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   OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10   

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OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10 (https://dejure.org/2012,14525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2012 - 10 LC 37/10 (https://dejure.org/2012,14525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 (https://dejure.org/2012,14525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Missbilligung wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 4 NGO; § 39 Abs. 1 NGO; Art. 57 Abs. 1 NV; Art. 28 Abs. 2 GG
    Rechtmäßigkeit einer Missbilligung wegen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Ratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Missbilligung wegen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Ratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Missbilligung wegen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Ratsmitglieds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbilligungsbeschluss eines Gemeinderates zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Missbilligungsbeschluss eines Gemeinderates zulässig // OVG sieht Grundlage in Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kommunalrechtlicher Missbilligungsbeschluss des Rates

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1311
  • DÖV 2012, 736
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89

    'Atomwaffenfreie Zone' München

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10
    Das Recht eines Kollektivorgans, die Maßnahmen zu ergreifen, die es zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung für geboten hält, bedarf über die aus dem den Gemeinden verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 57 Abs. 1 NV, § 4 NGO) hergeleiteten Befugnis, sich zu Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft - hier das Selbstorganisationsrecht - betreffen, zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu würdigen, keiner speziellen Rechtsgrundlage, solange jedenfalls die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gewahrt bleiben (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 -, BVerwGE 87, 228 = NVwZ 1991, 682; Blum in: KVR Nds-NGO, § 40 Rn. 6 m.w.N.; anderer Ansicht, allerdings unter fehlerhafter Zitierung der Entscheidung des Senats vom 30. November 1993: VG Braunschweig, Urt. v. 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, NdsVBl 2008, 23).
  • VG Minden, 20.10.1982 - 10 K 811/81

    Feststellung eines Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflichten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10
    Das Recht auf freie Mandatsausübung gem. § 39 Abs. 1 NGO in der bis zum 31. Oktober 2011 geltenden Fassung umfasst auch die Befugnis des Ratsmitglieds, außerhalb von Ratssitzungen als Mittler zwischen den Bürgern und den kommunalen Selbstverwaltungsorganen aufzutreten (vgl. VG Minden, Urteil vom 10. Oktober 1982 - 10 K 811/81 - NVwZ 1983, 495).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1993 - 1 S 1888/92

    Redezeitbeschränkung zu einzelnen Tagesordnungspunkten einer Kreistagssitzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO ist jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Hier ergibt sich das Feststellungsinteresse daraus, dass die vom Beklagten in der Ratssitzung getroffene Feststellung eines Verstoßes sowie die ausgesprochene Missbilligung und deren Aufrechterhaltung geeignet ist, den Kläger zu diskriminieren, und er deshalb ein schutzwürdiges Rehabilitationsinteresse besitzt (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1993 - 10 L 5279/91 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1993 - 1 S 1888/92 -, VBlBW 1993, 469).
  • VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06

    Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10
    Das Recht eines Kollektivorgans, die Maßnahmen zu ergreifen, die es zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung für geboten hält, bedarf über die aus dem den Gemeinden verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 57 Abs. 1 NV, § 4 NGO) hergeleiteten Befugnis, sich zu Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft - hier das Selbstorganisationsrecht - betreffen, zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu würdigen, keiner speziellen Rechtsgrundlage, solange jedenfalls die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gewahrt bleiben (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 -, BVerwGE 87, 228 = NVwZ 1991, 682; Blum in: KVR Nds-NGO, § 40 Rn. 6 m.w.N.; anderer Ansicht, allerdings unter fehlerhafter Zitierung der Entscheidung des Senats vom 30. November 1993: VG Braunschweig, Urt. v. 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, NdsVBl 2008, 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    vgl. insoweit Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, juris Rn. 41; Sächs. OVG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 4 A 536/12 -, NVwZ-RR 2014, 66 = juris Rn. 40 ff. (die allerdings trotz gleichlautenden Ausgangspunkts beide für Missbilligungen und Rügen keine besondere Ermächtigungsgrundlage verlangen); siehe außerdem OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 15 B 1798/03 -, NVwZ-RR 2004, 202 = jurisRn.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2013 - 10 LC 72/12

    Entscheidung eines Gemeinderatsvorsitzenden für den Rat über die Befangenheit

    Dem Kläger fehlt insoweit auch nicht die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO allgemein erforderliche Klagebefugnis (vgl. zum Folgenden etwa Senatsurt. v. 27.6.2012 - 10 LC 37/10 -, juris, Rn. 30 = NdsVBl 2012, 274 ff.; NdsRpfl 2012, 318 ff.; KommJur 2012, 420 ff.).

    Der Ratsvorsitzende leitete nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), die hier im Zeitpunkt der in Rede stehenden Ratssitzung vom Februar 2011 noch galt und deshalb noch maßgebend ist (vgl. Senatsurt. v. 27.6.2012, a. a. O., Rn. 26), die Sitzungen (§ 44), stellte die Beschlussfähigkeit fest (§ 46 Abs. 1 Satz 2) und unterzeichnete Niederschriften über die Ratssitzungen (§ 49 Abs. 2 Satz 1 NGO).

  • VG Münster, 12.07.2013 - 1 K 2146/12
    vgl. zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage: VG Kassel, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 L 1399/11.KS - VG Oldenburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - 1 A 1062/09 - (Verletzung der Amtsverschwiegenheit); VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - (Missbilligung kritischer Äußerungen) jeweils für das dortige Landesrecht; Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht, 2008 S. 343 (Verletzung des Vertretungsverbots), S. 346 (Verletzung der Verschwiegenheitspflicht); a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - zum dortigen Landesrecht, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.

