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   BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R   

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BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R (https://dejure.org/2000,2510)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R (https://dejure.org/2000,2510)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R (https://dejure.org/2000,2510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt - Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft - Landwirtschaftliches Unternehmen - Eigentumsänderung - Übertragung landwirtschaftlicher Nutzfläche - Beitragszahlung - Anloge Anwendung - ...

  • Judicialis

    GAL § 14 Abs 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
    Der Senat hat daher (mit den Urteilen vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) den Rechtsgedanken aus § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG im Rahmen der übergangsrechtlichen Befreiungsvorschrift des § 85 Abs. 3a ALG bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht angewandt.

    Zwar würde im Falle des Klägers die Anwendung des Rechtsgedankens auch aus Satz 4 der genannten Vorschrift (s hierzu ebenfalls die Senatsurteile vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) daran scheitern, daß diese Teilregelung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung vom 15. Dezember 1995, BGBl I 1814) erst am 23. Dezember 1995 in Kraft getreten ist (Art. 5 Abs. 1 ASRG-ÄndG).

    Die Versicherungspflicht ist (und sind damit auch die Voraussetzungen für seine Befreiung) aufgrund einer Änderung von Umständen im persönlichen Lebensbereich des Klägers (Übernahme einer Landwirtschaft bei gleichzeitiger außerlandwirtschaftlicher abhängiger Beschäftigung) eingetreten - und nicht etwa (wie in den vom Senat in den Urteilen vom 28. März 2000 - B 10 LW 2/99 und 4/99 R - entschiedenen Fallkonstellationen) aufgrund einer Gesetzesänderung.

  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
    Der Senat hat daher (mit den Urteilen vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) den Rechtsgedanken aus § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG im Rahmen der übergangsrechtlichen Befreiungsvorschrift des § 85 Abs. 3a ALG bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht angewandt.

    Zwar würde im Falle des Klägers die Anwendung des Rechtsgedankens auch aus Satz 4 der genannten Vorschrift (s hierzu ebenfalls die Senatsurteile vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) daran scheitern, daß diese Teilregelung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung vom 15. Dezember 1995, BGBl I 1814) erst am 23. Dezember 1995 in Kraft getreten ist (Art. 5 Abs. 1 ASRG-ÄndG).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
    Wie das SG zu Recht im einzelnen dargelegt hat, kann der Kläger nicht gleichzeitig die in der Landwirtschaft anfallenden Verluste (wie er selber einräumt) steuermindernd geltend machen - also nicht als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (s BFH vom 5. Mai 1988 - III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; zur Gewinnerzielungsabsicht allg BFH Großer Senat vom 25. Juni 1984, BFHE 141, 405, 432 ff) gewertet wissen wollen - und sich gleichzeitig auf § 1 Abs. 7 ALG berufen, um der Versicherungspflicht zur Altershilfe der Landwirte zu entgehen.
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
    Der Kläger war nicht nur verpflichtet, die Übernahme des landwirtschaftlichen Unternehmens seiner Mutter binnen eines Monats der landwirtschaftlichen BG sowie der Beklagten anzuzeigen (§ 796 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung - für die landwirtschaftliche Alterskasse iVm § 32 GAL - sowie § 25 der Satzung der Westfälischen landwirtschaftlichen BG bzw § 23 Abs. 1 der Satzung der Beklagten ; diese nicht revisiblen Vorschriften konnte der Senat feststellen, da die Vorinstanzen insoweit keine Feststellungen getroffen haben: vgl ua BSG vom 15. November 1995, BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33); er hätte auch der BG (nach § 797 iVm § 666 RVO sowie § 26 der Satzung der BG) binnen eines Monats die Flächenänderung hinsichtlich seines eigenen landwirtschaftlichen Unternehmens mitteilen müssen.
  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 32/85

    Pflicht zur Entgegennahme nachentrichteter Beiträge nach Art 2 § 51a Abs. 2 des

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
    Auch bei Einhaltung dieser Frist wäre im übrigen ein Wiedereinsetzungsantrag des Klägers an der hierfür geltenden Voraussetzung gescheitert, daß die Verhinderung, eine gesetzliche Frist einzuhalten, "ohne Verschulden" des Betroffenen verursacht sein muß (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X); der Betroffene muß die Sorgfalt beachtet haben, die einem im jeweiligen Verwaltungsverfahren gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des jeweiligen Falles zuzumuten ist (Krasney in: Kasseler Komm, § 27 SGB X RdNr 5, Stand: 1993; vgl Bundessozialgericht vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 32/85 = MittLVA BE 1987, 72, 74).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 139/85

