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   BPatG, 05.05.2011 - 10 Ni 21/10 (EU)   

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https://dejure.org/2011,37787
BPatG, 05.05.2011 - 10 Ni 21/10 (EU) (https://dejure.org/2011,37787)
BPatG, Entscheidung vom 05.05.2011 - 10 Ni 21/10 (EU) (https://dejure.org/2011,37787)
BPatG, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 10 Ni 21/10 (EU) (https://dejure.org/2011,37787)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 23.11.2004 - 3 Ni 32/03
    Auszug aus BPatG, 05.05.2011 - 10 Ni 21/10
    Zu dieser Frage war bereits in dem ersten Nichtigkeitsverfahren zu vorliegendem Patent sowohl vom BPatG (vgl. Beschluss in 3 Ni 32/03) als auch vom BGH (vgl. Anlage K8) ausführt worden, dass eine derartige Zusammenschau nicht nahegelegen habe.
  • BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13

    Vakuumtransportsystem - Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein

    Durch Urteil des Bundespatentgerichts vom 5. Mai 2011 (10 Ni 21/10 (EU), juris) wurde das Klagepatent teilweise für nichtig erklärt.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von

    Durch Urteil vom 05.05.2011 erklärte das Bundespatentgericht (Az.: 10 Ni 21/10 [EU]) das Klagepatent teilweise für nichtig.
  • BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    In einem zweiten Nichtigkeitsverfahren wurden die damals angegriffenen Ansprüche 1 bis 7 des Streitpatents vom Bundespatentgericht im Verfahren 10 Ni 21/10 (EU) durch Urteil vom 5. Mai 2011 in beschränkter Fassung aufrechterhalten.

    Er habe ein eigenes Interesse an der Nichtigerklärung des Streitpatents, weil seine damalige Mandantin gegen ihn wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Regressansprüche geltend mache, was ihr Schreiben vom 13. Januar 2012 belege: "Hereby, we claim compensation for damages resulting from inadmissibility of the appeal against the decision of the German Patent Court in the matter 10 Ni 21/10 (EU) ..., because the term for filing appeal reasons was missed.".

  • BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des

    Patentanspruch 1 hat in einem vorangegangenen Nichtigkeitsverfahren durch Urteil des Bundespatentgerichts vom 5. Mai 2011 (10 Ni 21/10 (EU), juris) folgende Fassung erhalten:.
  • BPatG, 08.02.2017 - 5 ZA (pat) 59/16
    Den Grundsatz, wonach im Nichtigkeitsberufungsverfahren die Kosten für die Mitwirkung des Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt nach ständiger Rechtsprechung als regelmäßig erforderlich i. S. d. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit als erstattungsfähig anzusehen sei, habe nach Ansicht der Beklagten der Beschluss des 10. Senats des Bundespatentgerichts vom 18. Juni 2013 (Az.: 10 ZA (pat) 12/12 zu 10 Ni 21/10) in Frage gestellt.
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