    Die von dem Beklagten beschlossene Missbilligung und Rüge des Verhaltens des Klägers in Verbindung mit dem Vorbehalt des Ausschlusses aus dem Rat sind nicht "niedrigschwellig", anders OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - für den von ihm entschiedenen Fall auch mit der Begründung, dass die Gemeindevertretung entschieden habe, den in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Missbilligungsbeschluss nicht zu veröffentlichen.

    A.A. aber OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - (zum dortigen Landesrecht) und BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 53/17

    Anspruchs des Mitglieds einer Kommunalvertretung auf Durchführung einer

    Eine Klage ist bei derartigen Streitigkeiten in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO nur zulässig, wenn es sich bei der geltend gemachten Rechtsposition um ein durch das Innenrecht eingeräumtes, dem klagenden Organ oder Organteil zur eigenständigen Wahrnehmung zugewiesenes wehrfähiges subjektives Organrecht handelt (Senatsurteile vom 27.06.2012 - 10 LC 37/10 -, juris Rn. 30, und vom 31.10.2013 - 10 LC 72/12 -, juris Rn. 63).

    Ob eine solche geschützte Rechtsposition im Hinblick auf den Inhalt des Protokolls besteht, ist durch Auslegung der jeweils einschlägigen Norm zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 27.06.2012 - 10 LC 37/10 -, juris Rn. 30).

  • VG Münster, 12.06.2013 - 1 K 2146/12
    vgl. zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage: VG Kassel, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 L 1399/11.KS - VG Oldenburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - 1 A 1062/09 - (Verletzung der Amtsverschwiegenheit); VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - (Missbilligung kritischer Äußerungen) jeweils für das dortige Landesrecht; Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht, 2008 S. 343 (Verletzung des Vertretungsverbots), S. 346 (Verletzung der Verschwiegenheitspflicht); a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - zum dortigen Landesrecht, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.

    Die von dem Beklagten beschlossene Missbilligung und Rüge des Verhaltens des Klägers in Verbindung mit dem Vorbehalt des Ausschlusses aus dem Rat sind nicht "niedrigschwellig", anders OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - für den von ihm entschiedenen Fall auch mit der Begründung, dass die Gemeindevertretung entschieden habe, den in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Missbilligungsbeschluss nicht zu veröffentlichen.

    A.A. aber OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - (zum dortigen Landesrecht) und BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.

  • VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1511/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Klagebefugnis; Kommunalverfassungsstreitverfahren;

    Sie ist zwar als Feststellungsklage i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 28, juris).

    Denn das gerichtliche Verfahren dient nicht der Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit von Kreistagsbeschlüssen, sondern dem Schutz der dem klagenden Organ oder Organteil durch das Innenrecht zugewiesenen Rechtsposition (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 30, juris).

  • VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1615/20

    Klagebefugnis; Kommunalverfassungsstreitverfahren; Feststellung der

    Sie ist zwar als Feststellungsklage i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 28, juris) und der beklagte Rat ist passivlegitimiert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 03. Juli 2014 - 10 ME 38/14 -, Rn. 22, juris; Wefelmeier, in: KVR-Nds., NKomVG, Stand: September 2016, § 54 Rn. 35).

    Denn das gerichtliche Verfahren dient nicht der Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit von Ratsbeschlüssen, sondern dem Schutz der dem klagenden Organ oder Organteil durch das Innenrecht zugewiesenen Rechtsposition (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 30, juris).

  • VG Oldenburg, 07.02.2019 - 3 A 8298/17

    Beigeordneter; Feststellungsklage; Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss;

    Denn selbst wenn man dies unterstellt, ist § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht anwendbar, weil anerkannt ist, dass eine Feststellungsklage zulässigerweise anstelle einer allgemeinen Leistungsklage erhoben werden kann, wenn sie sich gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Behörde richtet, gegen Beklagte also, von denen angesichts ihrer verfassungsmäßig verankerten Bindung an Recht und Gesetz - wie bei einem Organ einer Kommune - die Respektierung von Gerichtsurteilen auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden darf und damit ausreichender Rechtsschutz erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 -, juris, Rn. 12; VG Oldenburg (Oldb), Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 6502/13 -, juris, Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 28.05.2013 - 4 A 536/12

    Missbilligung des außerparlamentarischen Verhaltens eines Kreistagsmitglieds und

    Aus dem den Gemeinden verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 84 SächsVerf) lässt sich auch die Befugnis herleiten, sich zu Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft - hier das Selbstorganisationsrecht - betreffen, zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu würdigen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, juris Rn. 42 zur Missbilligung des Verstoßes eines Ratsmitgliedes gegen die Verschwiegenheitspflicht).
  • VG Oldenburg, 26.01.2018 - 3 B 8299/17

    Beigeordneter; Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss; Kommunalrecht; Kreisausschuss;

    Ob eine solche geschützte Rechtsposition im Hinblick auf die Beschlussfassung des Kreistags besteht, ist durch Auslegung der jeweils einschlägigen Norm zu ermitteln (vgl. VG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 28. August 2017 - 3 B 5199/17 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, juris, Rn. 30, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NdsVBl.
  • VG Oldenburg, 28.08.2017 - 3 B 5199/17

    Antragsbefugnis; Fraktion; Gruppe; Kommunalrecht; Ratsmitglied; Vertretung;

  • VG Hannover, 23.07.2018 - 1 B 4254/18

    Kein gerichtlicher Ehrschutz bei internem Vorwurf der Pflichtverletzung, wenn

  • LG Berlin, 22.12.2014 - WiL 7/14
  • VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20

    Klagebefugnis; Kommunalverfassungsstreitverfahren; Rüge; Abgrenzung eines

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