    Einkomensteuerliche Erfassung von Verlusten bei Einkünften aus Gewerbebetrieb -

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
    Wie das SG zu Recht im einzelnen dargelegt hat, kann der Kläger nicht gleichzeitig die in der Landwirtschaft anfallenden Verluste (wie er selber einräumt) steuermindernd geltend machen - also nicht als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (s BFH vom 5. Mai 1988 - III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; zur Gewinnerzielungsabsicht allg BFH Großer Senat vom 25. Juni 1984, BFHE 141, 405, 432 ff) gewertet wissen wollen - und sich gleichzeitig auf § 1 Abs. 7 ALG berufen, um der Versicherungspflicht zur Altershilfe der Landwirte zu entgehen.
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Denn ein Anlaß für die Ausübung jenes Gestaltungsrechts besteht erst mit der Entscheidung der Krankenkasse über die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (vgl zu einer entsprechenden Fallkonstellation Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R mwN).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Soweit der Kläger nunmehr vorbringt, die Pferdezucht nur als Hobby betrieben zu haben, ist ihm im Hinblick auf die Parallelität der rechtlichen Wertung sein eigenes Verhalten gegenüber der Finanzverwaltung entgegen zu halten (vgl dazu BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 15).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Die rechtliche Beurteilung des LSG, damit habe die Beklagte in jeder Hinsicht den formellen und inhaltlichen Anforderungen genügt, die an eine im Gerichtsverfahren nachgeholte Anhörung zu stellen sind, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (zu diesen Anforderungen vgl BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 LW 1/07 R - SozR 3-5868 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 RdNr 14 f).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der

    In deren Rahmen obliegt es dem Unternehmer, von sich aus den an die Aufnahme seiner Tätigkeit anknüpfenden Verpflichtungen nachzukommen und im Zweifelsfall eine Klärung über Bestehen und Umfang dieser Pflichten herbeizuführen (vgl BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 17 f; BSG SozR 3-5850 § 14 Nr. 2 S 5 f) .

    cc) Nach alledem verbleibt im vorliegenden Kontext der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für die vom Kläger gewünschte Übertragung des Rechtsgedankens aus § 34 Abs. 2 Satz 3 iVm Satz 1 ALG, wie sie der für Streitigkeiten aus der Altershilfe bzw Alterssicherung der Landwirte zuständige 10. Senat des BSG in mehreren Entscheidungen in Bezug auf § 85 Abs. 3 und Abs. 3a ALG (damals idF durch Gesetz vom 15.12.1995, BGBl I 1814) vorgenommen hat (Urteile vom 28.3.2000 - B 10 LW 4/99 R und B 10 LW 2/99 R; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3; BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 8) , auch in Ermangelung einer erkennbaren Regelungslücke im Recht der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (vgl insoweit die vorstehenden Ausführungen zur Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989) kein Raum (zu den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung allgemein vgl zB BVerfG Beschluss vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - NJW 2011, 836) .

    Zusätzlich hat der 10. Senat den damals ausdrücklich geregelten Ausschluss einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hervorgehoben (insbes BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 17) .

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 14/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    In seinem - vom SG offenbar nicht berücksichtigten - Grundsatzurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R - (in SozR 3-5868 § 3 Nr. 3) hat der erkennende Senat in Fortentwicklung der Urteile vom 28. März 2000 weitere, auch hier bedeutsame Rechtssätze aufgestellt.

    Wie im Leitsatz zum Senatsurteil vom 17. August 2000 aaO für Fälle der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht durch die LAK dargelegt, ist eine rückwirkende Befreiung jedenfalls dann nicht möglich, wenn der Betroffene gegen eine Meldepflicht verstoßen und deshalb die Versäumung der Vierteljahresfrist des § 3 Abs. 2 ALG zu vertreten hat.

    Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die ab 1. Januar 1995 gemäß § 1 Abs. 3 ALG versicherungspflichtige Klägerin in der Zeit vor dem 30. Juni 1996 zur Unterrichtung der Beklagten über ihren Personenstand (gesetzlich) verpflichtet war und von dieser Pflicht auch Kenntnis hatte (vgl zu Meldepflichten etwa Senatsurteil vom 17. August 2000, SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 13, 17 f; zu den Mitwirkungspflichten im Sozialrechtsverhältnis Senatsurteil vom 6. Februar 2001, SozR 3-5868 § 32 Nr. 7 S 43, 49 mwN).

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 6/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Hat aber der Betroffene die verspätete Feststellung seiner Versicherungspflicht - in Fällen wie hier wegen unterlassener Mitteilung - zu vertreten, wird ihm eine erneute Antragsfrist - für welche Zeit auch immer - nicht eröffnet (so auch BSG, Urteil vom 17. August 2000, SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 18).

