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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08   

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https://dejure.org/2011,8531
OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08 (https://dejure.org/2011,8531)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2011 - 10 N 39.08 (https://dejure.org/2011,8531)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 10 N 39.08 (https://dejure.org/2011,8531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67 Abs 9 BImSchG, § 2 Abs 1 Nr 1.6 BImSchV 4, § 29 BauGB
    Baugenehmigung für Windkraftanlage statt immissionsschutzrechtlicher Genehmigung; keine Sicherung der Rechtsposition im Immissionsschutzrecht, wohl aber im Baurecht; Berücksichtigungsfähigkeit nachträglicher Änderungen im Nachbarstreit zugunsten des Bauherrn; Rückwirkung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 67 Abs 9 BImSchG, § 2 Abs 1 Nr 1.6 BImSchV 4
    Baugenehmigung für Windkraftanlage; Windfarm; Einvernehmen der Gemeinde; Ersetzung des Einvernehmens; Aufhebung nach Klage der Gemeinde; Zulassungsantrag des Bauherrn; sachliche Zuständigkeit; Zuständigkeitsmangel; Heilung; Verfahrensfehler; Baugenehmigung statt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständige Behörde für die Erteilung einer Baugenehmigung einer Windkraftanlage bei vorheriger Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von vier Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach Durchführung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 10; BImSchG § 19; BImSchG § 4
    Zuständige Behörde für die Erteilung einer Baugenehmigung einer Windkraftanlage bei vorheriger Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von vier Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach Durchführung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immissionsschutz: Prozessuale Folgen von Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Nachträgliche Änderungen zu Lasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben, während nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. November 2010 - BVerwG 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499, juris Rn. 9; Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Der Berücksichtigungsfähigkeit nachträglicher Änderungen zugunsten des Bauherrn liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998, a.a.O., Rn. 3).

    b) Soweit die Beigeladene eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1998 (a.a.O.) rügt, dürfte es bereits an einer hinreichenden Darlegung dieses Zulassungsgrundes fehlen.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Das Verwaltungsgericht ist - von der Beigeladenen unbeanstandet - von einem räumlichen Zusammenhang der streitgegenständlichen Windkraftanlage mit den zuvor im Bauvorbescheid vom 20. September 2000 genehmigten Anlagen und deshalb von einer Windfarm ausgegangen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182, juris Rn. 33).

    Die Unterscheidung zwischen einem bauordnungs- und einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist auch rechtlich relevant (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O., Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Heilung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit durch das nachträgliche Zuwachsen der Verwaltungskompetenz nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, sondern sich letztlich auf der Grundlage des einschlägigen materiellen Rechts beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 -, BVerwGE 66, 178, juris Rn. 15 ff.).

    Im Zusammenhang mit der Heilung eines Zuständigkeitsmangels ist die (entsprechende) Überlegung anzustellen, ob der von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassene Verwaltungsakt Bestand haben soll, nachdem der Behörde die sachliche Zuständigkeit nachträglich zugewachsen ist und sie den Verwaltungsakt nunmehr auch formell rechtmäßig erlassen könnte (BVerwG, Urteil vom 29. September 1982, a.a.O., Rn. 16).

  • VGH Bayern, 13.03.1996 - 1 CS 96.638
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Diese Grundsätze dürften entgegen der Ansicht der Klägerin auch auf den Fall anzuwenden sein, dass sich die Gemeinde als Dritte unter Berufung auf ihre Planungshoheit gegen eine Baugenehmigung wendet (vgl. etwa ThürOVG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 -, BRS 60 Nr. 200, juris Rn. 105; BayVGH, Beschluss vom 13. März 1996 - 1 CS 96.638 -, BayVBl. 1996, 471).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 106.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Eine Aufhebung des Verwaltungsakts könnte sich in diesem Fall als reine Förmelei darstellen, weil jedenfalls zum Zeitpunkt des Zuwachsens der Zuständigkeit eine vom Willen der (dann) zuständigen Behörde getragene Entscheidung vorliegt (vgl. auch zur Heilung eines Zuständigkeitsmangels, wenn die in Wirklichkeit zuständige Behörde den von der unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsakt nachträglich inhaltlich billigt und als eigene Entscheidung bestätigt, BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 106.68 -, BayVBl. 1973, 189, juris Rn. 18).
  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Diese Grundsätze dürften entgegen der Ansicht der Klägerin auch auf den Fall anzuwenden sein, dass sich die Gemeinde als Dritte unter Berufung auf ihre Planungshoheit gegen eine Baugenehmigung wendet (vgl. etwa ThürOVG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 -, BRS 60 Nr. 200, juris Rn. 105; BayVGH, Beschluss vom 13. März 1996 - 1 CS 96.638 -, BayVBl. 1996, 471).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05

    Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Zudem spricht einiges dafür, dass die Gemeinde Eingriffe in ihre Planungshoheit durch Ersetzung ihres Einvernehmens nur dann zu dulden braucht, wenn diese durch die hierzu befugte Behörde vorgenommen werden, zumal die Ersetzung auch eines rechtswidrig versagten Einvernehmens der Gemeinde in das Ermessen der jeweils zuständigen Behörde gestellt ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. September 2005 - OVG 11 S 14.05 -, juris Rn. 22; a.A. aber offenbar OVG Nds., Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 1 ME 169/04 -, juris LS 3).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Das Vorbringen der Beigeladenen ist nicht geeignet, in diesem Zusammenhang einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die von der Beigeladenen zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unbeachtlichkeit der Wahl des falschen Verfahrens (Beschluss vom 10. Januar 2006 - BVerwG 4 B 48.05 -, BauR 2006, 815, juris Rn. 4 f.) nur Mängel im gewählten Verfahren, nicht aber den hier vorliegenden Fall des Mangels der sachlichen Zuständigkeit betrifft.
  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 10 N 39.08
    Nachträgliche Änderungen zu Lasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben, während nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. November 2010 - BVerwG 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499, juris Rn. 9; Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06

    "Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 8 B 96/05

    Windkraftanlagen: Hat Widerspruch aufschiebende Wirkung?

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Angesichts der andersartigen Funktion des Immissionsschutzrechts gegenüber dem Baugenehmigungsverfahren sind diese baurechtlichen Grundsätze auf das Immissionsschutzrecht nicht übertragbar (vgl. etwa VG Gießen, Urteil vom 23.07.1999 - 8 E 1215.98 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2011 - OVG 10 N 39.08 - juris; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 7 B 102.90 - NVwZ-RR 1991, 236).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 S 5.16

    Abstandsflächenrechtliche Berücksichtigung einer einem Staffelgeschoss

    Die nachträgliche Abweichungsentscheidung ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des vom Antragsteller erhobenen Nachbarwiderspruchs auch zu berücksichtigen, weil sie sich zugunsten des Bauherrn auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2010 - BVerwG 4 B 43.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - OVG 10 N 39.08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 5 K 4/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Dabei geht der Senat davon aus, dass die von der Beigeladenen zitierte Rechtsprechung zur Baugenehmigung, nach der die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich ist und spätere Änderungen zu Lasten des Bauherren, d.h. auch solche, die während eines Widerspruchsverfahrens in Kraft treten - anders als Änderungen zu seinen Gunsten - außer Betracht bleiben (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2010 - 4 B 43.10 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179 m.w.N.), in dieser Allgemeinheit nicht auf das Immissionsschutzrecht übertragbar sind, weil es dort - anders als im Baurecht - keinen Grundsatz gibt, dass einem Antragsteller eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderung im Allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen sind (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 18.05.1982 - 7 C 42/80 -, BVerwGE 65, 313 = juris Rn. 16; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 14.05.2012 - 10 S 2693/09 -, DVBl. 2012, 1181; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.06.2011 - 10 N 39.08 -, juris Rn. 11; anders wohl OVG Münster, Urt. v. 01.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, juris Rn. 145).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der erkennende Senat angeschlossen (z.B. Beschluss vom 29. Juni 2011 - OVG 10 N 39.08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Der Berücksichtigungsfähigkeit nachträglicher Änderungen zugunsten des Bauherrn liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - OVG 10 N 39.08 -, juris Rn. 11).
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