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   OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03   

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https://dejure.org/2003,4953
OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03 (https://dejure.org/2003,4953)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2003 - 10 ME 82/03 (https://dejure.org/2003,4953)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 (https://dejure.org/2003,4953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und Folgen der Umsetzung der Massnahme für den Gemeindehaushalt; Folgekosten und ihre Deckung

  • Judicialis

    NGO § 22b IV 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NdsGemO § 22b Abs. 4 S. 2
    Bürgerbegehren; Kostendeckungsvorschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und Folgen der Umsetzung der Massnahme für den Gemeindehaushalt; Folgekosten und ihre Deckung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Genaue Zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 62
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00

    Aufschiebende Wirkung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03
    Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden dürfen, weil die Antragsteller regelmäßig nicht über das Fachwissen einer Behörde verfügen (Beschl. d. Sen. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81

    Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03
    Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige Herstellungs- oder Anschaffungskosten verursacht, sind für darüber hinaus entstehende Folgekosten auch insoweit eine zu beziffernde Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, DVBl. 2000, 929).
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03
    Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige Herstellungs- oder Anschaffungskosten verursacht, sind für darüber hinaus entstehende Folgekosten auch insoweit eine zu beziffernde Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, DVBl. 2000, 929).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08

    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung

    Dies schließt die Beschreibung der Mittel und der Wege ein, auf denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 mit weiteren Nachweisen).

    Gerade wenn die Bürger darüber entscheiden sollen, ob ein begonnenes Vorhaben zugunsten eines alternativen Projektes beendet werden soll, wäre es im Hinblick auf eine umfassende Information über die finanziellen Folgen eines Projekts unzureichend und damit verfälschend, lediglich die Aufwendungen für das Alternativprojekt zu benennen, ohne die für das laufende Vorhaben bereits aufgewandten Mittel und im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vorhabens zu erwartenden Folgekosten - etwa Schadensersatzleistungen oder Vertragsstrafen - anzuführen (vgl. Ritgen, NWVBl. 2003, 87 [91]; Waechter, NordÖR 2005, 89 [92]; Wefelmeier, a.a.O. Rdnr. 32; Thiele, Nds. Gemeindeordnung - 8. Aufl. 2008 -, § 22b Nr. 5; noch offen gelassen: Senat, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09

    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH

    Dabei dürfen allerdings die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, so dass überschlägige und geschätzte, aber schlüssige Angaben genügen, weil die Initiatoren eines Bürgerbegehrens regelmäßig nicht über das Fachwissen der Behörde verfügen (vgl. Ns OVG, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 - NVwZ-RR 2004 S. 62 f. = juris Rdnr. 2) und weil dieses plebiszitär-demokratische Element andernfalls weitgehend leerliefe.
  • VG Braunschweig, 21.05.2008 - 1 A 211/07

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens

    Wegen der direkten Auswirkungen auf den oft angespannten Gemeindehaushalt darf das Begehren nicht nur Forderungen stellen, sondern muss sich auch mit der finanziellen Umsetzung beschäftigen (Nds. OVG, B. v. 11.08.2003 - 10 ME 82/03 -, juris).

    Die von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten sind für mögliche Unterstützer eines Begehrens ein wesentlicher Aspekt und müssen für eine informierte Entscheidung, durch die der einzelne Bürger erhebliche Verantwortung übernimmt, dargelegt werden (Nds. OVG, B. v. 11.08.2003 - 10 ME 82/03 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer

    d) Soweit die Klägerin geltend macht, das Verwaltungsgericht weiche im Hinblick auf die Fristbestimmung des § 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA von einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 18. Juni 1990 (- 1 S 657/90 -) und hinsichtlich der Anforderungen des § 25 Abs. 2 Satz 4 GO LSA von einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 11. August 2003 (- 10 ME 82/03 -) ab, fehlt es schon an einer Darlegung der vom Verwaltungsgericht aufgestellten divergierenden Rechtssätze.
  • VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05

    Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem

    Dies schließt die Beschreibung der Mittel und Wege ein, auf denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 = NST-N 2003, 234; Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, Nds.VBl. 2005, 52).
  • OVG Saarland, 17.01.2005 - 3 Q 34/04

    Einordnung einer durch die Vorinstanz offen gelassenen Rechtsfrage als

    Er enthält, was das Verwaltungsgericht mit Recht in den Vordergrund gestellt hat, keinerlei Angaben zu Art und Höhe der zu erwartenden Kosten vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Münster, Urteil vom 28.1.2003 - 15 A 203/02 - NVwZ-RR 2003, 584, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.8.2003 - 10 ME 82/03 - NVwZ-RR 2004, 62, jeweils zu den § 21 a Abs. 2 Satz 2 KSVG inhaltsgleichen Regelungen des nordrheinwestfälischen und des niedersächsischen Kommunalrechts.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 10 ME 76/04

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Nutzung eines städtischen Gebäudes;

    Zutreffend weist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, S. 2ff des Beschlussabdrucks) darauf hin, dass es für einen hinreichenden Kostendeckungsvorschlag genügt, aber auch erforderlich ist, dass über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt überschlägige, aber schlüssige Angaben gemacht werden.
  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Dadurch soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind (vgl. zum jeweil. Landesrecht: VGH Mannheim, U. v. 06.07.1982,1 S 1526/81, ESVGH 33, 42; VGH Kassel, B. v. 18.03.2009,8 B 528/09, juris, Rn. 54; OVG Lüneburg, B. v. 11.08.2003,10 ME 82/03, juris, Rn. 2; OVG Schleswig, B. v. 24.04.2006 - 2 MB 10/06 - juris Rdnr. 9).
  • VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05

    Bürgerbegehren

    Dies schließt die Beschreibung der Mittel und Wege ein, mit denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 = NST-N 2003, 234; Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, Nds. VBl. 2005, 52).
  • VG Schwerin, 27.08.2020 - 1 A 721/19

    Bürgerentscheid zu Grundsatzfragen der baurechtlichen Entwicklung;

    Dies schließt die Beschreibung der Mittel und Wege ein, auf denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, Rn. 2, juris).
  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von

  • VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

  • VG Hannover, 19.05.2008 - 1 B 2010/08
  • VG Oldenburg, 21.02.2005 - 2 B 392/05

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren, dessen

  • VG Stade, 01.11.2013 - 1 B 3064/13

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag bei einem kommunalen Bürgerbegehren

  • OVG Saarland, 17.01.2005 - 3 O 34/04
  • VG Arnsberg, 13.02.2004 - 12 K 1504/03

    Bürgerbegehren zum Erhalt des Stadtbades der Stadt Witten; Veräußerung eines

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