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   OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16   

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https://dejure.org/2016,32216
OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16 (https://dejure.org/2016,32216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2016 - 10 ME 56/16 (https://dejure.org/2016,32216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 10 ME 56/16 (https://dejure.org/2016,32216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 PressG ND; § 123 Abs 3 VwGO
    Anordnungsgrund; Baukosten; Behörde; einstweiliger Rechtsschutz; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Sparkasse; starker Gegenwartsbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Die Sparkasse LeerWittmund braucht gegenüber der Ostfriesen-Zeitung die Kosten für den Neubau des Sparkassenhauses" im Eilverfahren nicht offenzulegen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Presse kann von Sparkasse Auskunft wegen Neubau-Kosten nicht im Eilverfahren beanspruchen

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Die Sparkasse LeerWittmund braucht gegenüber der Ostfriesen-Zeitung die Kosten für den Neubau des Sparkassenhauses" im Eilverfahren nicht offenzulegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Sparkasse LeerWittmund braucht gegenüber der Ostfriesen-Zeitung die Kosten für den Neubau des "Sparkassenhauses" im Eilverfahren nicht offenzulegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sparkasse muss Zeitung keien Auskunft über Neubau-Kosten geben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zitierung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend ausgeführt, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs sowohl eine Angelegenheit von gesteigertem öffentlichen Interesse als auch einen starken Gegenwartsbezug der Berichterstattung voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris, Rn. 30).

    Vielmehr kann die Presse ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion nur wahrnehmen, wenn an den Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014, a.a.O., Rn. 30).

    Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014, a.a.O., Rn. 29).

  • VG Oldenburg, 11.07.2016 - 5 B 2982/16

    Presseauskunftsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Juli 2016 - 5 B 2982/16 - abgelehnt, weil bereits ein erforderlicher Anordnungsgrund für die der Sache nach begehrte Vorwegnahme der Hauptsache fehle.
  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    Grundsätzlich spricht bereits die Organisation einer Stelle als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts für ihre Behördeneigenschaft im Sinne des § 4 Abs. 1 NPresseG (institutioneller Behördenbegriff), es sei denn, die Behörde nimmt auch eindeutig abgrenzbar Tätigkeiten wahr, die nicht als Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris, Rn. 69, 125) zu qualifizieren sind und die begehrten Presseauskünfte beziehen sich auf eine solche Tätigkeit (konkret-funktioneller Behördenbegriff, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 -, Rn. 36, juris); wie die Einbeziehung von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, juris, Rn. 16) und Parlamenten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2016 - 6 C 65/14 -, juris, Rn. 16 f.) in den Behördenbegriff zeigt, kommt es hingegen nicht auf die Wahrnehmung von Verwaltung saufgaben an.
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2016 - 10 LC 29/15

