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   VG Saarlouis, 07.09.2009 - 10 L 683/09   

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https://dejure.org/2009,26883
VG Saarlouis, 07.09.2009 - 10 L 683/09 (https://dejure.org/2009,26883)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.09.2009 - 10 L 683/09 (https://dejure.org/2009,26883)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. September 2009 - 10 L 683/09 (https://dejure.org/2009,26883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung auf Weiterbetrieb einer Fahrschule

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen der vorläufigen Entziehung der Fahrschulerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Saarlouis, 14.12.2011 - 10 K 73/11

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit

    Durch Beschluss vom 07.09.2009, 10 L 683/09, stellte die Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid des Beklagten hinsichtlich der Fahrschulerlaubnisklassen BE und CE wieder her und wies den Antrag im Übrigen ab.

    Wie schon im Eilverfahren 10 L 683/09 vorgetragen, habe er durch den Widerruf der Fahrschulerlaubnis eine große Anzahl von Fahrschülern verloren und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen erlitten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte 10 L 683/09 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie des Kreisrechtsausschusses bei der Beklagten verwiesen, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    An der im Eilrechtsschutzbeschluss vom 07.09.2009, 10 L 683/09, bei summarischer Würdigung der Rechtslage vertretenen Auffassung, dass der Kläger durch den Widerruf der Fahrschulerlaubnis der Klasse DE nicht mehr in sein Rechten verletzt ist, hält die Kammer im Hauptsacheverfahren nicht mehr fest.

  • VG Saarlouis, 31.03.2010 - 10 L 201/10

    Zur Begründung des Sofortvollzuges; Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

    dazu etwa Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rdnr. 85, 87, m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 07.09.2009, 10 L 683/09.
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