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   OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17   

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https://dejure.org/2017,4571
OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17 (https://dejure.org/2017,4571)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 (https://dejure.org/2017,4571)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2017 - 10 ME 4/17 (https://dejure.org/2017,4571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Wildtierverbot für Zirkusveranstaltungen auf kommunalen Flächen ist unzulässig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rechtswidrigkeit des Wildtierverbots für Zirkusaufführungen in Hameln bestätigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stadt darf Zirkus mit Wildtieren nicht verbieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit des "Wildtierverbots" für Zirkusaufführungen in Hameln vom Oberverwaltungsgericht bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 728
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde ergibt sich auch nicht im Hinblick auf einen möglichen Schadensersatzanspruch nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 945 ZPO, wie die Antragsgegnerin unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 -, juris, Rn. 34) geltend macht.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Denn die Aufhebung setzt eine behördliche Ermessensentscheidung voraus, bei der Dispositionen des zugelassenen Bewerbers im Rahmen des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris, Rn. 6, unter Bezug auf den vorhergehenden Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris), und solche schutzwürdige Dispositionen hat die Antragstellerin auf der Grundlage ihrer vorbehaltlosen Zulassung vom 6. Februar 2017 mit der Planung ihres Gastspiels bei der Antragsgegnerin im April 2017 getroffen.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267, 302 und vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29, 48).".
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Für die Auslegung der Gastspielerlaubnis als Verwaltungsakt kommt es auf ihren objektiven Erklärungsgehalt an, d.h. wie sie von der Antragstellerin als Empfängerin unter Berücksichtigung aller bekannten oder erkennbaren Umstände zu verstehen war (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.7.2006 - 6 C 20/05 - BVerwGE 126, 254 ff.; juris, Rn. 78).
  • VGH Bayern, 01.07.2012 - 10 CS 12.1475

    Zirkusveranstaltung; Verbot der Durchführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, dass von der vorbezeichneten Sperrwirkung gefahrenabwehrrechtliche (vgl. etwa Bayr. VGH, Beschl. v. 1.7.2012 - 10 CS 12.1475 -, juris, Rn. 4) einschließlich bauordnungsrechtlicher Gründe für ein Verbot des Mitsichführens von Wildtieren ebenso wenig mit umfasst sind wie ein Einschreiten aus tierschutzrechtlichen Gründen im Einzelfall, die nicht vom Regelungsgehalt der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d TierSchG eingeschlossen sind; ebenso wenig ist eine Kommune verpflichtet, für den Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren geeignete Flächen überhaupt vorzuhalten oder allgemein Tiere in ihren Einrichtungen (außerhalb etwa von Tierheimen) zuzulassen.
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    b) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1/12 -, Leitsatz 3, juris) ist geklärt, dass die den Kommunen eingeräumte allgemeine Satzungsbefugnis sowie die Befugnis, die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen zu regeln, keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267, 302 und vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29, 48).".
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 7 ME 90/15

    Beteiligungsfähigkeit; Erbengemeinschaft; Weihnachtsmarkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17
    Denn die Aufhebung setzt eine behördliche Ermessensentscheidung voraus, bei der Dispositionen des zugelassenen Bewerbers im Rahmen des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.11.2015 - 7 ME 90/15 -, juris, Rn. 6, unter Bezug auf den vorhergehenden Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris), und solche schutzwürdige Dispositionen hat die Antragstellerin auf der Grundlage ihrer vorbehaltlosen Zulassung vom 6. Februar 2017 mit der Planung ihres Gastspiels bei der Antragsgegnerin im April 2017 getroffen.
  • VG Meiningen, 06.03.2018 - 2 E 203/18

    Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen

    Eine so begründete Ablehnung verstößt sowohl gegen den Vorrang von § 11 TierSchG als auch - wegen der objektiv berufsregelnden Tendenz - gegen den Gesetzesvorbehalt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 12).

    Die den Kommunen eingeräumte allgemeine Satzungsbefugnis sowie die Befugnis, die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen zu regeln, stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar, um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 15).

