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   BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R   

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https://dejure.org/2001,3685
BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R (https://dejure.org/2001,3685)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R (https://dejure.org/2001,3685)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 7/00 R (https://dejure.org/2001,3685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Alterssicherung - Versicherungspflicht - Landwirtsehegatte

  • Judicialis

    ALG § 85 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.06.1972 - 3 RK 43/70

    Befreiung von der Versicherungspflicht - Rentner - Antrag auf weitere Rente -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R
    Dort gilt aber der von der Beklagten angenommene Grundsatz von der Absolutheit der Befreiung gerade nicht, vielmehr sind dort voneinander unabhängige Tätigkeiten im Hinblick auf das Bestehen von Versicherungspflicht selbständig zu beurteilen, wenn nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSGE 34, 205, 206 = SozR Nr. 69 zu § 165 RVO mwN; Boecken in GK-SGB VI, § 6 RdNr 156 ff, 160, § 5 RdNr 111, § 2 RdNr 172; Gürtner in Kasseler Komm RdNr 4 zu § 5 SGB VI; Klattenhoff in Hauck/Haines, SGB VI, § 6 RdNr 79 ff).
  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76

    Grenzschutzbeamter - Versicherungsfreiheit - Berufsförderung -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R
    Außerdem wird damit dem Grundsatz der Solidarität aller Rentenversicherungspflichtigen insofern Rechnung getragen, als es mit diesem Solidargedanken unvereinbar wäre, die Versicherungspflicht von dem Vorliegen eines individuellen Schutzbedürfnisses abhängig zu machen (Boecken in GK-SGB VI, § 6 RdNr 160; vgl Begründung zur Beschränkung der Versicherungsfreiheit, BSG SozR 2200 § 169 Nr. 6; Boecken aaO, § 5 RdNr 112).
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77

    Beschäftigungsverhältnis - Doppelberufler - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R
    Dort gilt aber der von der Beklagten angenommene Grundsatz von der Absolutheit der Befreiung gerade nicht, vielmehr sind dort voneinander unabhängige Tätigkeiten im Hinblick auf das Bestehen von Versicherungspflicht selbständig zu beurteilen, wenn nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSGE 34, 205, 206 = SozR Nr. 69 zu § 165 RVO mwN; Boecken in GK-SGB VI, § 6 RdNr 156 ff, 160, § 5 RdNr 111, § 2 RdNr 172; Gürtner in Kasseler Komm RdNr 4 zu § 5 SGB VI; Klattenhoff in Hauck/Haines, SGB VI, § 6 RdNr 79 ff).
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - doppelte Versicherungspflicht - Befreiung -

    Die Beklagte macht mit der - vom Senat zugelassenen - Revision unter Berufung auf Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juni 2001 (B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6) geltend, anders als vom LSG angenommen und in seiner Entscheidung zu Grunde gelegt, gelte der Grundsatz von der umfassenden Wirkung einer Befreiungsentscheidung nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und auch dort nicht uneingeschränkt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gibt es keinen Grundsatz einer absoluten Wirkung von Befreiungsentscheidungen (vgl Urteile vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und - B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6).

  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 16 LW 46/01
    Die Bescheide vom 08.07.1998 und 29.09.1998 seien rechtmäßig, so hätte inzwischen das BSG durch Beschluss vom 17.08.2000 (Az.: B 10 LW 7/00 B) entschieden, dass die Anforderung der lückenlosen Beitragszahlung für die Zeit vor dem 01.01.1995 sich unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz ergebe.

    Nach § 90 Abs. 1 Satz 1 ALG werden dementsprechend auch weiterhin Beitragszeiten vor dem 01.01.1995 auf die Wartezeit nur angerechnet, wenn der Versicherte anrechenbare Beitragszeiten ununterbrochen mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, längstens jedoch bis 31.12.1994 zurückgelegt hat (so auch LSG Niedersachsen vom 02.02.2000, Az.: L 10 LW 25/99, bestätigt durch Beschluss des BSG vom 17.08.2000, Az: B 10 LW 7/00 B).

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 2/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragserstattung - Beitragsübertragung -

    Wer aus der Beitragspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer ausgeschieden war, konnte sich gemäß § 27 GAL weiter versichern, wenn er dies innerhalb von zwei Jahren erklärte; auch mit solchen Beiträgen konnte die Anwartschaft aufrechterhalten werden (vgl § 2 Abs. 1 Buchst b GAL), allerdings mit der Verpflichtung zur lückenlosen Beitragsentrichtung bis zum Versicherungsfall (vgl § 27 Abs. 1 Satz 5 GAL; zum Prinzip der Lückenlosigkeit vgl Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2000 - B 10 LW 22/99 B - und 17. August 2000 - B 10 LW 7/00 B -, jeweils nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf das Urteil vom 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 -, RdL 1991, 262 mwN; weiter Senatsurteile vom 17. August 2000, SozR 3-5868 § 92 Nr. 1 S 1, 5; 25. Mai 2000, SozR 3-5868 § 44 Nr. 1 S 1, 5; 2. Dezember 1999, SozR 3-5850 § 27a Nr. 3 S 9, 11 f).
  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

    Der Grundsatz der Befreiung von jeglicher Versicherungspflicht gilt nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und auch dort nicht uneingeschränkt (vgl Peters in Kasseler Komm Stand 2000 § 6 SGB V RdNr 55 und die gleichzeitig mit diesem Urteil ergangene Entscheidung des Senats - B 10 LW 7/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 LW 2/18

    Erfüllung der Wartezeit in der Alterssicherung der Landwirte

    Die Beklagte verwies daraufhin auf den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.8.2000 (B 10 LW 7/00 B), in dem die Rechtmäßigkeit der Vorschrift nicht beanstandet worden sei.
  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10

    Rentenversicherung, Altersrente, Landwirt, Rechtsnachfolge, Beitragserstattung,

    Das BSG habe in Entscheidungen vom 17.08.2000(B 10 LW 7/00 B) und vom 18.04.2004 (B 10 LW 10/03 B) die Anwendung des § 90 ALG für rechtens gehalten.
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LSG Niedersachsen, 07.09.2000 - L 10 LW 7/00 (https://dejure.org/2000,60665)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.09.2000 - L 10 LW 7/00 (https://dejure.org/2000,60665)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. September 2000 - L 10 LW 7/00 (https://dejure.org/2000,60665)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 10 LW 3/01

    Neuberechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente und einer Witwenrente; Anrechenbare

    Wie der Senat bereits in seinem in anderer Sache ergangenen Beschluss vom 7. September 2000 (L 10 LW 7/00) ausgeführt hat, beruht die in § 97 Abs. 1 Satz 1 ALG getroffene Stichtagsregelung auf der Überlegung, den Landwirt von der durch das ALG eingeführten Kürzung der Renten ganz oder teilweise auszunehmen, der bereits zu Zeiten der Geltung des GAL oder in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten des ALG die Mindestwartezeit von fünf Jahren erfüllt und damit eine nach dem bisherigen Recht begründete schutzwürdige Rentenanwartschaft erlangt hatte.
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