Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kommunale Öffentlichkeitsarbeit; informationelle Selbstbestimmung im Fall juristischer Personen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG
Juristische Personen als Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Absenken des Schutzniveaus des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer juristischen Person im Vergleich zu natürlichen ... - Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 2 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Veröffentlichung einer Liste von Spendern und Rechte der Nichtspender
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Juristische Personen als Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Absenken des Schutzniveaus des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer juristischen Person im Vergleich zu natürlichen ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 01.10.2008 - 1 B 2361/08
- OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2697
- DVBl 2009, 855
- DÖV 2009, 688
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08
Das Bundesverfassungsgericht, das bislang nicht abschließend über die generelle Anwendbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf juristische Personen entschieden hat, nimmt eine Einzelfallbetrachtung vor und hat - die generelle Anwendbarkeit dabei ausdrücklich offen lassend - z.B. die Anwendbarkeit des Rechts, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, über Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen verneint (Beschl. v. 26.2.1997 - 1 BvR 2172/96 - BVerfGE 95, 220 = DVBl 1997, 604 = DÖV 1997, 503). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in seinem dieses dogmatisch entwickelnden Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (- 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1-71 = DVBl 1984, 128 = DÖV 1984, 156) als einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) definiert.
- OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17
Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und …
Auch wird weder vorgetragen noch ist sonst erkennbar, dass sich sonstige dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterfallende Daten dieser juristischen Person - sofern sie überhaupt entsprechende Rechte hat (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 10 ME 385/08 -, Rdz. 23 in juris m.w.N.) - bei den Akten befinden. - BayObLG, 29.06.2022 - 102 VA 14/22
Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten beim Vorliegen von …
Daher ist nicht klar ersichtlich, ob es, wie die Antragstellerin meint, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gestützt hat oder davon ausgegangen ist, dass sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in Art. 12 und Art. 14 GG verankern lasse (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2001, 6 C 7/01, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009, 10 ME 385/08, NJW 2009, 2697).