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   LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44617
LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17 (https://dejure.org/2017,44617)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.06.2017 - 10 O 13/17 (https://dejure.org/2017,44617)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 10 O 13/17 (https://dejure.org/2017,44617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verlängerung einer befristeten Rabattaktion kann wettbewerbswidrig sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Verlängerung einer befristeten Rabattaktion wenn Verlängerung aufgrund bei der Planung vorhersehbarer Umstände erfolgt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Befristete Rabattaktion, die unbegründet verlängert wird, ist Wettbewerbsverletzung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Befristete Rabattaktionen dürfen nicht verlängert werden!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unbegründete Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion stellt Wettbewerbsverstoß dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unbegründete Verlängerung einer befristeten Rabattaktion als Wettbewerbsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverstoß aufgrund unzulässiger Verlängerung einer zuvor befristeten Rabattaktion - Mitbewerber steht wegen Irreführung der Verbraucher Unterlassungsanspruch zu

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17
    Dessen Verkehrsauffassung können die Mitglieder der erkennenden Kammer aufgrund eigener Sachkunde beurteilen, ohne dass es hierfür besonderer Kenntnisse oder Erfahrungen bedürfen würde (vgl. in ähnlicher Konstellation OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, AZ: 4 U 183/16; Köhler/Bornkamm, 35. Auflage, § 5 UWG, Rn. 1.233).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10

    Frühlings-Special

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17
    Jedoch rechnet er nicht mit einer Verlängerung aus Gründen, die bei Schaltung der Anzeige bereits absehbar waren (BGH GRUR 2012, 213, Rn. 20, 21 - Frühlings-Special - Köhler/Bornkamm, UWG, a.a.O., § 5 a, Rn. 5.48 ff., § 5 Rn. 3.8).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17
    Eine Werbung wie die Vorliegende kann den Verbraucher veranlassen, wegen des zeitlichen Drucks das Angebot innerhalb der Frist in Anspruch zu nehmen oder zumindest sich damit näher auseinanderzusetzen, ohne sich mit den Angeboten von Mitbewerbern zu befassen (vgl. Köhler, a.a.O., § 5 a, Rn. 5.50; BGH GRUR 2012, 208, Rn .30 ff. - 10 % Geburtstagsrabatt -).
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