Rechtsprechung
LG Dresden, 28.09.2009 - 10 O 1071/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zulässige Berechnung der Sachverständigenkosten nach Zeitaufwand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen die Haftpflichtversicherung der Halterin eines Transporters auf Zahlung von Gutachtenkosten infolge eines Unfalls; Erstattungsfähigkeit eines in Relation zur Schadenshöhe berechneten Sachverständigenhonorars als ...
- captain-huk.de
Mecklenburgische Versicherung zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars in Höhe von EUR 17.997,65 EUR verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Dresden, 28.09.2009 - 10 O 1071/09
Zumal nach einem Verkehrsunfall - wie dem vorliegenden - nach der Rechtsprechung des BGH ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB vom Geschädigten erstattet verlangt werden kann (vgl. BGH-Urteil vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06).