    Diese Regelungen sind abschließend und lassen daher keinen Raum, aus tierschutzrechtlichen Gründen auch nur teilweise, d.h. bezogen auf kommunale Einrichtungen, unabhängig von den bundesrechtlichen Normen und unterhalb der darin bezeichneten "Eingriffsschwelle" ein generelles Verbot des Mitsichführens von (Wild-)Tieren durch Zirkusunternehmen auszusprechen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.07.2017, 2 M 369/17, n.v.; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 12; VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017, 9 L 1574/17, juris, Rn. 12; VG Hannover, Beschl. v. 12.01.2017, 1 B 7215/16, juris, Rn. 25; VG Darmstadt, Beschl. v. 19.02.2013, 3 L 89/13.DA, juris, Rn. 17; VG Chemnitz, Beschl. v. 30.07.2008, 1 L 206/08, juris, Rn. 24).

    In der Ratsvorlage zu dem Verbot wird ausdrücklich auf die bislang vergeblichen Initiativen des Bundesrates für ein bundesrechtliches Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben verwiesen, also der unzulässige Versuch unternommen, das insoweit rechtspolitisch als defizitär angesehene Bundesrecht auf kommunaler Ebene zu ändern (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. vom 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 13).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die den Kommunen eingeräumte allgemeine Satzungsbefugnis sowie die Befugnis, die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen zu regeln, keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017, 9 L 1574/17, juris, Rn. 15, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 15; VG Hannover, Beschl. v. 12.01.2017, 1 B 7215/16, juris, Rn. 23, 30; VG Darmstadt, Beschl. v. 19.02.2013, 3 L 89/13.DA, juris, Rn. 15).

    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 15 m. w. N.).

    Tatsächlich mangelt es aber im Bundesgebiet an einem Markt für entsprechende stationäre Zirkusbetriebsflächen und auch das Angebot an geeigneten, nicht kommunalen Flächen für reisende Zirkusbetriebe dürfte eng begrenzt sein (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 16; VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017, 9 L 1574/17, juris, Rn. 19).

    Allerdings steht die Sperrwirkung der dargestellten bundesrechtlichen Regelungen einem Verbot des Mitsichführens von Wildtieren aus ordnungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Gründen ebenso wenig entgegen, wie aus tierschutzrechtlichen Gründen im Einzelfall, soweit diese nicht vom Regelungsgehalt der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d TierSchG eingeschlossen sind (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2017, 10 ME 4/17, juris, Rn. 14; VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017, 9 L 1574/17, juris, Rn. 27).

  • VG Minden, 22.11.2017 - 9 L 1574/17
    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 -, juris Rn. 12; s.a. VG Hannover, Beschluss vom 12.01.2017 - 1 B 7215/16 -, juris Rn. 25; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03.07.2017 - 2 M 369/17 -, n.v.; VG Chemnitz, Beschlüsse vom 30.07.2008 - 1 L 206/08 -, juris Rn. 24, und vom 19.05.2017 - 1 L 371/17 -, n.v.; VG Darmstadt, Beschluss vom 19.02.2013 - 3 L 89/13.DA -, juris Rn. 17; VG Schwerin, Beschluss vom 29.05.2017 - 1 B 1269/17 SN -, n.v.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, juris Leitsatz 3; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 -, juris Rn. 15; VG Darmstadt, Beschluss vom 19.02.2013 - 3 L 89/13.DA -, juris Rn. 15; VG Hannover, Beschluss vom 12.01.2017 - 1 B 7215/16 -, juris Rn. 23, 30.

    Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist." vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.04.1997 - 1 BvR 48.94 -, juris Rn. 135 f. und vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris Rn. 91; BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 CN 1/12 -, juris Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 -, juris Rn. 15.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.03.2017- 10 ME 4/17 -, juris Rn. 16; VG Chemnitz, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 L 371/17 -, n.v.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.03.2017- 10 ME 4/17 -, juris Rn. 14; VG Schwerin, Beschluss vom 29.05.2017 - 1 B 1269/17 SN -, n.v.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 -, juris Rn. 19.

  • VG Ansbach, 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277

    Zirkus darf mit Wildtieren auftreten

    Dazu gehören der Vorrang des Gesetzes und die Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - NVwZ 2017, 728).

