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   LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16 KfH   

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LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16 KfH (https://dejure.org/2016,22100)
LG Ulm, Entscheidung vom 13.05.2016 - 10 O 15/16 KfH (https://dejure.org/2016,22100)
LG Ulm, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 10 O 15/16 KfH (https://dejure.org/2016,22100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versendung von Folgeschreiben im Nachgang zur Aussendung des Formulars als geschäftliche Handlung; Verschleierung des Werbecharakters i.R.e. Vertragsanbahnung für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige Anschreiben zur Eintragung in Internetbranchenverzeichnisse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    Dies erlaubt den Schluss darauf, dass die Werbung der Beklagten durch das Formular K 1 darauf angelegt ist, den flüchtigen Betrachter in seinem ersten - unzutreffenden - Eindruck zu bestätigen, es bestehe bereits ein Vertragsverhältnis mit der Beklagten (s. hierzu auch BGH GRUR 1998, 415, 416 [BGH 26.11.1997 - I ZR 109/95] - Wirtschaftsregister).

    Die Beklagte hat jedoch durch die systematische Versendung des Formulars K 1 und die hierdurch zumindest in Kauf genommene Täuschung der Adressaten einen "Störungszustand" geschaffen, den sie allein durch die Darlegung ihres Rechtsstandpunkts nicht beseitigt hat (BGH GRUR 1998, 415 [BGH 26.11.1997 - I ZR 109/95] - Wirtschaftsregister; LG Ulm, Urteil vom 31. Juli 2007, 11 O 61/07 KfH).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 43/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    (a) Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von eintragungsfähigen Daten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG (BGH GRUR 2012, 184 [BGH 30.06.2011 - I ZR 157/10] - Branchenbuch Berg; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14 = BeckRS 2014, 21931 = GRUR-RR 2015, 66; OLG Düsseldorf, MMR 2012, 527).

    Solche besonderen Umstände sind gegeben, wenn durch täuschende Gestaltungen von Bestellformularen systematisch und fortlaufend das Zustandekommen von Verträgen auch und gerade als Folge der Irreführung angestrebt wird, wenn die Durchsetzung nicht auf Einzelfälle beschränkt ist, sondern gleichfalls fortlaufend betrieben wird und wenn dabei nicht in geeigneter Weise über die Art des Zustandekommens und über die dabei begründete Irrtumsmöglichkeit aufgeklärt wird (BGH GRUR 1994, 126 [BGH 07.10.1993 - I ZR 293/91] - Folgeverträge I; BGH GRUR 1995, 358, 360 [BGH 26.01.1995 - I ZR 39/93] - Folgeverträge II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    Der BGH habe in der Entscheidung "Gewinn-Zertifikat" (WRP 2001, 1073 ff [BGH 26.04.2001 - I ZR 314/98] ) ausgeführt:.

    (1) Zwar ist die Abwicklung von Verträgen, zu deren Abschluss der Kunde durch wettbewerbswidrige Mittel veranlasst wurde, also solche grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig (BGH GRUR 2001, 1178 - Gewinn-Zertifikat).

  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    Solche besonderen Umstände sind gegeben, wenn durch täuschende Gestaltungen von Bestellformularen systematisch und fortlaufend das Zustandekommen von Verträgen auch und gerade als Folge der Irreführung angestrebt wird, wenn die Durchsetzung nicht auf Einzelfälle beschränkt ist, sondern gleichfalls fortlaufend betrieben wird und wenn dabei nicht in geeigneter Weise über die Art des Zustandekommens und über die dabei begründete Irrtumsmöglichkeit aufgeklärt wird (BGH GRUR 1994, 126 [BGH 07.10.1993 - I ZR 293/91] - Folgeverträge I; BGH GRUR 1995, 358, 360 [BGH 26.01.1995 - I ZR 39/93] - Folgeverträge II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14).
  • LG Ulm, 27.04.2012 - 10 O 23/12

    CartBoards

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    (3) Ein Verstoß gegen § 4 DL-InfoV liegt zwar vor, weil die Beklagte den 2-Jahres-Betrag nicht betragsmäßig ausweist (vgl. LG Ulm, Urteil vom 27.04.2012, 10 O 23/12 KfH = BeckRS 2012, 17566; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2012, 2 U 94/12 = BeckRS 2013, 00436).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Gesamtpreisangabe beim Abschluss von Werbeverträgen

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    (3) Ein Verstoß gegen § 4 DL-InfoV liegt zwar vor, weil die Beklagte den 2-Jahres-Betrag nicht betragsmäßig ausweist (vgl. LG Ulm, Urteil vom 27.04.2012, 10 O 23/12 KfH = BeckRS 2012, 17566; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2012, 2 U 94/12 = BeckRS 2013, 00436).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    (a) Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von eintragungsfähigen Daten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG (BGH GRUR 2012, 184 [BGH 30.06.2011 - I ZR 157/10] - Branchenbuch Berg; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14 = BeckRS 2014, 21931 = GRUR-RR 2015, 66; OLG Düsseldorf, MMR 2012, 527).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11

    Irreführung durch Versendung eines formularmäßig aufgemachten Angebotsschreibens

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    (a) Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von eintragungsfähigen Daten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG (BGH GRUR 2012, 184 [BGH 30.06.2011 - I ZR 157/10] - Branchenbuch Berg; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14 = BeckRS 2014, 21931 = GRUR-RR 2015, 66; OLG Düsseldorf, MMR 2012, 527).
  • LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    Die Beklagte hat jedoch durch die systematische Versendung des Formulars K 1 und die hierdurch zumindest in Kauf genommene Täuschung der Adressaten einen "Störungszustand" geschaffen, den sie allein durch die Darlegung ihres Rechtsstandpunkts nicht beseitigt hat (BGH GRUR 1998, 415 [BGH 26.11.1997 - I ZR 109/95] - Wirtschaftsregister; LG Ulm, Urteil vom 31. Juli 2007, 11 O 61/07 KfH).
  • LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08

    Wettbewerbsverstoß: Durchsetzung von Rechten aus zielgerichtet und systematisch

    Auszug aus LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
    Es ist daher unbeachtlich, dass es einem Durchschnittskunden bei genauer und konzentrierter Lektüre möglich ist, das Formular als Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Dienstvertrages zu erkennen (so auch LG Freiburg, Urteil vom 18. Juli 2008, 12 O 25/08, zitiert nach ; Köhler, a.a.O., § 5a Rn. 7.94 - 7.96).
  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91

    Folgeverträge - Täuschung

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