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   OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10   

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OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10 (https://dejure.org/2011,9021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2011 - 10 LB 162/10 (https://dejure.org/2011,9021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 10 LB 162/10 (https://dejure.org/2011,9021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Agrarförderung - zur Berücksichtigung von Irrtümern des Antragstellers durch die Subventionsbehörde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen offensichtlichen Irrtümern eines Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen offensichtlichen Irrtümern eines Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen offensichtlichen Irrtümern eines Antragstellers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) aus, indem es fordert, den Tatbestand des offensichtlichen Irrtums von demjenigen der - regelmäßig Sanktionen nach sich ziehenden - Unregelmäßigkeit abzugrenzen, und hierzu auf das Kriterium der Gutgläubigkeit abhebt, welches es bereits dem Wortsinn des Begriffs "Irrtum" entnimmt.

    Der genannten subjektiven Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, über dessen Erfüllung anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist und das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen ausschließt.

    Soll jedoch der Tatbestand des offensichtlichen Irrtums nicht auf unvermeidliche Irrtümer reduziert, und damit der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts in einer seinem Sinn und Zweck nicht mehr entsprechenden Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, a. a. O., Langtext Rn. 21), kann nicht jede Fahrlässigkeit mit Unredlichkeit gleichgesetzt werden.

    Dies bedeutet aber lediglich, dass insoweit keine zwingenden Beweisregeln bestehen (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 22).

    Wie der Senat bereits in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f.) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Was die fehlenden Voraussetzungen für das Vorliegen eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 anbetreffe, werde auf die Ausführungen des Senats im hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - verwiesen.

    Auch insoweit werde auf die Ausführungen des Senats im hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - verwiesen.

    Wie der Senat im Wesentlichen schon in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f.) ausgeführt hat, ist aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann, Folgendes herzuleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des irrtümlich "Falschen" (unter Einschluss des [nur] Unvollständigen) von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.

    Wie der Senat bereits in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f.) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5. 2002 - C-63/00 - [Schilling und Nehring] , Slg. 2002, I-04483, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - [Agrargenossenschaft Pretzsch], Slg. 2002, I-11053, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 45, und Urt. v. 4.10.2007 - C-375/05 - [Geuting], Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Denn ungeachtet seiner grundsätzlichen Anwendbarkeit sind die nationalen Behörden nicht verpflichtet, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Anträgen der Betriebsinhaber auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5. 2002 - C-63/00 - [Schilling und Nehring], Slg. 2002, I-04483, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 37, und Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - [Agrargenossenschaft Pretzsch], Slg. 2002, I-11053, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 52).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5. 2002 - C-63/00 - [Schilling und Nehring] , Slg. 2002, I-04483, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - [Agrargenossenschaft Pretzsch], Slg. 2002, I-11053, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 45, und Urt. v. 4.10.2007 - C-375/05 - [Geuting], Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Denn ungeachtet seiner grundsätzlichen Anwendbarkeit sind die nationalen Behörden nicht verpflichtet, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Anträgen der Betriebsinhaber auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5. 2002 - C-63/00 - [Schilling und Nehring], Slg. 2002, I-04483, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 37, und Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - [Agrargenossenschaft Pretzsch], Slg. 2002, I-11053, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 52).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 2 L 222/08

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Nach alledem kann daher die Gutgläubigkeit eines Antragstellers in der Regel nur bejaht werden, wenn der ihm unterlaufene Fehler auf einer unbewussten und nicht groben Fahrlässigkeit beruht (a. A. wohl: Bay. VGH, Beschl. v. 1.9. 2010 - 19 ZB 08.3085 -, juris, Langtext Rn. 11 ff., OVG LSA, Urt. v. 17.12.2009 - 2 L 222/08 -, juris, Langtext Rn. 48 ff., sowie VG Neustadt, Urt. v. 17.2. 2011 - 2 K 742/10.NW -, juris, Langtext Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34), welche u. a. die Anforderungen an einen offensichtlichen Irrtum im Sinne des Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 betraf, ausgeführt, dass die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls einer Fallgruppenbildung nicht entgegensteht.
  • VG Neustadt, 17.02.2011 - 2 K 742/10