    (1) Der weite Regelungsspielraum der Antragsgegnerin bei der Widmung ihrer öffentlichen Einrichtungen endet aufgrund des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) dort, wo der Bundesgesetzgeber eine Materie abschließend geregelt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 CN 1/12 - KommJur 2014, 54; OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2017, a.a.O.).

    Da die Antragstellerin unstrittig die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 lit. d) TierSchG erforderliche Erlaubnis zum Mitführen und Zurschaustellen sämtlicher, auch wildlebender Tiere besitzt, kann ihr die Zulassung aus tierschutzrechtlichen Erwägungen nicht versagt werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2017, a.a.O.; VG Hannover, B.v. 12.1.2017 - 1 B 7215/16 - BeckRS 2017, 100225; VG Minden, B.v. 22.11.2017 - 9 L 1574/17 - BeckRS 2017, 133010; OVG Greifswald, B.v. 3.7.2017 - 2 M 369/17 - NordÖR 2017, 471; VG Chemnitz, B.v. 30.7.2008 - 1 L 206/08 - BeckRS 2008, 139621; VG Darmstadt, B.v. 19.2.2013 - 3 L 89/13.DA - LKRZ 2013, 289).

    Insoweit stünde einer Regelung durch die Antragsgegnerin der Vorrang des Gesetzes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2017, a.a.O.).

    In Anlehnung an Ziffer 22.3 und 54.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2013 ist der zu erwartende Gewinn der Antragstellerin maßgeblich (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2017, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2019 - 1 S 2580/19

    Überlassung Grundstücks für ein Zirkusgastspiel mit Wildtiervorführungen

    Er trifft per se im Grundsatz zu, ändert aber nichts an dem Umstand, dass Regelungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz einen Eingriff darstellen und dann die abwehrrechtliche Dimension des Grundrechts eröffnen können (vgl. für sog. Wildtierverbote - einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG jeweils annehmend - SächsOVG, Beschl. v. 05.06.2019 - 4 B 441/18 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 02.03.2017 - 10 ME 4/17 - NVwZ 2017, 728; VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017 - 9 L 1574/17 - juris; VG Meiningen, Beschl. v. 06.03.2018 - 2 E 203/18 Me - LKV 2018, 573; VG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2019 - 18 L 1205719 - juris, und v. 02.04.2019 - 18 L 3228/18 - juris; VG Ansbach, Beschl. v. 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277 - juris).

    Die Antragsgegnerin verliert bei diesem Einwand aus dem Blick, dass die um sog. Wildtierverbote geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren von einer erstinstanzlichen Entscheidung abgesehen durchweg zugunsten der Zirkusunternehmen und zu Lasten der Kommunen ausgegangen sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 05.06.2019, a.a.O.; OVG MV, Beschl. v. 03.07.2017 - 2 M 369/17 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 02.03.2017, a.a.O.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2019, a.a.O., und v. 02.04.2019, a.a.O.; VG Ansbach, Beschl. v. 27.02.2019, a.a.O.; VG Berlin, Beschl. v. 14.11.2018 - 1 L 337.18 - juris; VG Meiningen, Beschl. v. 06.03.2018, a.a.O.; VG Minden, Beschl. v. 22.11.2017, a.a.O.; VG Hannover, Beschl. v. 12.01.2017 - 1 B 7215/16 - juris; a.A. VG München, Urt. v. 06.08.2014 - M 7 K 13.2449 - juris).

  • VG München, 03.05.2023 - M 7 E 23.1847

    Zum Ausschluss von Zirkussen, die Wildtiere zur Schau stellen

    Dem Antragsteller stehe ein Anspruch auf eine beschränkungslose Nutzung zu (vgl. VG Hannover, B.v. 12.1.2017 - 1 B 7215/16; OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2016 - 10 ME 4/17; VG Schwerin, B.v. 29.5.2017 - 1 B 1269/17 SN; OVG Greifswald, B.v. 4.07.2017 - 2 M 369/17; VG Chemnitz, B.v. 19.5.2017 - 1 L 371/17; VG Minden, B.v. 22.11.2017 - 9 L 1574/17; VG Meinigen, B.v. 6.3.2018 - 2 E 203/18 ME; VG Ansbach, B.v. 27.2.2019 - AN 4 E 19.00277; OVG Bautzen, B.v. 5.6.2019 - 4 B 441/18; VG Darmstadt, B.v. 29.3.2022 - 3 L 409/22.DA).

