Rechtsprechung
VG Potsdam, 31.08.1999 - 10 L 630/99 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02
Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems …
In diesem Falle wäre aber der Fahrerlaubnisinhaber nicht im gesetzlichen Sinne vor dem entscheidenden, zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Verkehrsverstoß gewarnt worden und hätte sein Verhalten nicht danach ausrichten können (vgl. hierzu: VG Potsdam, Beschluss vom 31. August 1999 - 10 L 630/99 -). - VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02
Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem
Dies werde durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.10.1996 -20 VG 5235/96 - und einen Beschluss der erkennenden Kammer vom 31.8.1999 - 10 L 630/99 - bestätigt.Käme es hingegen darauf an, wann der Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen oder die Straßenverkehrsbehörde davon unterrichtet wurde, könnten wie im vorliegenden Fall mehrere Maßnahmen aufeinanderfolgen, ohne dass der Betroffene in der Lage wäre, dies durch sein Verhalten zu beeinflussen, denn der Geschehensablauf resultierte nur aus der Dauer des Ordnungswidrigkeitsverfahrens und der weiteren Verzögerungen, die infolge der Eintragung in das Verkehrszentralregister und der Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde eintreten (vgl. zu allem schon den Beschluss der Kammer vom 27.8. 1999 - 10 L 630/99 -).
- VG Sigmaringen, 26.07.2005 - 7 K 429/05
Der Tag der Tat des Verkehrsverstoßes - Tattagprinzip - ist maßgeblich für die …
In diesem Falle wäre aber der Fahrerlaubnisinhaber nicht im gesetzlichen Sinne vor dem entscheidenden, zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Verkehrsverstoß gewarnt worden und hätte sein Verhalten nicht danach ausrichten können (vgl. hierzu: VG Potsdam, Beschluss v. 31.08.1999 - 10 L 630/99 -). - VG Sigmaringen, 01.07.2005 - 4 K 773/05
Tattagprinzip bei der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs 3 S 1 Nr 3 StVG
In diesem Falle wäre aber der Fahrerlaubnisinhaber nicht im gesetzlichen Sinne vor dem entscheidenden, zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Verkehrsverstoß gewarnt worden und hätte sein Verhalten nicht danach ausrichten können (vgl. hierzu: VG Potsdam, Beschluss vom 31. August 1999 - 10 L 630/99 -).