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   LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14   

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https://dejure.org/2015,17967
LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14 (https://dejure.org/2015,17967)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2015 - 10 O 211/14 (https://dejure.org/2015,17967)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 10 O 211/14 (https://dejure.org/2015,17967)
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Volltextveröffentlichung

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Glatteis

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Geschäftsmann stürzt wegen Glatteis vor Hotel - Schadensersatz von 1,8 Millionen EUR?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteil im Glatteis-Prozess verkündet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glatteis-Unfall eines Geschäftsmannes - Unternehmensberater verlangt von einem Berliner Hotel 1,8 Millionen Euro für entgangenen Gewinn

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Glatteis-Prozess

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.06.2015)

    Glatteis vor Hotel - Berliner fordert 37 Millionen Schadensersatz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Astronomische Schadenersatzklage wird zum Eigentor eines Berliners

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorverlegung des Beweistermins im Prozess eines Fußgängers gegen ein Hotel wegen eines behaupteten Glatteis-Unfalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
    Die Räum- und Streupflicht besteht nicht uneingeschränkt, sondern steht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (BGH, Urteil vom 09.10.2003, Az.: III ZR 8/03).

    Dabei ist es anerkanntermaßen nicht erforderlich, dass Gehwege in ihrer ganzen Breite geräumt oder bestreut werden müssen (BGH, Urteil vom 09.10.2003, Az.: III ZR 8/03).

    Dabei ist grundsätzlich eine Breite von 1 bis 1, 20 m erforderlich und ausreichend (BGH, Urteil vom 09.10.2003, Az.: III ZR 8/03).

    Die Erwartung, bei winterlichen Witterungsverhältnissen ordnungsgemäß geräumte oder bestreute Wege vorzufinden, enthebt auch den Fußgänger nicht der Verpflichtung, sorgfältiger als sonst seines Weges zu gehen (BGH, Urteil vom 09.10.2003, Az.: III ZR 8/03).

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
    Zwar kann dem Geschädigten bei einem Verstoß gegen die Streupflicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweiserleichterung in Form des Anscheinsbeweises zugebilligt werden, so beispielsweise wenn der Fußgänger innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (vgl. BGH, NJW 1984, 432 Rn. 15 m.w.N., zitiert nach juris).

    Dies ist aber Voraussetzung für das Vorliegen eines Anscheinsbeweises, dessen Annahme grundsätzlich darauf beruht, dass ein Schadensereignis nach allgemeiner Lebenserfahrung typische Folge des (festgestellten) Haftungsgrundes ist (vgl. BGH NJW 1984, 432).

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
    Schon die Behauptung der Möglichkeit eines Ersatzanspruchs, der noch von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein soll, reicht aus (BGH, Urteil vom 10.10.1991, Az.: IX ZR 38/91).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Hinweisschild auf Nichträumung von Eis und

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
    Im Rahmen des Winterdienstes ist das Aufstellen von Schildern, die darauf hinweisen, dass ein Räumen oder Streuen nicht erfolgt oder nicht erfolgt ist, unzureichend (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004, Az.: 7 U 94/03).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00

    Verkehrssicherungspflicht/Streupflicht für Gehwege

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
    Ein Fußgänger kann nicht damit rechnen, dass der Gehwegrand gestreut ist (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2000, Az.: 6 U 2402/00).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 2.6.2005 III ZR 358/04 ( NJW 2005, 2454) annimmt, dass ein Anscheinsbeweis auch dann anzunehmen ist, wenn ein Sturz in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle erfolgt ist, führt dies im vorliegenden Fall nicht dazu, dass der Anscheinsbeweis über den Bereich, der zu räumen beziehungsweise mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln war, hinausgeht.
  • KG, 07.11.2017 - 4 U 113/15

    Nach Glatteisunfall weiterhin kein Schadensersatz für Hotelbesucher

    Kammergericht, Beschluss vom 7. November 2017, Aktenzeichen 4 U 113/15 Landgericht Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015, Aktenzeichen 10 O 211/14.
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