    Landwirtschaftsrecht: Kürzung landwirtschaftlicher Fördermittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Nach alledem kann daher die Gutgläubigkeit eines Antragstellers in der Regel nur bejaht werden, wenn der ihm unterlaufene Fehler auf einer unbewussten und nicht groben Fahrlässigkeit beruht (a. A. wohl: Bay. VGH, Beschl. v. 1.9. 2010 - 19 ZB 08.3085 -, juris, Langtext Rn. 11 ff., OVG LSA, Urt. v. 17.12.2009 - 2 L 222/08 -, juris, Langtext Rn. 48 ff., sowie VG Neustadt, Urt. v. 17.2. 2011 - 2 K 742/10.NW -, juris, Langtext Rn. 34).
  • VGH Bayern, 02.05.2005 - 19 B 03.1726
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Er betrifft wie schon der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urt. v. 2.5. 2005 - 19 B 03.1726 -, RdL 2006, 25 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn.33) zu einer Vorgängervorschrift (Art. 14 Abs. 4 UAbs. 1 VO [EWG] Nr. 3887/92) entnommen werden kann, auch dort die Redlichkeit des Betriebsinhabers bei der Antragstellung (vgl. insoweit die Bedeutung der in der englischen Textfassung verwendeten Wendung "acted in good faith" = in guter Absicht handeln, wobei die Worte "in good faith" auch als "redlich" übersetzt werden können [Pons, Fachwörterbuch Recht, Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, 2. Aufl. 1998, Schlagwort: "good faith"]).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet Redlichkeit somit die innerer Bereitschaft, sich im Zuge der Antragstellung pflichtgemäß zu verhalten, insbesondere nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Angaben zu machen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.1. 2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Langtext Rn. 62; siehe insoweit auch die Beutung der in der französischen Textfassung verwendeten Worte "de bonne foi" = nach bestem Wissen und Gewissen [Weiss/Mattutat, Pons-Globalwörterbuch, Teil 1, Französisch-Deutsch, 2. Aufl. 1985, Schlagwort: "foi").
  • VGH Bayern, 01.09.2010 - 19 ZB 08.3085

    Offensichtlicher Irrtum; unrichtige Benennung des Betriebsinhabers im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
    Nach alledem kann daher die Gutgläubigkeit eines Antragstellers in der Regel nur bejaht werden, wenn der ihm unterlaufene Fehler auf einer unbewussten und nicht groben Fahrlässigkeit beruht (a. A. wohl: Bay. VGH, Beschl. v. 1.9. 2010 - 19 ZB 08.3085 -, juris, Langtext Rn. 11 ff., OVG LSA, Urt. v. 17.12.2009 - 2 L 222/08 -, juris, Langtext Rn. 48 ff., sowie VG Neustadt, Urt. v. 17.2. 2011 - 2 K 742/10.NW -, juris, Langtext Rn. 34).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

  • EuGH, 12.05.1998 - C-366/95

    Steff-Houlberg Export u.a.

  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1139/06

    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R.d. einheitlichen

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 96/10

    Vorliegen eines gesonderten Antrags für die Erteilung von OGS-Genehmigungen

    Für die Eintragungen unter Ziffer 4.4 bis 4.4.5 des Vordrucks hat er aber entschieden, dass sie keinen Antrag, sondern - entsprechend ihrer Überschrift - lediglich "ergänzende Angaben" darstellen, deren es zur Festsetzung des betriebsindividuellen Betrages bedarf, und dass die Festsetzung betriebsindividueller Beträge ihrerseits entsprechend Ziffer 4.1 des Vordrucks als unselbständiger Bestandteil der Festsetzung der Zahlungsansprüche zu betrachten ist mit der Folge, dass sie der Antrag auf Festsetzung der Zahlungsansprüche einschließt (Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, juris).

    Eine Unrichtigkeit ist dann offenbar, wenn sie sich ohne Weiteres zweifelsfrei aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung ergibt, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O.; zu den Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums im Einzelnen siehe Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 - und - 10 LB 172/10 -, a.a.O.).

