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   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96   

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OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96 (https://dejure.org/1996,5023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 10 M 944/96 (https://dejure.org/1996,5023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 (https://dejure.org/1996,5023)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 655
  • NVwZ-RR 997, 655
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Eine Verrechnung nach § 28 Abs. 5 Satz 3 NFAG 1995 ist aufzuheben, wenn gegen die Verrechnung Widerspruch eingelegt wurde (Abweichung von BVerwGE 66, 218).

    Der Senat übersieht dabei nicht, daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (BVerwGE 66, 218) eine andere Auffassung vertreten und in der Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides gesehen hat.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 A 57/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Der Behörde ist es angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes, d.h. von den in ihm ausgesprochenen Rechtsfolgen, in jeglicher Form Gebrauch zu machen (OVG Lüneburg, Urt. v. 14. März 1989, NVwZ 1990, 270; Bay. VGH, Beschl. v. 17. Juni 1990, NVwZ-RR 1990, 594).

    Auch wenn es sich bei der Fälligkeit der Gegenforderung um eine Wirksamkeitsvoraussetzung handelt, die durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht in Frage gestellt oder unmittelbar berührt wird, ändert dies nichts daran, daß das der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs innewohnende Vollzugshindernis jedermann und damit auch der aufrechnenden Behörde untersagt, aus dem angefochtenen Verwaltungsakt Folgerungen gleich welcher Art zu ziehen; der Beseitigung der Fälligkeit bedarf es danach nicht (so OVG Lüneburg, Urt. v. 14. März 1989, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Der am fortlaufenden Eingang finanzieller Mittel interessierten öffentlichen Hand sollen nach dem Zweck des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch die Einlegung von Rechtsbehelfen solche Gelder nicht vorenthalten werden, auf dessen Eingang sie fest rechnen durfte, und daher für ihre Aufgabenerfüllung einplante (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 15. November 1993, NVwZ-RR 1994, 471; OVG Münster, Beschl. v. 17. März 1994, NVwZ-RR 1994, 617).
  • VGH Hessen, 14.01.1991 - 6 TH 3410/90

    Zur Frage der Kreisumlage als öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Auch wenn man mit der herrschenden Auffassung den Begriff der öffentlichen Abgaben weit faßt (vgl. etwa Hess. VGH, Beschl. v. 14. Januar 1991, DÖV 1991, 1029; Finkelnburg in Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdn. 534 f.) und darunter nicht nur Steuern, Gebühren oder Beiträge, sondern alle nach festen Normen oder Sätzen bestimmten öffentlich-rechtlichen Geldleistungen versteht, deren vornehmlicher oder neben anderen gleichrangiger Zweck die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs ist, kann in der nach 28 Abs. 5 Satz 3 NFAG zu verrechnenden Überzahlung eine öffentliche Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gesehen werden.
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Bei dieser Betrachtung geht der Senat davon aus, daß der eingelegte Rechtsbehelf die Wirksamkeit des die Rücknahme der Festsetzungsbescheide für 1995 regelnden Teils des Bescheides vom 21. Dezember 1995 unberührt läßt, sondern sich ausschließlich als Vollzugshindernis erweist (BVerwG, Urt. v. 21. Juni 1961, BVerwGE 13, 1, 5 f.).
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Mit der überwiegenden Auffassung ist daher von einem weitem Begriff der Vollziehung auszugehen, der mehr als die Durchsetzung eines belastenden Verwaltungsaktes mit den Mitteln des Verwaltungszwangs umfaßt und sich nicht auf die Fälle der erzwungenen Leistungen beschränkt (vgl. BFH, Urt. v. 21. August 1995, BFHE 178, 306 = BB 1995, 2358 m.w.Nw.).
  • VGH Bayern, 15.11.1993 - 22 CS 93.1481

    Gebühren und Kosten: Erstreckung des Anwendungsbereichs von § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Der am fortlaufenden Eingang finanzieller Mittel interessierten öffentlichen Hand sollen nach dem Zweck des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch die Einlegung von Rechtsbehelfen solche Gelder nicht vorenthalten werden, auf dessen Eingang sie fest rechnen durfte, und daher für ihre Aufgabenerfüllung einplante (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 15. November 1993, NVwZ-RR 1994, 471; OVG Münster, Beschl. v. 17. März 1994, NVwZ-RR 1994, 617).
  • VGH Bayern, 17.07.1990 - 14 AS 90.1387
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Der Behörde ist es angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes, d.h. von den in ihm ausgesprochenen Rechtsfolgen, in jeglicher Form Gebrauch zu machen (OVG Lüneburg, Urt. v. 14. März 1989, NVwZ 1990, 270; Bay. VGH, Beschl. v. 17. Juni 1990, NVwZ-RR 1990, 594).
  • BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86

    Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
    Insofern schafft erst der materielle Regelungsinhalt die notwendigen Voraussetzungen für eine Aufrechnung im Sinne des § 387 BGB (so BFH, a.a.O., der im Hinblick auf die Aufrechnung mit Steuerforderungen seine frühere Rechtsprechung - Urt. v. 27. Oktober 1982, BStBl. II 1988, 366 - aufgegeben hat; ebenso LSG NRW, Beschl. v. 29. Juni 1988, NJW 1989, 798; ferner Finkelnburg, a.a.O., Rdn. 488; Schoch, a.a.O., § 80 Rdn. 94f., Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdn. 29; Ehlers, JuS 1990, 777, 779).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 10 S 2702/09

    Faktischer Vollzug durch Feststellung der Fahrerlaubnisbehörde

    Die aufschiebende Wirkung untersagt jedermann, aus dem angefochtenen Verwaltungsakt unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder rechtliche Folgerungen gleich welcher Art zu ziehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.06.1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 997, 655; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, RdNr. 631).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2015 - 15 B 803/15

    Rückwärtsfahrten von Abfallsammelfahrzeugen als in erhöhtem Maß gefährlich und

    Der Behörde ist es angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes in jeglicher Form Gebrauch zu machen vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218 = juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Februar 2010 - 10 S 2702/09 -, NVwZ-RR 2010, 463 = juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 1997, 655 = juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Juli 1990 - 14 AS 90.1387 -, NVwZ-RR 1990, 594 = juris Rn. 19; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 80 Rn. 51; Windthorst, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 80 Rn. 121; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Band I, Loseblatt, Stand August 2011, § 80 Rn. 110.
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 ME 3/09

    Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung bei der Anforderung von öffentlichen

    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 80 Rdnrn. 56-58; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 57), solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 24.6.1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 1997, 655; Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rdnr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    Der am fortlaufenden Eingang finanzieller Mittel interessierten öffentlichen Hand sollen nach dem Zweck der Ausnahmevorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO durch die Einlegung von Rechtsbehelfen lediglich solche Gelder nicht vorenthalten werden, auf deren Eingang sie fest rechnen durfte, und die sie daher für ihre Aufgabenerfüllung eingeplant hat (vgl. Nds. OVG, Beschl v. 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 -, juris, Rdnr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O.; Puttler a.a.O., Rdnr. 55; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80, Rdnr. 132, Loseblatt, Stand September 2011; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 4 ME 235/08

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbeitragsbescheid nach den §§

    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 80 Rdnrn. 56-58; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 57), solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 24.6.1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 1997, 655; Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rdnr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2006 - 4 ME 188/06

    Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) als

    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112; Sodan / Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 80 Rdnrn. 56-58; Kopp / Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 57), solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 24.6.1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 1997, 655; Sodan / Ziekow, a.a.O., § 80 Rdnr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06

    Abgrenzung des Begriffs der "Vollziehung" von dem der "Vollstreckung" eines

    Unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 (NVwZ-RR 1997, 655) und der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 - VII R 85/99 - (BFHE 193, 254) und vom 31. August 1995 - VII R 58/94 - (BFHE 178, 306) sei einer Behörde angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes in jeglicher Form Gebrauch zu machen, wobei auch eine von einer Behörde bewirkte Aufrechnung als Vollziehung angesehen werde, weil sie ohne Gebrauchmachen von dem materiellen Regelungsinhalt des Bescheides nicht möglich sei.
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 4 ME 210/08

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbeitragsbescheid nach den §§

    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 80 Rdnrn. 56-58; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 57), solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 24.6.1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 1997, 655; Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rdnr. 58).
  • OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98

    Ausgleichsbetrag für einen Stellplatz als öffentliche Abgabe i.S.v. § 80 Abs. 2

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  • OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 4 ME 278/08

    Drohen der Vollstreckung nach VwGO § 80 Abs 6 S 2 Nr 2

    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 80 Rdnrn. 56-58; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 57), solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 24.6.1996 - 10 M 944/96 -, NVwZ-RR 1997, 655; Sodan/Ziekow, a. a. O., § 80 Rdnr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 4 ME 252/08

    Bestimmtheit des Antrages bei der Behörde auf Aussetzung der Vollziehung; Drohen

  • VG Weimar, 22.01.2014 - 7 E 390/13

    Faktische Vollziehung eines Verwaltungsakts

  • VG Cottbus, 25.03.2015 - 3 L 358/14

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 2782/96

    BAföG; Grundbedarf für Schüler

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