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   OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10   

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OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10 (https://dejure.org/2011,6961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2011 - 10 LB 172/10 (https://dejure.org/2011,6961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 10 LB 172/10 (https://dejure.org/2011,6961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 ; § 932 Abs. 2 BGB
    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich der Festsetzung von Zahlungsansprüchen; Vertreten des Verschuldens einer Hilfsperson wie eigenes Verschulden eines Antragstellers bei einem Antrag auf Agrarförderung; Gutgläubigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG)2004 Nr. 796 /; BGB § 932 Abs. 2
    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich der Festsetzung von Zahlungsansprüchen; Vertreten des Verschuldens einer Hilfsperson wie eigenes Verschulden eines Antragstellers bei einem Antrag auf Agrarförderung; Gutgläubigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich der Festsetzung von Zahlungsansprüchen; Vertreten des Verschuldens einer Hilfsperson wie eigenes Verschulden eines Antragstellers bei einem Antrag auf Agrarförderung; Gutgläubigkeit eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1232
  • DÖV 2011, 901
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Die Bedeutung des objektiven Tatbestandes des offensichtlichen Irrtums habe sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht s vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - nicht relativiert.

    Insoweit liege den objektiven Voraussetzungen für das Vorliegen eines offensichtlichen Irrtums eine subjektive Gemeinsamkeit zugrunde, mit der sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - nicht beschäftigt habe.

    Offensichtlichkeit sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht s vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - gegeben, wenn der Irrtum aus dem Antrag selbst oder aus den Umständen der Antragstellung ersichtlich und auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelsfrei erkennbar sei.

    Vor diesem Hintergrund kann auch der aus dem Arbeitsdokument hergeleiteten These der Beklagten, es liege den objektiven Voraussetzungen für das Vorliegen eines offensichtlichen Irrtums eine subjektive Gemeinsamkeit zugrunde, mit der sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - nicht beschäftigt habe, nicht gefolgt werden.

    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) aus, indem es fordert, den Tatbestand des offensichtlichen Irrtums von demjenigen der - regelmäßig Sanktionen nach sich ziehenden - Unregelmäßigkeit abzugrenzen, und hierzu auf das Kriterium der Gutgläubigkeit abhebt, welches es bereits dem Wortsinn des Begriffs "Irrtum" entnimmt.

    Der genannten subjektiven Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgericht s vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, über dessen Erfüllung anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist und das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen ausschließt.

    Soll jedoch der Tatbestand des offensichtlichen Irrtums nicht auf unvermeidliche Irrtümer reduziert, und damit der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts in einer seinem Sinn und Zweck nicht mehr entsprechenden Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, a. a. O., Langtext Rn. 21), kann nicht jede Fahrlässigkeit mit Unredlichkeit gleichgesetzt werden.

    Dies bedeutet aber lediglich, dass insoweit keine zwingenden Beweisregeln bestehen (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 22).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

    In diese Richtung deutet auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welches in seinem Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 26) zutreffend darauf verweist, dass zwar Anlass zu größter Zurückhaltung bestehe, weil eine unzutreffende Größenangabe stets dazu führen könne, dass eine höhere oder niedrigere Beihilfe gewährt werde.

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Wie der Senat im Wesentlichen schon in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 9. November 2010 - 10 LA 174/08 - (RdL 2011, 40 f., = AUR 2011, 100 f.) ausgeführt hat, ist aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (Nds. OVG Beschl. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 - RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9), Folgendes herzuleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des irrtümlich "Falschen" (unter Einschluss des [nur] Unvollständigen) von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34), welche u. a. die Anforderungen an einen offensichtlichen Irrtum im Sinne des Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 betraf, ausgeführt, dass die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls einer Fallgruppenbildung nicht entgegensteht.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34) ausgeführt hat, bildet der aufmerksame und verständige, mit den Umständen des Falles vertraute Durchschnittsbetrachter den Maßstab für die Offensichtlichkeit.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 2 L 222/08

