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VG Potsdam, 02.10.2003 - 10 L 963/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
Auszug aus VG Potsdam, 02.10.2003 - 10 L 963/03
Dies wirkt sich auch auf die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 VwGO aus, die demnach durchaus auch auf die den Bescheid selbst tragenden Gründe abstellen darf, sofern erkennbar hieraus seitens der Behörde dieSchlussfolgerung des überwiegenden Sofortvollzuginteresses in Abwägung des privaten Aussetzungsinteresses des Adressaten gezogen werden kann (vgl. hierzu - betreffend die Begründung der Vollziehungsanordnung bei Entziehung der Fahrerlaubnis - Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 -4 B 134/97 -, Leitsatz in NJ 1998, 271 [OVG Brandenburg 05.02.1998 - 4 B 134/97] ; s. auch Beschluss des OVG NW vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, S. 3 ff. des Entscheidungsabdrucks, Leitsatz in DVBl. 2001, 844; ferner Beschluss des Senats vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, LKV 2001, 172, 173, m.w.N.). - BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Auszug aus VG Potsdam, 02.10.2003 - 10 L 963/03
Anderer Auffassung ist - soweit ersichtlich - wohl lediglich der (u.a.) für das Straßenrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 2002 - 3 B 326/01.Z - sowie vom 3. Dezember 2002 - 3 B 105/02). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten …
Auszug aus VG Potsdam, 02.10.2003 - 10 L 963/03
Dies wirkt sich auch auf die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 VwGO aus, die demnach durchaus auch auf die den Bescheid selbst tragenden Gründe abstellen darf, sofern erkennbar hieraus seitens der Behörde dieSchlussfolgerung des überwiegenden Sofortvollzuginteresses in Abwägung des privaten Aussetzungsinteresses des Adressaten gezogen werden kann (vgl. hierzu - betreffend die Begründung der Vollziehungsanordnung bei Entziehung der Fahrerlaubnis - Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 -4 B 134/97 -, Leitsatz in NJ 1998, 271 [OVG Brandenburg 05.02.1998 - 4 B 134/97] ; s. auch Beschluss des OVG NW vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, S. 3 ff. des Entscheidungsabdrucks, Leitsatz in DVBl. 2001, 844; ferner Beschluss des Senats vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, LKV 2001, 172, 173, m.w.N.). - OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Auszug aus VG Potsdam, 02.10.2003 - 10 L 963/03
Dies wirkt sich auch auf die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 VwGO aus, die demnach durchaus auch auf die den Bescheid selbst tragenden Gründe abstellen darf, sofern erkennbar hieraus seitens der Behörde dieSchlussfolgerung des überwiegenden Sofortvollzuginteresses in Abwägung des privaten Aussetzungsinteresses des Adressaten gezogen werden kann (vgl. hierzu - betreffend die Begründung der Vollziehungsanordnung bei Entziehung der Fahrerlaubnis - Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 -4 B 134/97 -, Leitsatz in NJ 1998, 271 [OVG Brandenburg 05.02.1998 - 4 B 134/97] ; s. auch Beschluss des OVG NW vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, S. 3 ff. des Entscheidungsabdrucks, Leitsatz in DVBl. 2001, 844; ferner Beschluss des Senats vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, LKV 2001, 172, 173, m.w.N.).
- OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks; …
Schon in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 10 L 963/03 - (veröffentlicht in LKV 2004, 239 f.), dessen hier maßgebliche Erwägungen mit denen des angefochtenen Beschlusses nahezu wortgleich übereinstimmen, hatte das Verwaltungsgericht sich mit der Frage der richtigen Handhabung der Vorschrift des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO beschäftigt.