Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 17.01.2008

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07   

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https://dejure.org/2008,13050
OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07 (https://dejure.org/2008,13050)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2008 - 10 LC 203/07 (https://dejure.org/2008,13050)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 (https://dejure.org/2008,13050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wahlprüfung: Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch ein Zeitungsinterview eines Landrats

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG; § 1 Abs. 1 NKWG; § 2 Abs. 6 Nr. 1 NKWG; § 46 Abs. 1 S. 1 NKWG; § 48 Abs. 1 NKWG; § 48 Abs. 2 Nr. 2 NKWG
    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie geltenden Neutralitätsgebot; Rechtmäßigkeit der Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch ein Interview eines Landrates; Ungültigkeit einer kommunalen Wahl bzw. einer Bürgermeisterwahl nach ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 38 Abs. 1 S. 1; ; NKWG § 2 Abs. 6 Nr. 1; ; NKWG § 46 Abs. 1 S. 1; ; NKWG § 48 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie geltenden Neutralitätsgebot; Rechtmäßigkeit der Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch ein Interview eines Landrates; Ungültigkeit einer kommunalen Wahl bzw. einer Bürgermeisterwahl nach ...

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Wähler beeinflusst

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Denn nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Wahl, der auf bundesrechtlicher Ebene durch Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, für die Länder, Kreise und Gemeinden durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG für die Gemeindevertretungen und einfachgesetzlich nach § 4 Abs. 1 NKWG auch für die Direktwahlen festgeschrieben ist, muss der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite zu seiner Wahlentscheidung gelangen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, BVerfGE 66, 369, 380, m.w.N.; Urt. v. 14. Juli 1986 - 2 BvE 2/84 und 2 BvR 442/84 -, BVerfGE 73, 40, 85; BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323, 327).

    Lediglich Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willenbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -, NVwZ 1992, 795; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Andererseits ist es unter der Geltung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht ausgeschlossen, dass sich staatliche und kommunale Amtsträger nicht nur als Wähler an der Wahl beteiligen, sondern sich in ihrer Eigenschaft als Bürger im Wahlkampf äußern und von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 -, BVerwGE 24, 315, 319, zum Recht der freien Meinungsäußerung eines Bürgermeisters bei Gemeinderatswahlen; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Sie dürfen sich folglich aktiv am Wahlkampf mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen beteiligen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992, aaO; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Dieses Recht findet allerdings seine Grenze in der oben dargelegten Neutralitätspflicht, im Kommunalwahlkampf nicht in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers abzugeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992, aaO; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Bei der Frage, ob sich der betreffende Amtsinhaber in einem Wahlkampf in amtlicher Funktion oder nur als Privatperson oder Parteimitglied geäußert hat, liegt eine amtliche Äußerung regelmäßig dann vor, wenn sie ausdrücklich in einer amtlichen Eigenschaft abgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO) oder wenn sich aus anderen Umständen ergibt, dass die Äußerung im Wahlkampf amtlichen Charakter hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - BVerwG VII 27.73 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9: Wahlempfehlung in "Amtlichen Mitteilungen"; Bay.VGH, Urt. v. 27. November 1991 - 4 B 91.573 -, NVwZ 1992, 287: Wahlempfehlung des ersten Bürgermeisters in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt).

    Die Nennung oder Hervorhebung der Amtsträgereigenschaft als solche stellt zwar noch keine Verletzung des Neutralitätsgebotes dar, weil die bloße Verwendung der Amtsbezeichnung einen sonst privaten Charakter einer Äußerung des Amtsträgers nicht ohne Weiteres aufhebt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610; vgl. auch VG Chemnitz, Urt. v. 30. November 2005 - 1 K 1145/05 -, juris; s.a. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO, wonach der Amtsträger sein Amt nicht zu verleugnen braucht).