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Nach alledem kann daher die Gutgläubigkeit eines Antragstellers in der Regel nur bejaht werden, wenn der ihm unterlaufene Fehler auf einer unbewussten und nicht groben Fahrlässigkeit beruht (a. A. wohl: Bay. VGH, Beschl. v. 1.9. 2010 - 19 ZB 08.3085 -, juris, Langtext Rn. 11 ff., OVG LSA, Urt. v. 17.12.2009 - 2 L 222/08 -, juris, Langtext Rn. 48 ff., sowie VG Neustadt, Urt. v. 17.2. 2011 - 2 K 742/10.NW -, juris, Langtext Rn. 34).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5. 2002 - C-63/00 - [Schilling und Nehring] , Slg. 2002, I-04483, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - [Agrargenossenschaft Pretzsch], Slg. 2002, I-11053, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 45, und Urt. v. 4.10.2007 - C-375/05 - [Geuting], Slg. 2007, I-07983, Rn. 30).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5. 2002 - C-63/00 - [Schilling und Nehring] , Slg. 2002, I-04483, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - [Agrargenossenschaft Pretzsch], Slg. 2002, I-11053, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 45, und Urt. v. 4.10.2007 - C-375/05 - [Geuting], Slg. 2007, I-07983, Rn. 30).
  • VG Neustadt, 17.02.2011 - 2 K 742/10

    Landwirtschaftsrecht: Kürzung landwirtschaftlicher Fördermittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Nach alledem kann daher die Gutgläubigkeit eines Antragstellers in der Regel nur bejaht werden, wenn der ihm unterlaufene Fehler auf einer unbewussten und nicht groben Fahrlässigkeit beruht (a. A. wohl: Bay. VGH, Beschl. v. 1.9. 2010 - 19 ZB 08.3085 -, juris, Langtext Rn. 11 ff., OVG LSA, Urt. v. 17.12.2009 - 2 L 222/08 -, juris, Langtext Rn. 48 ff., sowie VG Neustadt, Urt. v. 17.2. 2011 - 2 K 742/10.NW -, juris, Langtext Rn. 34).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Vielmehr ist für die Überzeugungsbildung ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügend, das vernünftige, nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 28.1. 2010 - 3 StR 533/09 -, NStZ-RR 2010, 144 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 11, und Urt. v. 17.12.1987 - IX ZR 41/86 -, NJW 1988, 1079 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 49).
  • VGH Bayern, 02.05.2005 - 19 B 03.1726
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Er betrifft wie schon der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urt. v. 2.5. 2005 - 19 B 03.1726 -, RdL 2006, 25 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn.33) zu einer Vorgängervorschrift (Art. 14 Abs. 4 UAbs. 1 VO [EWG] Nr. 3887/92) entnommen werden kann, auch dort die Redlichkeit des Betriebsinhabers bei der Antragstellung (vgl. insoweit die Bedeutung der in der englischen Textfassung verwendeten Wendung "acted in good faith" = in guter Absicht handeln, wobei die Worte "in good faith" auch als "redlich" übersetzt werden können [Pons, Fachwörterbuch Recht, Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, 2. Aufl. 1998, Schlagwort: "good faith"]).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
    Für autonome Begriffe des Unionsrechts gilt zwar, dass sie in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. EuGH, Urt. v. Urt. v. 17.7. 2008 - C-66/08 - [Kozlowski] Slg. 2008, I-06041, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 42).
  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils aufgrund

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

  • EuGH, 12.05.1998 - C-366/95

    Steff-Houlberg Export u.a.

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung);

  • VGH Bayern, 01.09.2010 - 19 ZB 08.3085

    Offensichtlicher Irrtum; unrichtige Benennung des Betriebsinhabers im

  • EuGH, 12.12.1985 - 165/84

    Krohn / BALM

  • VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15

    Behördeninterne Datenbank

    Selbst der Berater ist nicht in der Lage, einen vollen Marktüberblick zu gewinnen (Däubler, Sonderarbeitsrecht für Finanzdienstleister, AuR, 2012, 380 [OVG Niedersachsen 05.07.2011 - 10 LB 172/10] ).
  • VG Lüneburg, 06.02.2024 - 3 A 143/22

    Gutgläubigkeit; Subvention; Kürzung einer Zuwendung (ZILE) wegen grob fahrlässig

    Maßstab ist der aufmerksame und verständige, mit den Umständen des Falles vertraute Durchschnittsbetrachter (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 33).