    Dabei hat der Senat auch in Rechnung gestellt, dass § 3 Abs. 2 ALG eine Wiedereinsetzung nach § 27 SGB X nicht grundsätzlich ausschließt und sich insofern von § 34 Abs. 2 ALG unterscheidet (vgl BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 8 S 44; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Dieser Umstand der weitgehenden Fremdfinanzierung verleihe dem System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter und rechtfertige es, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden als die der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, U.v. 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 - ESLR 1, SR 2; U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1; B.v. 17. August 2000 - B 10 LW 7/00 B - B. v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 22/99 B -).

    Diesen Ansatz hat im vorliegenden Verfahren der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vertreten, er klingt auch im Beschluss des BSG vom 19. Oktober 2000 (B 10 LW 22/99 B) - dort ausdrücklich bezogen allerdings nur auf den vorliegend nicht gegebenen Sachverhalt einer vorausgegangenen Rückerstattung von Beiträgen - an; er vermag jedoch aus der Sicht des vorlegenden Senates bezogen auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art nicht zu durchzugreifen.

  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Diese unbefristete rückwirkende Befreiungsmöglichkeit hatte eine nicht unerhebliche Begünstigung bedeutet (s. dazu BSG, Urteil v. 17.08.2000, B 10 LW 22/99 R, SozR 3-5868 § 3 Nr. 3, juris Rn. 27).

    Dieser Rechtsgedanke wurde in der Rechtsprechung auf die Versicherungsbefreiung nach § 85 ALG (Übergangsregelung zur Einführung der Ehegattenversicherung zum 01.01.1995) übertragen (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 10 LW 4/99; B 10 LW 2/99 R); auch bei einem Befreiungsantrag nach § 3 ALG wurde die Heranziehung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG in der Rechtsprechung schon diskutiert (BSG 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R), bevor die entsprechende Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG in § 3 Abs. 2 Satz 4 ALG mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.07.2007 ausdrücklich angeordnet wurde; sie entsprach zu diesem Zeitpunkt bereits der Verwaltungspraxis (vgl. BTDrucks 16/3794 S. 49).

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung -

    Im Urteil vom 17. August 2000 (SozR 3-5868 § 3 Nr. 3) hat er eine Doppelversicherung in einem Falle als unschädlich angesehen, in dem ein hauptberuflicher Angestellter - als solcher in der gesetzlichen RV versichert - zumindest für den Zeitraum zusätzlich als Nebenerwerbslandwirt nach dem ALG versicherungs- und beitragspflichtig war, für den er eine Befreiung im Rahmen von § 3 Abs. 1 ALG nicht mit Rückwirkung ab Beginn der Versicherungspflicht erlangen konnte.
  • BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer

    Der Senat hat wiederholt festgestellt, dass die vom GAL vor dem 1.1.1995 als Anspruchsvoraussetzung für die Leistungsgewährung geforderte "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung (§ 2 Abs. 1 Buchst b GAL) durch § 90 Abs. 1 S 1 ALG in das ALG hinein verlängert worden ist (vgl Beschlüsse vom 19.10.2000 - B 10 LW 22/99 B - und 17.8.2000 - B 10 LW 7/00 B) .
  • LSG Bayern, 12.12.2001 - L 16 LW 25/01

    Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt; Rückwirkung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - L 8 LW 14/02

    Rentenversicherung

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 LW 10/03 B

    Wartezeiterfüllung in der Alterssicherung der Landwirte

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - L 2 LW 2/02

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Antragsfrist -

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 2/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragserstattung - Beitragsübertragung -

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - rechtzeitige Absendung des

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 8/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen des Anspruchs - Beitragszuschuß -

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 17/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen des Anspruchs - Beitragszuschuß -

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 30/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Vorlage des

  • LSG Bayern, 06.07.2005 - L 16 LW 16/04

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht einer Landwirtsehegattin in

  • SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 8 LW 9/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 8 LW 11/12
  • LSG Bayern, 12.12.2001 - L 16 LW 33/01

    Versicherungsfreiheit von Landwirten, wenn sie als Minderheitsgesellschafter in

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2019 - L 10 LW 4584/18

    Erfüllung der Wartezeit in der Alterssicherung der Landwirte

  • BSG, 18.07.2014 - B 10 LW 4/14 B
  • SG Nürnberg, 20.04.2004 - S 9 LW 7/04

    Streit über die Voraussetzungen einer Befreiung von der Versicherungs- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2001 - L 8 LW 16/00

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 10 LW 824/10
  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2011 - L 10 LW 4207/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 LW 5/18
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