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LG Koblenz, 24.03.2006 - 10 O 244/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen einer augenärztlichen Behandlung; Angemessenheit des Schmerzensgeldes bei beidseitiger Erblindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2, § 276, § 611, § 823 Abs. 1
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arzt muss 100.000,- EUR Schmerzensgeld zahlen - Patient ist nahezu erblindet - Grober ärztlicher Behandlungsfehler
- 123recht.net (Kurzinformation)
Verlust der Sehkraft nach Falschdiagnose
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 17.05.2023 - 9 O 109/20 Unter Berücksichtigung dessen, dass schon im Jahr 2007 bei der Totalerblindung eines 53-jährigen Mannes aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 100.000,00 EUR zugesprochen wurde (LG Koblenz, Urteil vom 24.3.2006 - 10 O 244/04, BeckRS 2006, 8747), erscheint vorliegend ein Betrag in Höhe von 200.000,00 EUR bei dem zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behandlungen nur 24- bzw. 25-jährigen Kläger durchaus angemessen, zumal vorliegend mehrere Behandlungsfehler bestanden und der Kläger im Rahmen seiner persönlichen Anhörung glaubhaft - und beklagtenseits nicht bestritten - bekundet hat, dass er den Beklagten zu 2. von sich aus gefragt habe, ob nicht eine Lumbalpunktion notwendig bzw. jedenfalls sinnvoll sei, was durch den Beklagten zu 2. jedoch verneint worden sei.