    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.2009 - 3 C 15.08 -, juris Rn. 20) als auch nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 31 ff.) ist in den genannten Normen, die anders als Art. 4 VO (EU) Nr. 809/2014 die Gutgläubigkeit nicht ausdrücklich benennen, bereits dem Begriff des "Irrtums" zu entnehmen, dass das subjektive Merkmal der Gutgläubigkeit zu berücksichtigen ist, um den offensichtlichen Irrtum von der Unregelmäßigkeit, die regelmäßig Sanktionen nach sich zieht, abzugrenzen.

    Darüber hinaus ist der Begriff der Gutgläubigkeit jedoch auch als "Redlichkeit" im Sinne des "acting in good faith" oder "bona fides" zu verstehen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 33 ff.).

    "Redlichkeit" kann danach verstanden werden als die "innere Bereitschaft, sich im Zuge der Antragstellung pflichtgemäß zu verhalten, insbesondere nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Angaben zu machen" (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 36, 38).

    Neben dem Grad der Fahrlässigkeit ist nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts für die Annahme einer "Unredlichkeit" auch entscheidend, dass der Betreffende die Abweichung des "Richtigen" vom "Falschen" herbeiführt, indem er die im Zuge der Antragstellung zu beachtenden Sorgfaltspflichten durch eine bewusste Fahrlässigkeit verletzt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 41; Urt. v. 13.3.2012 - 10 LB 96/10 -, juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 96/10

    Vorliegen eines gesonderten Antrags für die Erteilung von OGS-Genehmigungen

    Denn ohne die Möglichkeit, zugleich den Antrag auf Festsetzung der Zahlungsansprüche zu berichtigen, bliebe die in ihrer Rechtswirkung auf den Antrag auf Gewährung einer Betriebsprämie beschränkte Berichtigung offensichtlicher Irrtümer in aller Regel ohne die von dem Verordnungsgeber beabsichtigte Wirkung, dass mit einer nach dieser Vorschrift ausdrücklich zugelassenen Korrektur des Beihilfeantrags der Weg für die Gewährung von Zahlungen frei wird (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, RdL 2011, 301).

    Das Verschulden einer Hilfsperson hat der Antragsteller daher wie eigenes Verschulden zu vertreten (Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, a.a.O.).

    Eine Unrichtigkeit ist dann offenbar, wenn sie sich ohne Weiteres zweifelsfrei aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung ergibt, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O.; zu den Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums im Einzelnen siehe Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 - und - 10 LB 172/10 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22

    Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip;

    Für die Überzeugungsbildung der Behörde ist dabei grundsätzlich ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügend, das vernünftige, nicht bloß auf denktheoretischen Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (Senatsbeschluss vom 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Gutgläubigkeit des Begünstigten entfällt in der Regel, wenn er die fehlerhafte Antragsangabe dadurch herbeiführt hat, dass er die im Zuge der Antragsstellung zu beachtenden Sorgfaltspflichten in grob fahrlässiger Weise, also in besonders schwerem Maße verletzt hat (Senatsbeschluss vom 30.1.2020 - 10 LA 394/18 -, juris Rn. 22; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 16.9.2015 - 3 C 11.14 -, juris Rn. 17, sowie Beschluss vom 3.9.2012 - 3 B 9.12 -, juris Rn. 16; Senatsurteil vom 13.3.2012 - 10 LB 96/10 -, juris Rn. 40 f., sowie Senatsbeschluss vom 5.7.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 40).

    Dies gilt umso mehr, als nach den Regelungen zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem im Bereich der Agrarförderung zu den Pflichten der Beihilfeempfänger gehört, aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitzuwirken, so dass die von ihnen beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind ( Senatsurteile vom 13.3.2012 - 10 LB 96/10 -, juris Rn. 40 m.w.N., und vom 5. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 34, jeweils m.w.N.), weshalb von ihnen erwartet werden kann, dass sie bei der Stellung ihres Antrags besondere Sorgfalt anwenden (Senatsurteil vom 5.5.2021 - 10 LB 201/20 -, juris Rn. 38).

  • VG Minden, 06.09.2013 - 11 K 2481/12
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, juris.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 - und vom 05. Juli 2011 - 10 LB 172/10 - , allesamt juris.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 10 LA 394/18

    Agrarumweltmaßnahme; Angaben; Förderantrag; Gutgläubigkeit; Irrtum,

    Gegen eine Einbeziehung sämtlicher vorgelegter Unterlagen spricht allerdings der ebenfalls im Wortlaut zum Ausdruck kommende Sinn und Zweck der Regelung im Unterabsatz 2, wonach ein offensichtlicher Irrtum nur dann anerkannt werden kann, wenn dieser nach einer "einfachen Prüfung" der Angaben des Begünstigten festgestellt werden kann, womit der Verwaltungs- und Kontrollaufwand der zuständigen Stelle geringgehalten werden soll (vgl. Senatsurteil vom 05.07.2011 - 10 LB 172/10 -, juris Rn. 32, zum Irrtumsbegriff im Sinne von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004).

    Doch auch wenn dies bejaht wird, ist es jedenfalls angesichts des oben geschilderten Sachverhalts offensichtlich, dass der Kläger sich bei der Bezeichnung der Förderungsmaßnahme bzw. des Fördermaßnahmenteils auf der betreffenden Fläche mit "BS 11" geirrt hat (vgl. zum Begriff des offensichtlichen Irrtums im Sinne von Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 15.08 -, juris, und im Sinne von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 die Senatsurteile vom 05.07.2011 - 10 LB 172/10 -, juris, und vom 13.03.2012 - 10 LB 96/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10

    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter

    Die Bestimmung ist auf den Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen entsprechend anwendbar (Urt. d. Senats v. 05.07.2011 - 10 LB 172/10 -, DVBl. 2011, 1232, 1233).
  • VG Minden, 27.12.2013 - 11 K 1218/13

    Antrag auf Förderung der extensiven Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlandes

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 - und vom 05. Juli 2011 - 10 LB 172/10 - , allesamt juris.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 02.03.2012 - 10 K 3093/09

    Anspruch auf Auszahlung einer Betriebsprämie i.R.e. Agrarförderung bei Vorliegen

    Für die Interpretation dieser Regelung ist nämlich, vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, juris, von Folgendem auszugehen: Die Vorschrift steht in einem Spannungsfeld.

    Vielmehr ist eine Fallgruppenbildung vorzunehmen, die auf einer Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen der Fahrlässigkeit beruht und daran anknüpft, in welchem Maße ein Mangel an Bereitschaft zu pflichtgemäß sorgfältigem Verhalten erkennbar wird, so OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 172/10 -, a.a.O. .

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 10 S 2067/12

    Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

    2.2.3 Nach alldem kann dahinstehen, ob die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1975/2006 im Übrigen erfüllt sind (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.08.2009 - 3 C 15.08 - juris; Urt. v. 27.09.2012 - 3 C 19/11 - juris; Beschl. v. 29.02.2012 - 3 B 81/11 - juris; Beschl. v. 03.09.2012 - 3 B 9/12 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 05.07.2011 - 10 LB 172/10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2020 - 12 LA 155/20

    Aktenvollständigkeit; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage

  • VG Lüneburg, 19.09.2018 - 1 A 95/17

    Agrarumweltmaßnahme; Berichtigung; bewusste Fahrlässigkeit; ELER; guter Glauben;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 10 LB 191/11

    Anforderungen an die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums im Sinne des Art.

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LB 171/10

    Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums i.R.d. Rückforderung einer gewährten

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 10 LA 139/10

    Verhältnis des Kriteriums der Gutgläubigkeit zur Redlichkeit bei Antragstellung;

  • VG Lüneburg, 21.11.2018 - 1 A 118/17

    Agrarumweltmaßnahme; Auszahlungsantrag; offensichtlicher Irrtum; präsente

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08
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