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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2017 - 10 N 87.16   

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https://dejure.org/2017,2412
OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2017 - 10 N 87.16 (https://dejure.org/2017,2412)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2017 - 10 N 87.16 (https://dejure.org/2017,2412)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 10 N 87.16 (https://dejure.org/2017,2412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zum Anspruch auf eine Baugenehmigung für eine bereits errichtete Anlage der Fremdwerbung auf einem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstück

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 Abs 4 S 1 BauO BE, § 10 Abs 5 S 1 BauO BE 2005, § 4 Abs 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO
    Baugenehmigung; Werbeanlage; Fremdwerbung; faktisches allgemeines Wohngebiet; nicht störende Gewerbebetriebe; Versorgung des Gebietes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung, Werbeanlage, Fremdwerbung, faktisches allgemeines Wohngebiet, nicht störende Gewerbebetriebe, Versorgung des Gebietes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegend mit dominierender Wohnnutzung: Fremdwerbeanlage unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2017 - 10 N 87.16
    Dass in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 BauNVO Vorhaben nur ausnahmsweise zulässig sind, steht mithin der Annahme eines allgemeinen "faktischen" Wohngebiets nicht entgegen (Jäde, BauGB, 8. Aufl. 2017, § 34 Rn. 120; vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 B 1/00 -, juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 10 N 7.14

    Zum Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2017 - 10 N 87.16
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erstreckt sich auf Fehler bei der materiellen Rechtsanwendung, d.h. Fehler bei der Feststellung und Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sowie bei der Auslegung der Norm und deren Subsumtion (OVG Bln-Bln, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 10 N 7.14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17

    Baugenehmigungsverfahren; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Februar 2017 - OVG 10 N 87.16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14

    Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im faktischen Mischgebiet

    Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Februar 2017 - OVG 10 N 87.16 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2017 - 2 L 88/16

    Baugenehmigung für eine Werbetafel - Abgrenzung der näheren Umgebung

    Nach diesem Zweck ist die Vorschrift nicht nur in durch Bebauungsplan förmlich ausgewiesenen Baugebieten, sondern auch in Gebieten anzuwenden, die nach § 34 Abs. 2 BauGB einem der benannten Gebiete entsprechen, also in den entsprechenden faktischen Baugebieten (OVG BBg, Beschl. v. 06.02.2017 - OVG 10 N 87.16 -, juris, RdNr. 5; OVG MV, Urt. v. 06.12.1993, a.a.O., RdNr. 33; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 10 RdNr. 56).
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