    Erhebung einer (Sonder-)Umlage gegenüber selbstständigen Hoheitsträgern als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    In den Absätzen 2 und 3 des § 4 NSpG wird jedoch nur die in Absatz 1 umschriebene öffentliche Aufgabe der Sparkasse räumlich und gegenständlich konkretisiert (vgl. Senatsurt. v. 3.8.2016 - 10 LC 29/15 -, juris, Rn. 131 ff.).
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    Grundsätzlich spricht bereits die Organisation einer Stelle als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts für ihre Behördeneigenschaft im Sinne des § 4 Abs. 1 NPresseG (institutioneller Behördenbegriff), es sei denn, die Behörde nimmt auch eindeutig abgrenzbar Tätigkeiten wahr, die nicht als Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris, Rn. 69, 125) zu qualifizieren sind und die begehrten Presseauskünfte beziehen sich auf eine solche Tätigkeit (konkret-funktioneller Behördenbegriff, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 -, Rn. 36, juris); wie die Einbeziehung von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, juris, Rn. 16) und Parlamenten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2016 - 6 C 65/14 -, juris, Rn. 16 f.) in den Behördenbegriff zeigt, kommt es hingegen nicht auf die Wahrnehmung von Verwaltung saufgaben an.
  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    Grundsätzlich spricht bereits die Organisation einer Stelle als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts für ihre Behördeneigenschaft im Sinne des § 4 Abs. 1 NPresseG (institutioneller Behördenbegriff), es sei denn, die Behörde nimmt auch eindeutig abgrenzbar Tätigkeiten wahr, die nicht als Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris, Rn. 69, 125) zu qualifizieren sind und die begehrten Presseauskünfte beziehen sich auf eine solche Tätigkeit (konkret-funktioneller Behördenbegriff, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 -, Rn. 36, juris); wie die Einbeziehung von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, juris, Rn. 16) und Parlamenten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2016 - 6 C 65/14 -, juris, Rn. 16 f.) in den Behördenbegriff zeigt, kommt es hingegen nicht auf die Wahrnehmung von Verwaltung saufgaben an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
    Grundsätzlich spricht bereits die Organisation einer Stelle als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts für ihre Behördeneigenschaft im Sinne des § 4 Abs. 1 NPresseG (institutioneller Behördenbegriff), es sei denn, die Behörde nimmt auch eindeutig abgrenzbar Tätigkeiten wahr, die nicht als Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris, Rn. 69, 125) zu qualifizieren sind und die begehrten Presseauskünfte beziehen sich auf eine solche Tätigkeit (konkret-funktioneller Behördenbegriff, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 -, Rn. 36, juris); wie die Einbeziehung von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, juris, Rn. 16) und Parlamenten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2016 - 6 C 65/14 -, juris, Rn. 16 f.) in den Behördenbegriff zeigt, kommt es hingegen nicht auf die Wahrnehmung von Verwaltung saufgaben an.
  • VG Osnabrück, 17.12.2021 - 1 B 72/21

    Anzeige Versammlung; Demonstration gegen Corona-Maßnahmen; Grundrecht auf

    Diese Anforderungen kann man unmittelbar Anordnungsgrund (unzumutbare und irreversible Nachteile statt bloßer Eilbedürftigkeit) und -anspruch (hohe Wahrscheinlichkeit des bestehenden materiell-rechtlichen Anspruchs statt hinreichende) zuordnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.10.2016 - 10 ME 56/16, Rn. 17, juris: "Anordnungsgrund, der ausnahmsweise Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigt").

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs setzt für den Anordnungsgrund sowohl eine Angelegenheit von gesteigertem öffentlichen Interesse als auch einen starken Gegenwartsbezug der Berichterstattung voraus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.10.2016 - 10 ME 56/16, 1. Leitsatz, Rn. 18, juris; zur Zulässigkeit dieser Anforderung: BVerfG, Beschluss vom 8.9.2014 - 1 BvR 23/14, Leitsatz 2b, Rn. 30, juris).

    Die Presse kann ihre Kontrolle und Vermittlungsfunktion nur wahrnehmen, wenn an den Eilrechtsschutz Auskunftsverfahren auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 8.9.2014 - 1 BvR 23/14, Rn. 30, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.10.2016, a.a.O., Rn. 19, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2017 - 10 ME 204/17

    Darlegen der Eilbedürftigkeit des Antrags auf Herausgabe einer Urteilsabschrift

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt (s. bereits Beschluss vom 07.10.2016 - 10 ME 56/16 -, juris Rn. 19), kann ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung nicht deshalb verneint werden, weil die Berichterstattung nicht auf unaufschiebbare Berichte wie die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Entscheidungen ziele und sie im Übrigen auch später möglich bleibe.
  • VG Schleswig, 14.12.2022 - 10 B 22/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch Verbraucherinformationsgesetz (VIG) -

    Demnach darf ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren nicht dazu führen, dass eine begehrte Auskunft mit starkem Aktualitätsbezug ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 VR 1.21 - juris, Rn. 12; OVG Schleswig, Beschluss vom 1. September 2022 - 3 MB 13/22 - juris, Rn. 31; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 10 ME 56/16 - juris, Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 15 B 1289/16 - juris, Rn. 36 f.).
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