    Im Rahmen ihrer Ausgestaltungsbefugnis kann die Gemeinde frei darüber entscheiden, ob sie einen Platz oder eine sonstige Fläche überhaupt für Zirkusaufführungen widmet (vgl. VG Bayreuth, B.v. 9.9.2019 - B 9 E 19.771 - juris Rn. 29; Nds.OVG, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - juris Rn. 14).

    Um ein generelles Verbot des gewerbsmäßigen Zurschaustellens oder Mitführens von Wildtieren im Zirkus im Gemeindegebiet handelt es sich gerade nicht, sondern lediglich um die Präferenz bestimmter Veranstaltungstypen auf den Festplätzen (vgl. Helbich/Schübel-Pfister, JuS 2017, 520/524; Gottschalk, NVwZ 2019, 1728/1734; anders z.B. VG Ansbach, B.v. 27.2.2019 - AN 4 E 19.00277 - juris 31 ff.; Nds.OVG, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - juris Rn. 12 f.; OVG MV, B.v. 3.7.2017 - 2 M 369/17 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 5.6.2019 - 4 B 441/18 - juris Rn. 9; VG Minden, B.v. 22.11.2017 - 9 L 1574/17 - juris Rn. 12; VG Meiningen, B.v. 6.3.2018 - 2 E 203/18 Me - juris Rn. 25 f.).

    Denn wenn es einer Gemeinde im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrecht freisteht, überhaupt öffentliche Einrichtungen zu schaffen, kann nicht angenommen, dass durch eine teilweise Endwidmung einer öffentlichen Einrichtung in Grundrechte eingegriffen wird (vgl. Penz, KommJur 2017, 241/243 f. m.w.N.; Helbich/Schübel-Pfister, JuS 2017, 520/525; VG Bayreuth, B.v. 9.9.2019 - B 9 19.771 - juris Rn. 34; ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 4.11.2019 - OVG 1 S 73.19 - juris LS 4, Rn. 10; anders VG Ansbach, B.v. 27.2.2019 - AN 4 E 19.00277 - juris Rn. 36 f.; VGH BW, B.v. 9.12.2019 - 1 S 2580/19 - juris Rn. 41 f.; SächsOVG, B.v. 5.6.2019 - 4 B 441/18 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - juris Rn. 16; VG Minden, B.v. 22.11.2017 - 9 L 1574/17 - juris Rn. 19; VG Meiningen, B.v. 6.3.2018 - 2 E 203/18 Me - juris Rn. 27 f.) Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Grundrechtsausübung auf andere Weise gar nicht mehr möglich wäre.

    Dass nicht-kommunale Ausweichflächen generell nicht zur Verfügung stehen, ist nicht anzunehmen (anders NdsOVG, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - juris Rn. 16; VG Minden, B.v. 22.11.2017 - 9 L 1574/17 - juris Rn. 19; VG Meiningen, B.v. 6.3.2018 - 2 E 203/18 Me - juris Rn. 28).

  • VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 18 L 1205/19

    Circus Busch darf im September 2019 in Düsseldorf mit Kamelen auftreten

    Diese Regelungen sind abschließend und lassen keinen Raum, aus tierschutzrechtlichen Gründen auch nur teilweise, d.h. bezogen auf kommunale Einrichtungen, unabhängig von den bundesrechtlichen Normen und unterhalb der darin bezeichneten Eingriffsschwelle ein generelles Verbot des Mitsichführens und Haltens von Wildtieren durch Zirkusunternehmen auszusprechen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 - VG Hannover, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 B 7215/16 - VG Minden, Beschluss vom 22. November 2017 - 9 L 1574/17 - VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me -, alle in juris.

    Auch nicht unmittelbar auf die berufliche Betätigung abzielende Maßnahmen können infolge ihrer spürbaren tatsächlichen Auswirkungen geeignet sein, den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG mittelbar erheblich zu beeinträchtigen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 -, juris.

