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   OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10   

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OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10 (https://dejure.org/2011,4373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 (https://dejure.org/2011,4373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2011 - 10 LA 72/10 (https://dejure.org/2011,4373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO; § 173 S. 1 VwGO
    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im Zulassungsverfahren i.R.d. Geltendmachung des Zulassungsgrundes besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten der Rechssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 173 S. 1
    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im Zulassungsverfahren i.R.d. Geltendmachung des Zulassungsgrundes besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten der Rechssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im Zulassungsverfahren i.R.d. Geltendmachung des Zulassungsgrundes besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten der Rechssache

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschlüsse v. 19.3.2010 - 10 LA 119/08 - und v. 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Für einen nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung zu beurteilenden Referenzmengenübergang ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber bereits geklärt, dass entscheidendes Kriterium der Wechsel des Besitzes ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.1994 - BVerwG 3 C 1.92 -, BVerwGE 96, 337 [346]) und es dabei grundsätzlich weder darauf ankommt, ob der Verpächter zivilrechtlich zur Besitzverschaffung befugt war, noch, ob der Pachtvertrag (weiter) wirksam oder schon beseitigt gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2005 - BVerwG 3 C 18.04 -, RdL 2005, 215 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 24).

    Denn es entspricht der Grundregel (Prinzip der Betriebs- und Flächenakzessorietät) des hier anzuwenden gemeinschaftlichen Milchquotenrechts (Art. 17 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1788/2003), dass die Referenzmenge der (zurück-) übertragenen Fläche folgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.1994 - BVerwG 3 C 1.92 -, a. a. O., S. 341).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG Beschl. v. 29.9.2010 - 10 LA 275/07 -, v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 - und v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 91).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG Beschl. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 3 B 28.93

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit des Stichwortes der "Quotenverdickung"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Dieser Übergang tritt im Falle des Zurückgewährens der Fläche unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es dazu einer Willenserklärung der Beteiligten (etwa einer wirksamen Kündigung des Pachtvertrages) bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1993 - BVerwG 3 B 28.93 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 82, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 19.3.2010 - 10 LA 119/08 - und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 16.03.2005 - 3 C 18.04

    Anlieferungsreferenzmenge; Milchreferenzmenge; Milchquote; Bescheinigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Für einen nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung zu beurteilenden Referenzmengenübergang ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber bereits geklärt, dass entscheidendes Kriterium der Wechsel des Besitzes ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.1994 - BVerwG 3 C 1.92 -, BVerwGE 96, 337 [346]) und es dabei grundsätzlich weder darauf ankommt, ob der Verpächter zivilrechtlich zur Besitzverschaffung befugt war, noch, ob der Pachtvertrag (weiter) wirksam oder schon beseitigt gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2005 - BVerwG 3 C 18.04 -, RdL 2005, 215 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 24).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 19.3.2010 - 10 LA 119/08 - und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es auch, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Denn im Falle der Geltendmachung mehrerer Zulassungsgründe müssen diese grundsätzlich selbständig dargelegt werden ( Nds. OVG, Beschl. v. 12.9.2011 - 10 LA 18/09 -, vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2008 - 6 AD 2/08 -, NVwZ-RR 2009, 360, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10
    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG Beschl. v. 29.9.2010 - 10 LA 275/07 -, v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 - und v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 91).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 83.76

    Zulässig der Revision - Ordnungsgemäße Einlegung - Begründung der Revision -

  • BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfristen bei Zustellung an einen nicht mehr

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20

    Abschreibungen; Einkommen; Gewerbebetrieb; Handelsgesellschaft, Offene; Härte,

    Dabei genügt es aber nicht zur Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die mit der Zulassungsbegründung erstmals vorgebrachten Tatsachen einfach nur zu behaupten (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36, und Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 7 AV 4/02 -, juris Rn. 7).

    Dies erfordert bei einer Behauptung neuer (entscheidungserheblicher) Tatsachen im Zulassungsverfahren, dass der Zulassungsantragssteller deren Vorliegen hinreichend substantiiert darlegt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris Rn. 13), um dem Berufungsgericht die Beurteilung zu ermöglichen, ob das noch zuzulassende Rechtmittel mit dem vorgenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91 m.w.N.).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung - wie allgemein bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Hinblick auf die Tatsachenwürdigung des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 5.3.2020 - 10 LA 142/18 -, juris Rn. 4) - nicht ausreichend (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG Beschl. v. 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris, Langtext Rn. 10, m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 91).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG Beschl. v. 13.11.2011 - 10 LA 72/10 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).
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