    Anders ist dies jedoch dann zu beurteilen, wenn durch die Verwendung der Amtsbezeichnung eine mit dem Amt erworbene - hohe - Beurteilungskompetenz des im Wahlkampf auftretenden oder eingesetzten Amtsträgers herausgestellt wird, die den Aussagen des Betreffenden nicht nur ein besonderes Gewicht verleiht, sondern die Aussagen selbst oder die ausgesprochene Wahlempfehlung mit der durch das Amt verliehenen Amtsautorität verknüpft (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Lediglich Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willenbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -, NVwZ 1992, 795; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Sie dürfen sich folglich aktiv am Wahlkampf mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen beteiligen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992, aaO; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Dieses Recht findet allerdings seine Grenze in der oben dargelegten Neutralitätspflicht, im Kommunalwahlkampf nicht in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers abzugeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992, aaO; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96

    Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Denn die Äußerungen des Befragten weisen einen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang zur angefochtenen Stichwahl auf (vgl. dazu Hess. VGH Urt. v. 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, NVwZ 1999, 1365, 1367; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, NVwZ-RR 1998, 126).

    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn es in den Äußerungen Umstände gibt, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25. Februar 1999, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997, aaO).

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt bei Verstößen bei Wahlen zu den Volksvertretungen, dass das Außerachtlassen schwer wiegender Verstöße gegen die Grundsätze der Freiheit oder der Gleichheit der Wahl wie fortlaufende gravierende Verletzungen des Verbots der amtlichen Wahlbeeinflussung oder massive, unter erheblichem Zwang oder Druck ausgeübte Einflüsse privater Dritter auf die Wählerwillensbildung das Demokratiegebot nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verletze, das die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern an die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats bindet (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111).

    Denn das ebenfalls dem Demokratiegebot entstammende Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung schließt es aus, Wahlbeeinflussungen einfacher Art und ohne jedes Gewicht schlechthin zum Wahlungültigkeitsgrund zu erheben (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Februar 2001, aaO).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Das Gebot der freien Wahlen untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125, 141; Beschl. v. 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230, 243).

    Eine zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfG, Urt. v. 2. März 1977, aaO; Beschl. v. 23. Februar 1983, aaO).

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Schließlich ergibt sich ein amtlicher Charakter einer Äußerung auch aus ihrem Inhalt, insbesondere dann, wenn amtliche Autorität oder eine durch das Amt erworbene Beurteilungskompetenz in Anspruch genommen werden, um einer Wahlaussage oder -empfehlung Nachdruck zu verleihen (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 4. Mai 1999 - 1 A 3/99 -, Nds. VBl. 1999, 270, bestätigt durch Senatsbeschl. v. 22. Juli 1999 - 10 L 2570 -, V.n.b.; s.a. BVerwG, Urt. v. 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101).

    Der Senat kann offenlassen, ob im Wahlkampf die Wahrheit einer Äußerung als Bedingung für eine freie Willensentscheidung unentbehrlich ist (vgl. BVerwG; Urt. v. 8. April 2003, aaO) und ob im vorliegenden Falle die Grenzen einer noch zulässigen Wahlwerbung insoweit überschritten worden sind.

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Das Gebot der freien Wahlen untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125, 141; Beschl. v. 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230, 243).

    Eine zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfG, Urt. v. 2. März 1977, aaO; Beschl. v. 23. Februar 1983, aaO).

  • VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Denn die Äußerungen des Befragten weisen einen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang zur angefochtenen Stichwahl auf (vgl. dazu Hess. VGH Urt. v. 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, NVwZ 1999, 1365, 1367; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, NVwZ-RR 1998, 126).

    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn es in den Äußerungen Umstände gibt, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25. Februar 1999, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997, aaO).