    Tatsächlich mangelt es aber im Bundesgebiet an einem Markt für entsprechende stationäre Zirkusbetriebsflächen und auch das Angebot an geeigneten, nicht kommunalen Flächen für reisende Zirkusbetriebe dürfte eng begrenzt sein, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 -, juris, Rn. 16; VG Minden, Beschluss vom 22. November 2017 - 9 L 1574/17 -, juris, Rn. 19; VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me -, juris, Rn. 28.

    Schließlich ergeben sich aus einem etwaigen Verstoß gegen die Pflicht aus § 1 THAMNV auch keine etwaigen ordnungsrechtlichen oder gefahrenabwehrrechtlichen Aspekte, die die Antragsgegnerin dem Antragsteller im Einzelfall entgegenhalten könnte, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 -, juris, Rn. 14.

  • VG Düsseldorf, 02.04.2019 - 18 L 3228/18

    Zirkus mit Wildtieren möchte Gastspiel in Krefeld geben

    Diese Regelungen sind abschließend und lassen keinen Raum, aus tierschutzrechtlichen Gründen auch nur teilweise, d.h. bezogen auf kommunale Einrichtungen, unabhängig von den bundesrechtlichen Normen und unterhalb der darin bezeichneten Eingriffsschwelle ein generelles Verbot des Mitsichführens und Haltens von Wildtieren durch Zirkusunternehmen auszusprechen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 - VG Hannover, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 B 7215/16 - VG Minden, Beschluss vom 22. November 2017 - 9 L 1574/17 - VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me -, alle in juris.

    Auch nicht unmittelbar auf die berufliche Betätigung abzielende Maßnahmen können infolge ihrer spürbaren tatsächlichen Auswirkungen geeignet sein, den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG mittelbar erheblich zu beeinträchtigen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 -, juris.

    Eine Orientierung der Gemeinde an sachgemäßen Kriterien, etwa aus ordnungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Aspekten bleibt unbenommen, vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 E 203/18 Me - OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2017 - 10 ME 4/17 -, jeweils juris.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18

    Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss

    Maßgebend für die Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses sind jedoch nicht allein die Einnahmen, sondern vielmehr der Gewinn nach dem Abzug der Ausgaben (vgl. auch Senatsbeschluss vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 4 CE 23.854

    Zur Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit durch

    In dem auf einer Widmungsbeschränkung beruhenden Ausschluss von Zirkussen mit Wildtieren von der Nutzung einer kommunalen Einrichtung liegt entgegen einer vielfach vertretenen Auffassung (vgl. NdsOVG, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - NVwZ 2017, 135 Rn. 12; OVG MV, B.v. 3.7.2017 - 2 M 369/17 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 5.6.2019 - 4 B 441/18 - NVwZ-RR 2020, 218) kein dem staatlichen Tierschutzrecht zuwiderlaufendes eigenständiges Verbot, sondern lediglich die Vorenthaltung einer Leistung, auf die kein originärer Anspruch besteht.

    Aus der Sicht des modernen Eingriffsbegriffs ist vielmehr entscheidend, ob die Zugangsverweigerung eine objektiv berufsregelnde Tendenz aufweist, also nach ihrer Zielrichtung und Intensität zumindest faktisch in die Berufsfreiheit eingreift (BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 13 Rn. 24; NdsOVG, B.v. 2.3.2017 - 10 ME 4/17 - NVwZ 2017, 728 Rn. 15 f.; VGH BW, a.a.O., Rn. 40 ff. m.w.N.).

  • VG Köln, 12.09.2019 - 14 L 1765/19
    vgl. im Hinblick auf die Berufsfreiheit: BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, juris, Rn. 23 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.03.2017 - 10 ME 4/17 -, juris, Rn. 15.
  • VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 47/20

    Aufsichtsrat; Berechnung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation;

  • VG Bayreuth, 09.09.2019 - B 9 E 19.771

    Widmungsbeschränkung für Volksfestplatz hinsichtlich eines Zirkus mit

  • VG Berlin, 14.11.2018 - 1 L 337.18

    Land Berlin muss Weihnachtszirkus vor Olympiastadion ermöglichen

  • OVG Sachsen, 05.06.2019 - 4 B 441/18

    Beanstandung, ; Stadtratsbeschluss; Aufhebung; Abänderung; Ermessen

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