    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Endkontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks im Wesentlichen verzichtet, so hat er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50

    Neben dem Vorsatz steht u.a. grobe Fahrlässigkeit dem guten Glauben - jedenfalls regelmäßig - entgegen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2012, a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-354/95 [ National Farmers" Union u.a. ] -, Slg. 1997, S. 1-4590; Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, AUR 2012, 190 und - 10 LB 172/10 -, AUR 2012, 377 und vom 18. Dezember 2012 - 10 LB 171/10 -, juris).

    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Endkontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks verzichtet, so verletzt er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O.; vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, juris; vom 18. Dezember 2012, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 10 LB 191/11

    Anforderungen an die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums im Sinne des Art.

    Neben dem Vorsatz steht u.a. grobe Fahrlässigkeit dem guten Glauben - jedenfalls regelmäßig - entgegen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2012, a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-354/95 [National Farmers" Union u.a.] -, Slg. 1997 I-4590; Senatsurteile vom 5. Juli 2012 - 10 LB 162/10 -, AUR 2012, 190 und - 10 LB 172/10 -, AUR 2012, 377).

    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Kontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks im Wesentlichen verzichtet, so hat er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O. und vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LB 171/10

    Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums i.R.d. Rückforderung einer gewährten

    Neben dem Vorsatz steht u.a. grobe Fahrlässigkeit dem guten Glauben - jedenfalls regelmäßig - entgegen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2012, a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-354/95 [National Farmers" Union u.a.] -, Slg. 1997 I-4590; Senatsurteile vom 5. Juli 2012 - 10 LB 162/10 -, AUR 2012, 190 und - 10 LB 172/10 -, AUR 2012, 377).

    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Endkontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks im Wesentlichen verzichtet, so hat er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O. und vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2012 - 16 A 1165/12

    Doppelangaben und Mehrfachangaben von Flächen in verschiedenen Sammelanträgen

    OVG Nds., Urteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, juris Rn. 28., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 3 B 81/11 - juris (dort Rn. 8 ff. zum Begriff der Offensichtlichkeit eines Irrtums).

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, juris, Rn. 42.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 10 S 2067/12

    Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

    Als rechtlich unverbindliche Auslegungshilfe (OVG Lüneburg, Urt. v. 05.07.2011 - 10 LB 162/10 - juris) für den Begriff des "offensichtlichen Irrtums" kann das Arbeitspapier nicht über den Regelungsgehalt der hier einschlägigen Norm des Art. 4 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1975/2006 hinausgehen.
  • VG Neustadt, 09.08.2019 - 2 K 127/19

    Erfüllung der Greening Verpflichtungen; "geringfügiger" Charakter eines Verstoßes

    Dieses Verständnis liegt auch dem hier anzuwenden Gemeinschaftsrecht zugrunde, was sich aus Art. 4 Abs. 1 und 2 VO (EU) 809/2014 ergibt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 19/11 -, juris zu Art. 12 VO (EG) 2417/2001 und Beschluss vom 29. Februar 2012 - 3 B 81/11 -, juris zu Art. 21 VO (EU) 1122/2009 und OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, juris).
  • VG Minden, 06.09.2013 - 11 K 2481/12
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O.
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 10 LA 139/10

    Verhältnis des Kriteriums der Gutgläubigkeit zur Redlichkeit bei Antragstellung;

    Insbesondere trifft es zu, dass das Kriterium der Gutgläubigkeit i.S.d. Art. 49 Abs. 5 UAbs. 2 VO (EG) Nr. 2419/2001 an die Redlichkeit bei der Antragstellung geknüpft ist (Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 229/07, 10 LB 162/10 und 10 LB 172/10 -, jeweils veröffentlicht in juris; BayVGH, Urteil vom 2. Mai 2005 - 19 B 03.1726 -, RdL 2006, 25 zur Vorgängervorschrift des Art. 14 Abs. 4 UAbs. 1 VO (EWG) Nr. 3887/92).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    10 LB 162/10.
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