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Die Nennung oder Hervorhebung der Amtsträgereigenschaft als solche stellt zwar noch keine Verletzung des Neutralitätsgebotes dar, weil die bloße Verwendung der Amtsbezeichnung einen sonst privaten Charakter einer Äußerung des Amtsträgers nicht ohne Weiteres aufhebt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610; vgl. auch VG Chemnitz, Urt. v. 30. November 2005 - 1 K 1145/05 -, juris; s.a. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO, wonach der Amtsträger sein Amt nicht zu verleugnen braucht).
  • VG Chemnitz, 30.11.2005 - 1 K 1145/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
    Die Nennung oder Hervorhebung der Amtsträgereigenschaft als solche stellt zwar noch keine Verletzung des Neutralitätsgebotes dar, weil die bloße Verwendung der Amtsbezeichnung einen sonst privaten Charakter einer Äußerung des Amtsträgers nicht ohne Weiteres aufhebt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610; vgl. auch VG Chemnitz, Urt. v. 30. November 2005 - 1 K 1145/05 -, juris; s.a. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO, wonach der Amtsträger sein Amt nicht zu verleugnen braucht).
  • VGH Bayern, 27.11.1991 - 4 B 91.573

    Wahlwerbung eines Bürgermeisters in einem Amtsblatt

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

  • VG Osnabrück, 04.05.1999 - 1 A 3/99
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Amtsbezeichnung ist kein geeignetes Indiz für die Feststellung eines amtlichen Charakters einer Äußerung, weil staatliche Funktionsträger ihr Amt auch in privaten Zusammenhängen nicht verleugnen müssen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris, Rn. 3 = DÖV 1974, 388) und daher befugt sind, ihre Amtsbezeichnung auch privat zu führen (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89, 92 - III - 92 -, NVwZ-RR 1994, 529 [533]; NdsOVG, Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris, Rn. 31; HessVGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]; NdsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 -, juris, Rn. 7; s. auch zum Falle eines Wählerbriefes des sächsischen Ministerpräsidenten mit Aufruf, "Radikale von Rechts" nicht zu wählen, VG Dresden, NVwZ-RR 2006, 225).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

    Gegenteiliges kann dem angeführten Urteil des Senats vom 26. März 2008 (- 10 LC 203/07 - Nds. VBl. 2008, 207) nicht entnommen werden.

    Allein die zulässige Verwendung der Amtsbezeichnung des Beigeladenen gibt dem Anschreiben keinen amtlichen Charakter (vgl. Senatsurteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, NdsVBl. 2008, 207; Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005, a.a.O.; Oebbecke, Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf, NVwZ 2007, 30 [31]) .

    Diesbezüglich erhebt der Kläger in Bezug auf wahrheitswidrige Behauptungen im Forum der UWG den Einwand, das Verwaltungsgericht habe den insoweit geltenden Obersatz aus dem Senatsurteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, wonach Richtigstellungsmöglichkeiten bei unzulässiger Wahlbeeinflussung außer Betracht bleiben müssten, nicht angewandt, ohne den Obersatz ausdrücklich in Zweifel zu stellen.

    Abgesehen davon hat der Senat in seinem Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 - nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass im Hinblick auf eine hinreichende Trennung von Wahlwerbung und amtlicher Erklärung eine Pflicht bestehe, die Wahlwerbung ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22

    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung;

    So kann aber eine mehr als nur unwesentliche Beeinflussung i.S.d. § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte ( Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall bezüglich eines Zeitungsinterviews eines Landrats ( OVG Lüneburg, Urteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 41) entspricht es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die fehlende Abschottung von Wahlunterlagen und die Anwesenheit eines Wahlbewerbers in einem Wahllokal am Wahltag (vgl. hierzu VG Hannover Urteil vom 14.3.2022 - 1 A 6477/21 -, juris Rn. 33) zu einer wesentlichen Veränderung der Stimmanteile geführt haben könnte.

  • VG Greifswald, 17.11.2009 - 2 A 927/09

    Anfechtung einer Gemeindewahl wegen einer Entscheidung der Gemeindevertretung

    Hierzu gehört der unzulässige Druck von seilen anderer Bürger oder gesellschaftlicher Gruppen (BVerfG, a.a.O.) oder eine Verletzung des Neutralitätsgebots durch staatliche Stellen ( Nieders. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - [...] ), um die es hier allein geht.

