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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13 (https://dejure.org/2013,13833)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2013 - 10 M 41.13 (https://dejure.org/2013,13833)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 10 M 41.13 (https://dejure.org/2013,13833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 3 BauO BB, § 40 VwVfG BB
    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zum dauerhaften Wohnen bei hohem Alter der Bewohner

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 114 ZPO, § 166 VwGO, § 73 Abs 3 BauO BB, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Nutzungsuntersagung; Umnutzung von Wochenendhaus zum dauerhaften Wohnen; formelle Illegalität; intendiertes Ermessen; offensichtliche Genehmigungsfähigkeit; Bebauungszusammenhang; Berücksichtigung von persönlichen Umständen des Pflichtigen; PKH-Beschwerde; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 873
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 10 S 35.12

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13
    Bereits diese formelle Illegalität der Nutzung rechtfertigt tatbestandlich den Erlass einer Nutzungsuntersagung (vgl. nur OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - OVG 10 S 35.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    In den Fällen einer ungenehmigten Nutzung baulicher Anlagen - wie hier - ist in der Regel der Erlass einer Nutzungsuntersagung ermessensgerecht, denn die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften ergibt, dass der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Oktober 2012, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13
    Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden, wie Wochenendhäuser, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. dazu näher BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 -, BauR 2002, 1827, juris Rn. 3; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2013 - OVG 10 N 21.10 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 10 S 42.11

    Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; Begründungserfordernis; formelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13
    Zwar kann im Rahmen der Ermessensentscheidung ein Absehen von der Nutzungsuntersagung unter anderem dann geboten sein, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 10 S 42.11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13
    Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden, wie Wochenendhäuser, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. dazu näher BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 -, BauR 2002, 1827, juris Rn. 3; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2013 - OVG 10 N 21.10 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13
    Dass das Verwaltungsgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht überspannen darf, weil dadurch der Zweck des Prozesskostenhilfeverfahrens verfehlt würde, Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/82 -, DVBl. 2013, 581, juris Rn. 11 ff. m.w.N.), hat es selbst der Sache nach in dem angegriffenen Beschluss ausgeführt, was zeigt, dass der Maßstab nicht verkannt worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    In den Fällen einer ungenehmigten Nutzung baulicher Anlagen - wie hier - ist in der Regel der Erlass einer Nutzungsuntersagung ermessensgerecht, denn die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften ergibt, dass der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5; Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Das der Bauaufsichtsbehörde in § 73 Abs. 3 Satz 1 BbgBO eingeräumte Ermessen stellt sich insoweit als intendiertes Ermessen dar (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 4 f.; Beschluss vom 26. Oktober 2012 - OVG 10 S 35.12 -, juris Rn. 7, 12).

    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängte, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erschiene (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013, a.a.O., Rn. 6; Beschluss vom 12. Juni 2013, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität

    Es kann vielmehr systemgerecht sein, diesen besonderen Umständen und persönlichen Verhältnisse nach den Gegebenheiten des Einzelfalls im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens, etwa durch eine zeitweilige Aussetzung der Vollstreckung der Beseitigungsanordnung, Rechnung zu tragen (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 8; Jäde u.a., BbgBO, Stand: August 2008, § 74 Rn. 42, 70).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - 10 S 4.20

    (Keine) Anwendbarkeit des BauGB § 34 Abs 2 auf urbane Baugebiete

    Es ist vielmehr systemgerecht, besonderen persönlichen Umständen, sofern sie hinreichend glaubhaft gemacht sind, nach den Gegebenheiten des Einzelfalls im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens, insbesondere durch eine (kurzeitige) zeitweilige Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, Rechnung zu tragen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2017 - OVG 10 N 27.14 -, juris Rn. 19).
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Gegen die Verletzung des formellen und materiellen Baurechts ist grundsätzlich und regelmäßig einzuschreiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris; Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, Rn. 5; Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Rn. 36 m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 25. November 1999 - 4 OE 2222/92 -, jeweils zitiert nach juris, VG Cottbus, Beschluss vom 25. Juli 2003 - VG 3 L 57/03 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann ein Absehen von der Nutzungsuntersagung dann geboten sein, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist, also sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2013 - 10 S 26.13

    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zur dauerhaften Nutzung

    Es erscheint vielmehr als sachgerecht, den Besonderheiten des Einzelfalls im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens Rechnung zu tragen (so auch Beschluss des Senats vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, NVwZ-RR 2013, 873, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 10 S 2.10 -, BA S. 4; OVG MV, Beschluss vom 9. März 2004 - 3 M 224/03 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 10 N 14.18

    Beseitigungsanordnung bei formelle Illegalität einer ohne Substanzverlust

    Dies hat zur Folge, dass besondere persönliche Verhältnisse oder Bedürfnisse des Pflichtigen, wie hier eine möglicherweise bestehende schwere Erkrankung des Klägers, nicht notwendig in die Entscheidung über die Ermessensbetätigung über den Erlass der Beseitigungsanordnung eingestellt werden müssen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - OVG 10 N 27.14 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 4 B 43/19

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung in einem Wochenendhausgebiet wegen formeller

    Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist ein Vorhaben aber nur dann offensichtlich materiell-rechtlich genehmigungsfähig, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. OVG BB, Beschluss vom 12.06.2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro;

  • VG Cottbus, 30.11.2020 - 3 L 473/20
  • VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 358/16

    Nutzung einer Beachvolleyballanlage

  • VG Berlin, 12.01.2016 - 19 L 207.15

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros im Mischgebiet

  • VG Berlin, 12.11.2015 - 19 L 245.15

    Nutzungsuntersagung einer Gaststätte (hier: Verfahren des einstweiligen

  • VG Cottbus, 23.01.2017 - 3 K 95/14

    Bescheidung eines Antrags auf Erlass einer Ordnungsverfügung

  • VG Berlin, 17.12.2018 - 19 L 326.18

    Nutzung einer als Tanzlokal genehmigten baulichen Anlage zum Betrieb eines

  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
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