Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 10 O 170/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Google muss keine ehrverletzenden Suchergebnisse entfernen
- JurPC
Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergebnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Ehrverletzungen bei Anzeige von Suchergebnissen
- kanzlei.biz
Suchmaschinenbetreiber haftet regelmäßig nicht für verlinkte rechtswidrige Inhalte
- suchmaschinen-und-recht.de
Keine Löschungspflicht von Google bei rechtswidrigen Suchergebnissen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Google haftet nicht für ehrverletzende Suchergebnisse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Google muss nicht für Suchergebnisse haften
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Google muss Suchergebnis nicht entfernen
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Google muss Suchergebnis nicht entfernen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Ehrverletzungen bei Anzeige von Suchergebnissen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Ehrverletzungen bei Anzeige von Suchergebnissen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Google nicht zur Entfernung von rechtswidrigen Suchergebnissen verpflichtet
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrecht: Muss Google beleidigende Suchergebnisse entfernen?
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Professor scheitert mit KlageGoogle muss Sucheintrag nicht löschen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Google haftet nicht für beleidigende Suchergebnisse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Google haftet nicht für beleidigende Suchergebnisse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Google ist nicht zur Entfernung rechtswidriger Suchergebnisse verpflichtet
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Suchmaschinenbetreiber Google haftet nicht für rechtswidrige Äußerungen in den organischen Suchergebnissen
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 10 O 170/12
- OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 15 U 172/13
Papierfundstellen
- afp 2013, 532
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 10 O 170/12
Die beanstandeten Äußerungen finden sich nicht einmal in den sog. "Snippets", d.h. in den unter dem Titel der URL auf der Suchergebnisseite ausgewiesenen der konkreten URL entnommenen Textschnipseln (vgl. dazu Hanseatisches OLG -3 U 67/11 - zit. nach Juris).Sinn und Zweck einer Suchmaschine, die nicht darin besteht, eigene Bewertungen vorzunehmen, sondern darin, fremde Inhalte nachzuweisen, würde daher durch auf dem Inhalt bestimmter Textseiten gründende Unterlassungsansprüche ganz empfindlich eingeschränkt (vgl. Hanseatisches OLG -3 U 67/11 - Rn 113, zit. nach Juris).
Entsprechendes gilt für die Pressefreiheit des Internets, die auch einem Suchmaschinenbetreiber zusteht (Hanseatisches OLG -3 U 67/11 - Rn. 126, zit. nach Juris).
Hinzu kommt, dass es für die Beklagte eines immensen personellen und materiellen Aufwands bedürfen würde, Suchergebnisse auf einen sogar erst im verlinkten Text enthaltenen ehrverletzenden Inhalt zu untersuchen (vgl. Hanseatisches OLG -3 U 67/11 - Rn 126, zit. nach Juris).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 10 O 170/12
Insbesondere ist sie nicht Hostprovider des Blogs, in dessen Rahmen der Text verbreitet wurde (so aber in BGH VI ZR 93/10- zit. nach Juris).Dieser ist, wenn ihm ein beanstandeter Inhalt gemeldet wird, verpflichtet zum Blogautor Kontakt aufzunehmen, und den beanstandeten Text zu entfernen, sollte der Autor nicht reagieren (vgl. BGH VI ZR 93/10 - zit nach Juris).
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12
Autocomplete
Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 10 O 170/12
Eine eigene Bewertung nimmt sie hier auch nicht im Rahmen der Suchwortergänzungsfunktion vor, bei der ein von ihr geschaffenes Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und dem Benutzer bei Eingabe bestimmter Worte oder Namen Vorschläge unterbreitet werden (dazu BGH VI ZR 269/12 - zit nach Juris).
- OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 15 U 172/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist …
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.09.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach -10 O 170/12- wird als unzulässig verworfen.