    Ein sachlicher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn es in den Äußerungen Umstände gibt, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können ( Nieders. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - [...] ).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Dies ist (weitgehend) auch in Niedersachsen der Fall (vgl. etwa VG Osnabrück, Urteile vom 30.10.2019 - 1 A 172/19 -, juris Rn. 7, und vom 23.4.2002 - 1 A 126/01 -, juris Rn. 9; VG Lüneburg, Urteil vom 17.4.2002 - 5 A 181/01 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 4, sowie Senatsurteile vom 21.4.2008 - 10 LC 85/08 -, und vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 2).
  • VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21

    Beeinflussung; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahleinspruch

    Die gegen den Beklagten gerichtete Verpflichtungsklage des Klägers ist zwar statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 33;.

    Er ergibt sich nicht aus den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes selbst, sondern ist aus dem Zweck des Wahlprüfungsverfahrens zu ermitteln, das dem objektiven Schutz des Wahlrechts und der Wahlgrundsätze dient; dies erfordert von allen mit der Durchführung der Wahlen betrauten Behörden, aber auch von anderen Organen der Kommunal- und Kreisverwaltung eine strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).

  • VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20

    Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie;

    Die auf Verpflichtung des Beklagten zur Ungültigerklärung der am 8. März und 5. April 2020 durchgeführten Direktwahl zur Wahl des Landrats gerichtete Verpflichtungsklage ist zwar statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; zu den früher vertretenen Sichtweisen: Thiele/Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 4. Aufl., § 49 Erl.
  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    Die gegen die Beklagte zu 1. gerichtete Verpflichtungsklage der Kläger ist statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; zu den früher vertretenen Sichtweisen: Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 3. Aufl., § 49 Erl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08

    Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren

    Eine nach dem Wortlaut naheliegende Beschränkung auf Fälle, in denen die Kausalität der Rechtsverletzung feststeht, würde eine erhebliche Zahl von Wahlfehlern, bei denen eine solche Feststellung von vornherein ausgeschlossen ist, unberücksichtigt lassen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Brandenburg, Urt. v. 18. Oktober 2001 - 1 A 200/00 -, zu § 57 Abs. 1 Nr. 4 KWG Brb, OVG Niedersachsen, Urt. v. 26. März 2008 - 10 LC 203/07 - zu § 48 Abs. 1 Nr. 2 KWG Nds. jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

    In solchen Fällen wird das Amt eingesetzt, um den Wähler von einer Wahlkampfaussage überzeugen zu können, indem ihr durch die hinter ihr stehende Amtsautorität und Amtserfahrung Nachdruck verliehen wird, (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - Juris Rdnrn. 28, 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12

    Kommunalwahl; Wahlanfechtung; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers

  • VG Stade, 20.03.2013 - 1 A 1517/11

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wahleinspruchs nach § 46 Abs. 1 S. 2

  • VG Halle, 21.04.2015 - 6 A 177/14

    Kommunalwahl; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers bei fehlerhaften

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 O 449/08

    Zur Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl

  • VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17

    Frist; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wiedereinsetzung

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10

    Wahlprüfungsklage gegen Verbandsgemeinderatswahl

  • VG Schwerin, 08.10.2009 - 1 A 1122/08

    Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Bürgermeisterwahl

  • VG Hannover, 21.04.2022 - 1 A 517/22

    Auskunftsrecht; Kommunalverfassungsstreit; Verfahrensfehler; Wahlprüfungsklage

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 LC 203/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,95564
OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 LC 203/07 (https://dejure.org/2008,95564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2008 - 10 LC 203/07 (https://dejure.org/2008,95564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 10 LC 203/07 (https://dejure.org/2008,95564)
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