Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10 |
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Voraussetzungen zur vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Voraussetzungen zur vorläufigen Dienstenthebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10
Zwar ist es - wie der Antragsteller mit Recht ausführt - grundsätzlich geboten, in einer Suspendierungsverfügung die für die Suspendierung maßgeblichen besonderen Umstände für die Störung des Dienstbetriebes darzulegen (so BVerwG, B. v. 4.1.1996 - 1 DB 16.95). - BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10
Im Übrigen bemerkt der Senat ausdrücklich, dass die Anordnung der Suspendierung gemäß § 38 Abs. 1 S. 2 DG LSA keine Disziplinarmaßnahme darstellt, sondern ihre Berechtigung sich aus dem funktionalen Bedürfnis ergibt, noch vor der Klärung des Vorliegens eines Dienstvergehens und der abschließenden Entscheidung über die angemessene Maßregelung des Beamten eine den Verwaltungsaufgaben und dem Dienstbetrieb dienende, vorübergehende Sicherungsregelung zu treffen (vgl. Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., § 38 RdNr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwG, B. v. 29.11.1985 - 1 DB 54.85).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2024 - 10 M 16/23
Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors wegen Verstoß gegen …
Sie darf im Übrigen zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis stehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2010 - 10 M 2/10, juris, Rn. 6). - VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13
Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)
Bei der Anordnung der Suspendierung handelt es sich nicht um eine Disziplinarmaßnahme (OVG LSA, B. v. 07.05.2010, 10 M 2/10; juris). - VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung
Bei der Anordnung der Suspendierung handelt es sich nicht um eine Disziplinarmaßnahme (OVG LSA, B. v. 07.05.2010, 10 M 2/10; juris).
- VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09
Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen …
Mit Beschluss des OVG LSA vom 07.05.2010 (10 M 2/10) wurde die vom Disziplinargericht geäußerte Rechtsansicht bestätigt. - VG Magdeburg, 11.11.2010 - 8 B 15/10
Vorläufige Dienstenthebung des Herrn Prof. Dr. D., MLU Halle
Bei der Anordnung der Suspendierung handelt es sich nicht um eine Disziplinarmaßnahme (OVG LSA, B. v. 07.05.2010, 10 M 2/10; juris). - VG Magdeburg, 24.01.2013 - 8 B 23/12
Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung bei Verdacht auf sexuelle …
Bei der Anordnung der Suspendierung handelt es sich nicht um eine Disziplinarmaßnahme (OVG LSA, B. v. 07.05.2010, 10 M 2/10; juris). - VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
Disziplinarrecht: Verfall von Dienstbezügen
a.) Bei der Anordnung der Suspendierung und der Einbehaltung von Bezügen handelt es sich nicht um Disziplinarmaßnahmen (…Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl. 2009, § 38 Rz. 1; OVG LSA, B. v. 07.05.2010, 10 M 2/10; juris). - VG Magdeburg, 15.07.2013 - 8 B 10/13
Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung
Bei der Anordnung der Suspendierung handelt es sich nicht um eine Disziplinarmaßnahme (OVG LSA, B. v. 07.05.2010, 10 M 2/10; juris).