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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10 (https://dejure.org/2012,40600)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2012 - 10 N 30.10 (https://dejure.org/2012,40600)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 10 N 30.10 (https://dejure.org/2012,40600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Interessen des Nachbarn

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31 Abs. 2 BauGB
    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Maß der baulichen Nutzung; Zahl der zulässigen Vollgeschosse; Abwehranspruch des Nachbarn; Verletzung eigener Rechte; Würdigung nachbarlicher Interessen; Gebot der Rücksichtnahme; Grundzüge der Planung; Veränderung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermitteln eines Abwehranspruchs eines Nachbarn bei fehlerhafter Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 5
    Vermitteln eines Abwehranspruchs eines Nachbarn bei fehlerhafter Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Befreiung: Abwehrrecht des Nachbarn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 299
  • BauR 2013, 638
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09

    Aufstockung einer Wohnsiedlung; Befreiung von der höchstzulässigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Sein gegen das Bauvorhaben gerichteter vorläufiger Rechtschutzantrag blieb auch im Beschwerdeverfahren erfolglos (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -, juris).

    Von einer "Hinterhofsituation" könne mit Blick auf die mit 52 m x 48 m eher ungewöhnlich große Grünfläche auf dem Grundstück der Beigeladenen (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. September 2009, a.a.O., Rn. 11), keine Rede sein.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Vorbringen des Klägers, im Frühjahr und Sommer erhalte sein Grundstück durch die Aufstockung täglich eine halbe Stunde weniger Sonne und diese verschwinde ab den Mittagstunden, denn der streitgegenständliche Baukörper auf dem Grundstück der Beigeladenen hält die vorgeschriebenen Abstandsflächen ohne weiteres ein, wie der Senat bereits im Beschluss vom 1. September 2009 (a.a.O., Rn. 10) näher dargelegt hat.

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Unter welchen Voraussetzungen danach eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 8, juris Rn. 5; Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Festsetzungen des - hier betroffenen - Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne kraft Bundesrecht grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52/95 -, NVwZ 1996, 170, juris Ls. 1).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Unter welchen Voraussetzungen danach eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 8, juris Rn. 5; Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz setzt aber voraus, dass entweder dargelegt wird, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 31/06 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 207, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Ob die hier erfolgte Befreiung von der Anzahl der Vollgeschosse bei einer Vielzahl von Wohnblöcken im Plangebiet des Bebauungsplans XX-78 die Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB berührt, also die "Planungskonzeption" verändert, etwa weil sie in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineinträgt oder erhöht und nur durch rechtsatzmäßige (Um-) Planung des Plangebers hätte ermöglicht werden können und nicht durch einen einzelfallbezogenen Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - BVerwG 4 C 14.10 -, NVwZ 2012, 825, juris. Rn. 22, Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2008, § 31, Rn. 29) und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt sein kann, bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Von diesen Grundsätzen geht auch das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. nur Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

    Die Änderung eines Bebauungsplans ist nämlich nicht Sache der Bauaufsichtsbehörde, sondern ist gemäß §§ 1 Abs. 8, 2, 246 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 3 u. 5 Satz 1 AGBauGB grundsätzlich unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger der öffentlichen Belange nach der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung der Festsetzung durch das Bezirksamt vorbehalten (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - BVerwG 4 C 14/10 -, BVerwGE 142, 1, juris Rn. 22; Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5/99 -, NVwZ 1999, 1110, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, LKV 2013, 86, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. April 2013 - OVG 10 N 58.10 -, juris Rn. 7).

    Unter welchen Voraussetzungen danach eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt wurden (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, LKV 2013, 299, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 247/12

    Vereinbarkeit eines Freigängerhauses mit 60 Gefangenenplätzen mit der

    Gegen die fehlerhafte Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzungen besteht ein Abwehranspruch dagegen nur, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des klagenden Nachbarn genommen hat (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1998 a. a. O; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Dezember 2012, NVwZ-RR 2013, 299; HessVGH, Beschl. v. 31. Oktober 2012 - 3 B 1876/16 -, juris Rn. 13).

    Auf die vom Verwaltungsgericht bei der Bestimmung des Prüfungsmaßstabs herangezogenen "erheblich störende" Wirkung des Vorhabens kommt es - anders als bei der Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen und der Anwendung des Rücksichtnahmegebots (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Dezember 2012 a. a. O.) - insoweit nicht an.

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch,

    Unter welchen Voraussetzungen danach eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das BVerwG zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, LKV 2013, 86).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2013 - 10 N 39.13

    Baueinstellungsverfügung; Ausführung eines baugenehmigungspflichtigen

    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz setzt aber voraus, dass entweder dargelegt wird, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

    Drittschutz des Nachbarn bei einer (rechtswidrigen) Befreiung von einer - wie hier - nicht nachbarschützenden Festsetzung besteht nur dann, wenn seine nachbarlichen Interessen nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, was grundsätzlich nach den Maßstäben zu beurteilen ist, die zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt worden sind (VG Berlin, Urteil vom 27. September 2010 - VG 13 A 136.07 -, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 13 L 361.14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -).
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