was in diesem Sinn vom Programmauftrag des Rundfunkveranstalters gedeckt ist, und der unzulässigen Schleichwerbung sind fließend, die Abgrenzung im Einzelfall ist schwierig (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 10 L 5935/96 -, ZUM 1999, 347, beide hier zitiert aus juris).
  • OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Senden eines nicht

    aaa) Es genügt nicht, dass der verantwortliche Rundfunkveranstalter eine Werbewirkung bloß in Kauf genommen hat, seine Werbeabsicht muss vielmehr positiv festgestellt werden (vgl. OVG Lüneburg ZUM 1999, 347 ff.; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2007, 681 ff.; VG Berlin ZUM-RD 2009, 292 ff.; Paschke/Berlit/Meyer a. a. O. S. 762 Rdnr. 131; Hahn/Vesting/Schulz a. a. O. Rdnr. 116 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht