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   OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03   

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OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03 (https://dejure.org/2003,6851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2003 - 10 LB 27/03 (https://dejure.org/2003,6851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 (https://dejure.org/2003,6851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 5a EWGV 3887/92; § 6 Abs 1 Nr 7 MOG; § 10 Abs 1 MOG; § 4 KultPflAZV; § 6 KultPflAZV; Art 7 EWGV 1765/92
    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze; Nutzungsnachweis; offensichtlicher Fehler; Rückforderung; Stilllegungsbeihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03
    Das Gegenteil ist unter Berücksichtigung des auch im Gemeinschaftsrecht geltenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Umfangs der Sanktionen nach Art. 9 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3887/92, die auch dann zu verhängen sind, wenn der Antragsteller zwar richtige Angaben gemacht hat, er die Prämienvoraussetzungen aber aus sonstigen für ihn zunächst nicht erkennbaren rechtlichen Gründen nicht erfüllt (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5.2002 - Rs. C - 63/00 - AgrarR 2002, 318), der Fall.
  • VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06

    Erhöhung von Zahlungsansprüchen i.R.d. einheitlichen Betriebsprämienregelung

    Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urt. v. Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

    Zur Auslegung des Begriffs zieht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 - ) die von der Generaldirektion VI der Europäischen Kommission in den Arbeitsunterlagen vom 18. Januar 1999 (VI/7103/98 Rev.2-DE) und dem Arbeitsdokument Europäischen Kommission AGR 49533/2002 zum Begriff des "offensichtlichen Irrtums" gemäß Art. 12 der VO (EG) Nr. 2419/2001 niedergelegten Bewertungsgrundlagen heran.

    Weiterhin kann ein offensichtlicher Irrtum bei widersprüchlichen Angaben im Antrag gegeben sein, insbesondere bei einem Widerspruch zwischen den schriftlichen Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis und einer zeichnerischen Darstellung der ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf einer Flurkarte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 -, Urt. v. 11.02.1999 - 3 L 4506/96 -).

    Er kann auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Betrachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt, wie dies z.B. bei Zahlendrehern oder Angaben der Nummer einer benachbarten Parzelle als Folge eines Lesefehlers der Fall ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 - VG Lüneburg, Urt. v. 30.05.2006 - 4 A 2/06 - ).

    Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

    Danach ist die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums bei Verwechslung zweier nebeneinander gelegener Feldblöcke unter der naheliegenden Voraussetzung, dass die Verwechslung bei einem Abgleich der tatsächlich von dem Antragsteller bewirtschafteten Flächen anlässlich einer Vor- Ort- Kontrolle festgestellt werden kann, grundsätzlich möglich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.; VG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2007 - 12 A 2560/06 -).

    Nur in diesen Fällen sei es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007, a.a.O.; Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.; Beschl. v. 17.07.2007 - 10 LA 120/05 -).

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Das entspricht Sinn und Zweck der Regelung und wird von den Beteiligten im Übrigen auch nicht in Zweifel gezogen (einhellige Rspr; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - RdL 2003, 329 = AUR 2004, 228 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31; VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 5 K 1323/02 - AUR 2006, 402).

    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.

  • VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06

    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R. einer einheitlichen

    Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

    Zur Auslegung des Begriffs zieht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - ) die von der Generaldirektion VI der Europäischen Kommission in den Arbeitsunterlagen vom 18. Januar 1999 (VI/7103/98 Rev.2-DE) und dem Arbeitsdokument Europäischen Kommission AGR 49533/2002 zum Begriff des "offensichtlichen Irrtums" gemäß Art. 12 der VO (EG) Nr. 2419/2001 niedergelegten Bewertungsgrundlagen heran .

    Weiterhin kann ein offensichtlicher Irrtum bei widersprüchlichen Angaben im Antrag gegeben sein, insbesondere bei einem Widerspruch zwischen den schriftlichen Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis und einer zeichnerischen Darstellung der ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf einer Flurkarte (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, Urteil vom 11. Februar 1999 - 3 L 4506/96 -).

    Er kann auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Betrachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt, wie dies z.B. bei Zahlendrehern oder Angaben der Nummer einer benachbarten Parzelle als Folge eines Lesefehlers der Fall ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2006 - 4 A 2/06 -).

    Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

  • VG Aachen, 13.06.2007 - 3 K 34/07
    Eine nachträgliche Abänderung von Antragsangaben kommt nach dem Regelwerk des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach Ablauf der in den EG-Verordnungen im Einzelnen geregelten Einreichungsfristen regelmäßig nicht mehr in Betracht, vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg), Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, AUR 2004, 228, und vom 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 - (soweit ersichtlich unveröffentlicht); VG Aachen, Urteil vom 31. März 2006 - 3 K 1127/02 -, ; VG Köln, Urteil vom 24. August 2004 - 13 K 4927/05 -.

    Bei Auslegung und Anwendung des gerichtlich in vollem Umfang überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriffs des "offensichtlichen Fehlers" folgt das Gericht im Ansatz, ohne daran abschließend gebunden zu sein, den Bewertungsmaßstäben der Europäischen Kommission in den zu Art. 5 b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 erstellten Arbeitsunterlagen vom 18. Januar 1999 (VI/7103/98 Rev.2-DE) bzw. dem zu Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 erstellten Arbeitsdokument AGR 49533/2002, vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, a.a.O., und vom 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 - VG Aachen, Urteil vom 31. März 2006 - 3 K 1127/02 -, a.a.O.

    Damit ist die von der Kommission unter Ziff. 2 der Arbeitsunterlagen vom 18. Januar 1999 bzw. unter Ziff. 1 lit. b) dritter Spiegelstrich des Arbeitsdokumentes AGR 49533/2002 gebildete Fallgruppe des Widerspruchs "zwischen den Belegen zur Stützung des Beihilfeantrages und dem Antrag selbst (z.B. Landkarten oder Tierpässe, die nicht mit den Angaben im Antrag übereinstimmen)" erfüllt, vgl. zu einem "offensichtlichen Fehler" bei einem Widerspruch zwischen den schriftlichen Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis und einer zeichnerischen Darstellung der ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzfläche auf einer Flurkarte: OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, a.a.O., vom 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 - und vom 11. Februar 1999 - 3 L 4506/96 - (soweit ersichtlich unveröffentlicht).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des OVG Lüneburg, nach der unter den Begriff des sanktionslos bleibenden "offensichtlichen Fehlers" nur solche Sachverhalte subsumiert werden können, in denen das Verhalten des Subventionsbewerbers noch unterhalb der Schwelle der leichten Fahrlässigkeit liegt, weil es nur in diesen Fällen, die, soweit es sich nicht um bloße Versehen handelt, regelmäßig durch atypische Umstände gekennzeichnet sein werden, gerechtfertigt ist, einen vom abgestuften Sanktionssystem der EG-Verordnungen nicht erfassten "offensichtlichen Fehler" anzunehmen, vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, a.a.O., und vom 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 -.

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06

    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches

    Ergänzend verweise er auf die Entscheidung des Senats vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    Nur in diesen Fällen, die, soweit es sich nicht um bloße Versehen handelt, regelmäßig durch atypische Umstände gekennzeichnet sein werden, ist es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (Senat, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -).

    Demgegenüber habe der Senat in seinem Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - die Auffassung vertreten, dass die Feststellung eines offensichtlichen Fehlers nicht nur auf die in der Arbeitsunterlage genannten Fälle und auf solche beschränkt sei, die bei einem Abgleich der Antragsangaben mit Datenbanken festgestellt werden könnten.

  • VG Oldenburg, 16.10.2007 - 12 A 2560/06

    Angabe; Antrag; Betriebsprämie; Bewertungsmaßstab; Einzeichnung; Ermessen;

    Die Heranziehung der im Arbeitsdokument angeführten Beispielsfälle für die Auslegung des Begriffs "offensichtlicher Fehler" hat das Nds. Oberverwaltungsgericht im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems als Grundlage einer Einzelfallprüfung für zulässig erachtet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -, n.v.; Beschluss vom 21. Februar 2006 - 10 LC 97/03 -, n.v.; Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, n.v.; Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 332; Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 222/02 -, n.v.).

    Eine solche Versicherung schließt Überprüfungs- und Sorgfaltspflichten für die vom Betriebsinhaber vor und bei der Antragstellung gemachten Angaben mit ein, deren Verletzung nicht über einen sogenannten offensichtlichen Fehler geheilt werden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2003, a.a.O.).

    Diese weitere Einschränkung für die Anerkennung eines offensichtlichen Fehlers im Sinne von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 hält die Kammer wegen des abgestuften Sanktionssystems in Art. 51 ff der VO (EG) Nr. 796/2004 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, n.v.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -, n.v.; Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 332; Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 222/02 -, n.v.) für geboten.

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2186/07

    Betriebsprämie 2005, OGS Genehmigungen, offensichtliche Fehler

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, vom 16. Juni 2003 - 10 LB 2463/01 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Stade, Urteil vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 -.

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2112/07

    Betriebsprämie, Antrag, Irrtum, offensichtlicher

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, vom 16. Juni 2003 - 10 LB 2463/01 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Stade, Urteil vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 -.

  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 2/06

    Angabe; Ausgleichszahlung; Betriebsleiter; Betrug; Betrugsabsicht;

    Im Übrigen ist ein Fehler dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Antrags auf Gewährung von Ausgleichszahlungen ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (NdsOVG, Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

    Zuletzt ist ein Fehler ist auch dann "offensichtlich" im Sinne des Art. 5a bzw. 5b der VO (EWG) Nr. 3887/92, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen, urteilsfähigen, aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis sowie den Katasterunterlagen (Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden beziehungsweise entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (NdsOVG, Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

    Für die Anwendung des flächenbezogenen Beihilfesystems kommt dabei der Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen und auch den Angaben des Betriebsinhabers zur Identifizierung der Flächen, für die er Beihilfe begehrt, eine besondere Bedeutung zu (vgl. hierzu: NdsOVG, Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

  • VG Hannover, 19.03.2008 - 11 A 3028/06

    Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung bei fehlendem gesonderten Antrag

    Immer vorausgesetzt, der Betriebsinhaber ist nicht bösgläubig oder handelt nicht in Betrugsabsicht, kann ein offensichtlicher Fehler auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Beobachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v.11.06.2003 - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt zwar zum offensichtlichen Fehler im Sinne des Art. 5 Buchstabe a VO (EWG) 3508/92 ergänzend aus, dass bei der bei der Anerkennung eines offensichtlichen Fehlers hinsichtlich der Vorwerfbarkeit des dem Subventionsbewerber nachgesehenen Fehlverhaltens das abgestufte Sanktionssystem der VO (EWG) 3508/92 berücksichtigt werden müsse und deshalb nur solche Fälle unterhalb der Schwelle der leichten Fahrlässigkeit unter den Begriff des sanktionslos bleibenden offensichtlichen Fehlers subsummiert werden könnten (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.06.2003 - 10 LB 27/03 -).

  • VG Hannover, 19.03.2008 - 11 A 3424/06

    Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung bei fehlendem gesondertem Antrag

  • VG Oldenburg, 19.09.2006 - 12 A 4005/04

    Behandlung von Fehlern im Antrag auf Gewährung von Ausgleichszahlungen für

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07

    Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und

  • VGH Bayern, 01.09.2010 - 19 ZB 08.3085

    Offensichtlicher Irrtum; unrichtige Benennung des Betriebsinhabers im

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 2 L 222/08

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

  • VG Lüneburg, 27.05.2008 - 4 A 207/06

    Auswirkung eines offensichtlichen Fehlers bei Antragstellung zu einer

  • VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1139/06

    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R.d. einheitlichen

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 10 LA 254/07

    Versagung der Betriebsprämie 2005 wegen grober Fahrlässigkeit des Antragstellers

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 15.10

    Sonderbeihilfe bzw. Zusatzprämie für Erzeuger mit Betriebssitz im benachteiligten

  • VG Stade, 24.06.2008 - 6 A 1225/06

    Erhöhung der Zahlungsansprüche wegen Berücksichtigung einer weiteren

  • VG Düsseldorf, 30.04.2008 - 20 K 2482/07
  • VG Aachen, 15.03.2010 - 7 K 1392/09

    Anspruch eines Bewirtschafters landwirtschaftlicher Flächen auf Zuweisung von

  • VG Oldenburg, 25.09.2008 - 12 A 2968/06

    Zahlungsansprüche -OGS; OGS-Genehmigung; Antragserfordernis; offensichtlicher

  • VG Lüneburg, 22.04.2008 - 4 A 160/06

    Umfang der Meldepflichten beim Antrag auf Zuweisung von Genehmigungen, die für

  • VG Hannover, 28.03.2008 - 11 A 3364/06

    Fehlerhafte Codierung bei Zuweisung von Zahlungsansprüchen mit OGS-Genehmigung

  • VG Aachen, 31.03.2006 - 3 K 1127/02

    Anspruch auf Gewährung einer Extensivierungsprämie und einer Mutterkuhprämie;

  • VG Hannover, 01.02.2005 - 11 A 2783/03

    Rückforderung der nach der vereinfachten Regelung für Kleinerzeuger gewährten

  • VG München, 14.04.2010 - M 18 K 08.5168

    Kulturpflanzenregelung; Bezeichnungsfehler; "ermittelte Fläche";

  • VG München, 11.06.2008 - M 18 K 07.1767

    Offensichtlicher Fehler

  • VG München, 13.02.2008 - M 18 K 07.2182

    Kein offensichtlicher Irrtum, wenn eine unvollständige Angabe von Flächen für den

  • VG München, 09.01.2008 - M 18 K 07.2730

    Erforderlichkeit von ergänzenden Angaben in einen zusätzlich zum Mehrfachantrag

  • VG Minden, 23.08.2010 - 11 K 3400/09

    Vorliegen eines offensichtlichen Irrtums bei der Beantragung einer Zuwendung für

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