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   OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08   

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https://dejure.org/2009,16219
OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08 (https://dejure.org/2009,16219)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2009 - 10 ME 385/08 (https://dejure.org/2009,16219)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 10 ME 385/08 (https://dejure.org/2009,16219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kommunale Öffentlichkeitsarbeit; informationelle Selbstbestimmung im Fall juristischer Personen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG
    Juristische Personen als Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Absenken des Schutzniveaus des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer juristischen Person im Vergleich zu natürlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Veröffentlichung einer Liste von Spendern und Rechte der Nichtspender

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Juristische Personen als Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Absenken des Schutzniveaus des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer juristischen Person im Vergleich zu natürlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2697
  • DVBl 2009, 855
  • DÖV 2009, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08
    Das Bundesverfassungsgericht, das bislang nicht abschließend über die generelle Anwendbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf juristische Personen entschieden hat, nimmt eine Einzelfallbetrachtung vor und hat - die generelle Anwendbarkeit dabei ausdrücklich offen lassend - z.B. die Anwendbarkeit des Rechts, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, über Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen verneint (Beschl. v. 26.2.1997 - 1 BvR 2172/96 - BVerfGE 95, 220 = DVBl 1997, 604 = DÖV 1997, 503).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 ME 385/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in seinem dieses dogmatisch entwickelnden Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (- 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1-71 = DVBl 1984, 128 = DÖV 1984, 156) als einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) definiert.
  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    Auch wird weder vorgetragen noch ist sonst erkennbar, dass sich sonstige dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterfallende Daten dieser juristischen Person - sofern sie überhaupt entsprechende Rechte hat (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 10 ME 385/08 -, Rdz. 23 in juris m.w.N.) - bei den Akten befinden.
  • BayObLG, 29.06.2022 - 102 VA 14/22

    Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten beim Vorliegen von

    Daher ist nicht klar ersichtlich, ob es, wie die Antragstellerin meint, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gestützt hat oder davon ausgegangen ist, dass sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in Art. 12 und Art. 14 GG verankern lasse (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2001, 6 C 7/01, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009, 10 ME 385/08, NJW 2009, 2697).
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