Rechtsprechung
LG Berlin, 18.02.2015 - 10 O 204/12 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.02.2015 - 10 O 204/12
- KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
- BGH, 10.08.2016 - VII ZR 79/16
- BGH - VII ZR 79/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
Bauvertrag: Abrechnung von Abschlags- oder Vorauszahlungen bei Beendigung des …
Die Berufung der Kläger gegen das am 18. Februar 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 10 des Landgerichts Berlin - 10 O 204/12 - wird zurückgewiesen.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge sowie des Urteilstenors und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 18. Februar 20154 verkündete Urteil der Zivilkammer 10 des Landgerichts Berlin - 10 O 204/12 - Bezug genommen.
Rechtsprechung
LG Erfurt, 07.03.2013 - 10 O 204/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 17 Abs 2 S 1 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 130 Abs 1 S 1 InsO, § 130 Abs 2 InsO, § 131 InsO
Insolvenzanfechtung: Anfechtung bei Gläubigerbenachteiligung hinsichtlich erfolgter Zahlungen des Schuldners an ein Energieversorgungsunternehmen und in diesem Zusammenhang Zahlungsunfähigkeit und diesbezügliche Kenntnis des Unternehmens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05
Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen …
Auszug aus LG Erfurt, 07.03.2013 - 10 O 204/12
Jedenfalls bei einem Zeitraum von mehr als 30 Tagen zwischen Leistung und Gegenleistung liegt kein Bargeschäft mehr vor (BGHZ 167, 190).Schließlich ist der vorgenannte zeitliche Rahmen bei § 142 InsO auch dann anzuwenden, wenn der Schuldner vorgeleistet hat (BGHZ 167, 190).
- BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus LG Erfurt, 07.03.2013 - 10 O 204/12
Zahlungsunfähigkeit Im Sinne von § 17 InsO ist regelmäßig, wer nicht innerhalb von drei Wochen mehr als 90 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten erfüllen kann (BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az.: IX ZR 159/06, zitiert nach juris).Eine solche Kenntnis des Gläubigers ist in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az.: IX ZR 159/06, zitiert nach juris).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners
Auszug aus LG Erfurt, 07.03.2013 - 10 O 204/12
Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen auszugleichen und die rückständigen Beträge insgesamt so erheblich sind, dass von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az.: IX ZR 134/10, zitiert nach juris). - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96
Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im …
Auszug aus LG Erfurt, 07.03.2013 - 10 O 204/12
Denn derjenige Schuldner handelt in der Regel nicht in Gläubigerbenachteiligungsabsicht, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im allgemeinen nützt (BGH, NJW 1997, 3028). - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …