Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 15.04.2004 - 10 O 239/03 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.04.2004 - 10 O 239/03
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 31/05
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04
Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.4.2004 - 10 O 239/03 - unter entsprechender Klageabweisung abgeändert, soweit die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, an die Klägerin mehr als 4.303,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.1.2001 zu zahlen.das Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 10 O 239/03 - vom 25.3.2004 abzuändern, soweit eine Verurteilung über 4.303,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG für die Zeit vom 20.1.2001 bis 31.12.2001, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem BGB seit dem 1.10.2003 hinaus erfolgt ist, und die Klage insoweit abzuweisen.
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.4.2004 - 10 O 239/03 - unter entsprechender Klageabweisung abgeändert, soweit die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, an die Klägerin mehr als 4.303,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.1.2001 zu zahlen.das Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 10 O 239/03 - vom 25.3.2004 abzuändern, soweit eine Verurteilung über 4.303,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG für die Zeit vom 20.1.2001 bis 31.12.2001, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem BGB seit dem 1.10.2003 hinaus erfolgt ist, und die Klage insoweit abzuweisen.
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 31/05
Zur Entkräftung des gegen den hinten auffahrenden Unfallgegner sprechenden …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.4.2004 - 10 O 239/03 - unter entsprechender Klageabweisung abgeändert, soweit die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, an die Klägerin mehr als 4.303,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.1.2001 zu zahlen.das Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 10 O 239/03 - vom 25.3.2004 abzuändern, soweit eine Verurteilung über 4.303,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG für die Zeit vom 20.1.2001 bis 31.12.2001, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem BGB seit dem 1.10.2003 hinaus erfolgt ist, und die Klage insoweit abzuweisen.
Rechtsprechung
LG Koblenz, 07.03.2005 - 10 O 239/03 |
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.03.2005 - 10 O 239/03
- OLG Koblenz, 26.05.2006 - 2 U 498/05